EU-Verordnung 261/2004: Geltungsbereich, Überblick und Passagierrechte Flight Delay Compensation

EU-Verordnung 261/2004: Geltungsbereich, Überblick und Passagierrechte

Hatten Sie schon einmal Probleme mit einem schlecht organisierten Flug? Lange Verspätungen, plötzliche Annullierungen oder überbuchte Flüge können Ihre Pläne durcheinanderbringen.

Wenn Sie in der EU eine Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung erlebt haben, könnten Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben.

Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Aber welche Rechte haben Sie, und wie stellen Sie einen erfolgreichen Antrag?

Dieser Artikel erklärt die EG-261-Verordnung, einschließlich ihres Geltungsbereichs, der Passagierrechte und des Anspruchsprozesses. Er hilft Ihnen dabei, einen gültigen Entschädigungsantrag zu stellen, den die Fluggesellschaften mit höherer Wahrscheinlichkeit akzeptieren.

Übersicht über die EU-Verordnung 261/2004

Hatten Sie schon einmal einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug innerhalb der Europäischen Union? Falls ja, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 (EG 261).

Diese Verordnung schützt die Rechte der Passagiere, indem sie eine faire Behandlung und finanzielle Entschädigung sicherstellt, wenn Fluggesellschaften ihre Flüge nicht pünktlich durchführen.

EU-Verordnung 261/2004 gilt für:

  • Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft
  • Flüge, die in der EU ankommen, sofern sie von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden

Passagiere können eine Entschädigung beantragen, wenn ihr Flug:

  • Mehr als 3 Stunden verspätet ankommt
  • Ohne mindestens 14 Tage Vorankündigung annulliert wird
  • Aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wird
  • Aufgrund einer kurzfristigen Flugplanänderung ohne alternative Reiseoption verpasst wird

Die Entschädigung reicht von 250 € bis 600 €, abhängig von der Verspätungsdauer und der Flugstrecke. Allerdings sind Fluggesellschaften von der Zahlung befreit, wenn die Störung auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetter bedingungen, politische Unruhen oder Einschränkungen der Flugsicherung zurückzuführen ist.

Die EG 261 schützt Passagiere sowohl bei Full-Service- als auch bei Billigfluggesellschaften. Das Aufbewahren von Flugdaten, Bordkarten und der Korrespondenz mit der Fluggesellschaft hilft, eine berechtigte Entschädigung zu sichern.

Zweck und Geltungsbereich der EG-261-Entschädigung

Die EG-Verordnung 261/2004 stellt eine faire Behandlung und Entschädigung für Passagiere sicher, die von Flugstörungen betroffen sind, die in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen. Die Verordnung:

  • Schützt die Rechte der Passagiere Bietet Entschädigung und Betreuung bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.
  • Hält Fluggesellschaften verantwortlich Fördert einen besseren Service, indem finanzielle Strafen für Störungen verhängt werden.
  • Deckt alle EU-regulierten Flüge ab Gilt für Flüge, die von der EU abfliegen, sowie für Flüge, die in der EU ankommen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Was deckt die EG 261 ab?

  • Wer ist anspruchsberechtigt? – Passagiere auf Flügen, die von der EU abfliegen oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in der EU ankommen.
  • Verantwortung der Fluggesellschaft – Fluggesellschaften müssen Entschädigung leisten, es sei denn, die Störungen sind auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
  • Frist für die Antragstellung – Passagiere können ihre Ansprüche innerhalb von 3 bis 6 Jahren geltend machen, abhängig von der Verjährungsfrist des jeweiligen Landes.

Das Verständnis der EU-Verordnung 261 hilft Passagieren, ihre berechtigte Entschädigung einzufordern. Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht wurde, kann ClaimFlights Ihnen dabei helfen, Ihren Anspruch problemlos geltend zu machen.

Wann können Passagiere eine Entschädigung beantragen?

Wenn Sie Ihre Rechte als Passagier geltend machen, möchten Sie sicherstellen, dass Sie dies rechtzeitig tun können. Glücklicherweise bietet die EU-Verordnung 261/2004 klare Richtlinien dazu, wann und wie Sie eine Entschädigung für Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen beantragen können.

Um besser zu verstehen, wann Sie Ihre Rechte gemäß dieser Verordnung ausüben können, werfen wir einen Blick auf den Zeitrahmen für Entschädigungsansprüche:

  • Unter 2 Stunden: Möglicherweise besteht kein Anspruch auf Entschädigung
  • 2 – 3 Stunden: Wenn Ihre Verspätung zwischen 2 und 3 Stunden beträgt, haben Sie Anspruch auf die Erstattung von Mahlzeiten und Erfrischungen, gegebenenfalls eine Hotelunterkunft, den Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel sowie zwei Telefonate.
  • Über 3 Stunden: Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit verspätet ist, sind Sie für eine Flugverspätung sentschädigung berechtigt.

Das Verständnis darüber, wann Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung beantragen können, hilft Ihnen, Ihre Rechte effizient durchzusetzen und gibt Ihnen Sicherheit bei der Planung zukünftiger Reisen.

Welche Passagierrechte haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004?

Passagiere können gemäß der EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung beantragen, wenn ihr Flug verspätet, annulliert, überbucht oder aufgrund der Verantwortung der Fluggesellschaft verpasst wurde.

Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um Anspruch zu haben. Nachfolgend sind die wichtigsten Szenarien aufgeführt, in denen Passagiere eine Entschädigung nach EG 261 erhalten können:

Flugverspätungen – Wann können Sie eine Entschädigung beantragen?

Passagiere können Flugverspätungsentschädigung beanspruchen, wenn ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung ankommt und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Sicherheitsrisiken zurückzuführen ist.

Entschädigungsbetrag basierend auf Flugstrecke und Verspätung:

  • Flüge bis zu 1.500 km Entschädigung von 250 € bei Verspätungen von 3+ Stunden.
  • Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km – Entschädigung von 400 € bei Verspätungen von 3+ Stunden.
  • Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU) – Entschädigung von 600 € bei Verspätungen von 4+ Stunden.

Wichtig: Die Verspätung wird basierend auf der Ankunftszeit an Ihrem Endziel berechnet, nicht auf der Abflugverspätung.

Flugannullierungen – Ihr Recht auf Entschädigung

Passagiere können eine Entschädigung für einen annullierten Flug erhalten, wenn:

  • Die Fluggesellschaft sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert hat
  • Kein geeigneter Alternativflug angeboten wurde
  • Die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist

Basierend auf der Flugstrecke folgen die Entschädigungsbeträge für Annullierungen den gleichen Regeln wie bei Flugverspätungen und liegen zwischen 250 € und 600 €.

Verweigerte Beförderung aufgrund von Überbuchung

Fluggesellschaften überbuchen Flüge oft, da sie erwarten, dass einige Passagiere stornieren. Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf:

  • Einen Ersatzflug oder eine vollständige Erstattung Ihres Tickets
  • Eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugstrecke
  • Kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft

Verpasste Anschlussflüge – Können Sie eine Entschädigung beantragen?

Passagiere können eine Entschädigung nach EG 261 beantragen, wenn sie einen Anschlussflug verpassen und ihr Endziel mit einer Verspätung von drei oder mehr Stunden erreichen, verursacht durch die Verspätung oder Annullierung eines früheren Fluges.

Um Anspruch auf Entschädigung zu haben:

  • Alle Flüge müssen unter derselben Buchung reserviert sein
  • Die Verspätung muss durch die Fluggesellschaft verursacht worden sein
  • Die Gesamtverspätung am Endziel muss mehr als 3 Stunden betragen

Sie erreichen Ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden und verpassen einen Anschlussflug, weil Ihr vorheriger Flug verspätet oder annulliert wurde. Daher haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EG 261.

Um eine Entschädigung zu beantragen:

  • Alle Flüge müssen unter derselben Buchung reserviert sein.
  • Die Verspätung muss durch die Fluggesellschaft verursacht worden sein.
  • Die Gesamtverspätung am Endziel muss mehr als 3 Stunden betragen.

Ausnahmen: Wann keine Entschädigung möglich ist

Eine Entschädigung gemäß EG 261/2004 ist in bestimmten Fällen nicht möglich, darunter:

  • Außergewöhnliche Umstände: Keine Entschädigung wird gewährt, wenn Verspätungen oder Annullierungen auf schlechtes Wetter, Flughafenstreiks, politische Instabilität oder Sicherheitsbedrohungen zurückzuführen sind.
  • Flüge außerhalb der EU: Eine Entschädigung ist nicht möglich, es sei denn, der Flug wird von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt.
  • Kurze Verspätungen: Wenn der Flug weniger als 3 Stunden verspätet ankommt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Annullierte Flüge mit rechtzeitiger Benachrichtigung: Fluggesellschaften sind nicht zur Entschädigung verpflichtet, wenn sie Passagiere mindestens 14 Tage vor dem Abflug benachrichtigen.
  • Freiwillige Stornierungen oder Umbuchungen: Passagiere, die sich entscheiden, ihren Flug zu stornieren oder umzubuchen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?

Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde, fragen Sie sich vielleicht, wie viel Entschädigung Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 beantragen können.

Der Entschädigungsbetrag hängt von der Flugentfernung und der Verspätungsdauer am endgültigen Ziel ab. Sie können gemäß EC 261 basierend auf Ihrer geplanten Reiseentfernung eine Entschädigung geltend machen.

Um Ihre Entschädigungsberechtigung genau zu berechnen, ist es am besten, sich an ein professionelles Unternehmen wie ClaimFlights zu wenden, das Erfahrung mit der Bearbeitung solcher Ansprüche hat.

Hier ist eine Übersicht über die verfügbaren Entschädigungsbeträge, abhängig von der Zahlungsart und der Flugstrecke:

Flugdistanz Verspätungsdauer Entschädigung Entschädigungsbetrag (€)
Bis zu 1.500 km 3+ Stunden 250€
1.500 – 3.500 km 3+ Stunden 400€
Über 3.500 km 4+ Stunden 600€

Beispielszenarien:

  • Eine 4-stündige Verspätung auf einem 900 km langen Flug berechtigt zu einer Entschädigung von 250 €.
  • Ein annullierter Flug von Paris nach Dubai (ca. 5.200 km) ohne geeigneten Ersatz berechtigt zu einer Entschädigung von 600€.
  • Ein Flug mit einer Verspätung von 2 Stunden berechtigt nicht zu einer Entschädigung.

Entfernungs- und Verspätungskriterien

Um eine Entschädigung zu beantragen, muss Ihr Flug die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Flug muss von einem EU-Flughafen gestartet sein (unabhängig von der Fluggesellschaft) oder in der EU gelandet sein, wenn er von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wurde.
  • Ihr Flug muss mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel angekommen sein.
  • Die Fluggesellschaft muss für die Verspätung verantwortlich sein (z. B. technische Probleme, Personalmangel, betriebliche Ausfälle).

Weitere Passagierrechte: Mahlzeiten, Unterkunft & Transport

Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung gewährt die EG 261 Passagieren zusätzliche Leistungen bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen:

  • Mahlzeiten & Erfrischungen: Fluggesellschaften müssen Speisen und Getränke bereitstellen, wenn ein Flug um mehr als 2 Stunden verspätet ist.
  • Hotelunterkunft: Falls eine Übernachtung erforderlich ist, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer und den Transport dorthin organisieren.
  • Ersatzflug oder vollständige Erstattung: Bei annullierten Flügen können Passagiere zwischen einem Ersatzflug oder einer vollständigen Rückerstattung wählen.
  • Zwei kostenlose Anrufe oder E-Mails: Fluggesellschaften müssen Passagieren ermöglichen, während längerer Verzögerungen mit Familie oder Arbeit Kontakt aufzunehmen.

Wie man Entschädigung unter der EU-261-Verordnung beantragt?

Die Beantragung einer Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 (EG 261) mag kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorgehensweise können Sie bis zu 600 € pro Passagier für Flugverspätungen, Annullierungen oder verweigerte Beförderung erhalten.

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Ihre Entschädigung zu beantragen:

  1. Flugdaten sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug, wie Flugnummer, Abflug- und Ankunftsflughäfen sowie Flugdaten.
  2. Berechnen Sie Ihre Entschädigung: Verwenden Sie einen Flug Entschädigungsrechner, um den Betrag zu bestimmen, den Sie gemäß der EC-261-Verordnung fordern können.
  3. Reichen Sie Ihren Anspruch ein: Reichen Sie eine Forderung für Ihren verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug ein. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Tickets und Bordkarten bereitstellen.
  4. Auf die Antwort der Fluggesellschaft warten: Die Fluggesellschaft hat 30 Tage Zeit, um auf Ihren Anspruch zu reagieren. Seien Sie geduldig und überwachen Sie die Kommunikation.
  5. Entschädigung erhalten: Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, sollten Sie Ihre Entschädigung zeitnah erhalten.

Denken Sie daran: Die Entschädigungsrechte gemäß EG 261 gelten für alle Flüge, die von EU-Flughäfen abfliegen, sowie für Flüge von Nicht-EU-Flughäfen, die an EU-Flughäfen landen und von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Wenn es während Ihres Fluges zu einer Störung kommt, prüfen Sie sofort Ihre Anspruchsberechtigung auf Entschädigung!

Wer ist verantwortlich für die Zahlung der Entschädigung an Passagiere?

Wer ist also verantwortlich für die Entschädigung bei annullierten oder verspäteten Flügen? Und wie viel können Sie beanspruchen?

Die Antwort auf beide Fragen ist die EU-Verordnung 261/2004. Laut dieser Verordnung muss die für den Flug verantwortliche Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen, wenn sie gegen eine der festgelegten Regeln verstoßen hat.

Die Höhe der Entschädigung, die Sie beantragen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • Die Flugstrecke.
  • Der Grund für die Verspätung oder Annullierung.
  • Das Ausmaß der Verspätung oder Annullierung – war sie erheblich oder geringfügig?

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € bei Langstreckenflügen (über 3500 km). Bei Kurzstreckenflügen (unter 1500 km) können bis zu 250 € geltend gemacht werden. Bei verspäteten oder annullierten innereuropäischen Flügen besteht zusätzlich ein Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Telefonate, sofern die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt.

Wer zahlt Entschädigung nach EC 261?

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, Passagiere zu entschädigen, wenn Flüge verspätet, annulliert oder überbucht sind, sofern die Störung in ihrer Verantwortung liegt.

Was, wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt?

Wenn eine Fluggesellschaft lehnt deinen Anspruch ab, gib nicht auf; viele gültige Ansprüche werden zunächst abgelehnt. Folge diesen Schritten:

  • Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die Ablehnung an und überprüfen Sie, ob sie mit den Regeln der EU-Verordnung 261 übereinstimmt.
  • Reichen Sie eine Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle (NEB) des Landes ein, in dem die Störung aufgetreten ist.
  • Nutzen Sie einen Flugentschädigungsdienst wie ClaimFlights, um Ihren Fall zu bearbeiten und für Ihre Rechte zu kämpfen, falls die Fluggesellschaft nicht kooperiert.

Wie ClaimFlights Ihnen hilft, Entschädigung zu fordern?

Mit unserem erfahrenen Rechtsteam und einem einfachen Anspruchsprozess stellen wir sicher, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zusteht. Egal, ob Ihr Flug verspätet, annulliert, überbucht oder aus fluggesellschaftsbedingten Gründen verpasst wurde – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.

So vereinfacht ClaimFlights den Entschädigungsprozess:

  • Sofortige Entschädigungsberechnung: Nutzen Sie unseren kostenlosen Flugentschädigungsrechner, um in wenigen Minuten Ihre Anspruchsberechtigung und die mögliche Entschädigungssumme zu überprüfen.
  • Niedrigste Gebühren im Vergleich zu anderen Plattformen: Anders als andere Entschädigung Unternehmen erheben wir niedrigere Gebühren, sodass Sie mehr Entschädigung behalten.
  • Keine Vorauszahlungen: Wir arbeiten nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Gebühr“, das heißt, Sie zahlen nur, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich einfordern.
  • Rechtliche Unterstützung gegen Fluggesellschaften: Unsere Rechtsexperten übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Airlines und sorgen für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Anspruchs.
  • Schneller & unkomplizierter Prozess: Teilen Sie uns einfach die Details Ihres Fluges mit – wir kümmern uns um alles Weitere, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und rechtlichen Schritte.
  • Hohe Erfolgsquote: Dank unserer langjährigen Erfahrung bei der Bearbeitung von Flugentschädigungsansprüchen erhöhen wir Ihre Chancen, die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht.

Lassen Sie ClaimFlights Ihre Rechte verteidigen, während Sie sich entspannen, anstatt sich mit komplizierten Airline-Vorschriften und juristischen Fachbegriffen auseinanderzusetzen. Prüfen Sie noch heute Ihre Anspruchsberechtigung und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist die IATA-Regelung 261?

Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) regelt nicht die EU-Verordnung 261/2004. Stattdessen ist die EU 261 ein europäisches Gesetz, das Flugpassagiere vor Flugstörungen schützt. Während die IATA weltweit Fluggesellschaften vertritt, stellt die EU 261 sicher, dass Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen, die durch die Airline verursacht wurden, eine Entschädigung erhalten.

Gemäß der EU 261 können Passagiere je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer bis zu 600 € Entschädigung beantragen. Die Verordnung gilt für:

  • Alle Flüge, die von EU-Flughäfen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
  • Flüge, die in der EU ankommen, sofern sie von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Was ist Artikel 5.3 der EU-Verordnung 261/2004?

Artikel 5.3 der EU-Verordnung 261 besagt, dass Fluggesellschaften keine Entschädigung an Passagiere zahlen müssen, wenn die Flugstörung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu gehören:

  • Extreme Wetterbedingungen (z. B. Hurrikane, Schneestürme)
  • Einschränkungen der Flugsicherung
  • Politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken
  • Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung
  • Vogelschlag

Allerdings gelten technische Probleme, Personalmangel oder Streiks des Airline-Personals nicht als außergewöhnliche Umstände. Das bedeutet, dass Passagiere in solchen Fällen weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben.

Was ist Artikel 8 der EU-Verordnung 261/2004?

Artikel 8 der EU-Verordnung 261 regelt die Passagierrechte auf Umbuchung und Erstattung. Wenn ein Flug annulliert oder erheblich verspätet wird, haben Passagiere die Wahl zwischen folgenden Optionen:

  • Eine vollständige Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.
  • Eine Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum endgültigen Reiseziel.
  • Eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Passagiers, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.

Falls die Fluggesellschaft diese Optionen nicht anbietet, können Passagiere zusätzlich zu ihrem Erstattungs- oder Umbuchungsrecht eine Entschädigung gemäß Artikel 7 der EU-Verordnung 261 geltend machen.

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft mir einen Reisegutschein statt Bargeld anbietet?

Fluggesellschaften bieten oft Reisegutscheine anstelle von Barauszahlungen an, aber Passagiere sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Laut EU-Verordnung 261 müssen Airlines Entschädigungen in bar, per Überweisung oder per Bankscheck zahlen, es sei denn, der Passagier stimmt freiwillig einem Gutschein zu.

Warum sollte man Gutscheine vermeiden?

  • Sie können ein Ablaufdatum oder Nutzungsbeschränkungen haben.
  • Der Gutschein wird wertlos, wenn die Fluggesellschaft insolvent geht.
  • Eine Barauszahlung bietet mehr Flexibilität.

Wenn eine Fluggesellschaft einen Gutschein anbietet, ist es am besten, auf eine Barauszahlung gemäß den EU-261-Regeln zu bestehen.

Gilt die EU-Verordnung 261 für Geschäftsreisende und Touristen?

Ja! Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Passagiere, unabhängig vom Tickettyp, egal ob sie geschäftlich oder privat reisen.

  • Geschäftsreisende: Wenn Ihr Unternehmen das Ticket bezahlt hat, haben Sie dennoch das Recht, eine Entschädigung zu beantragen. Allerdings könnte der Arbeitgeber Anspruch auf die Entschädigung haben.
  • Touristen: Egal, ob Sie eine Pauschalreise, eine Gruppenbuchung oder ein Einzelticket haben – Sie sind gemäß EU 261 anspruchsberechtigt

Ausnahmen: Kostenlose oder stark ermäßigte Tickets, wie z. B. Mitarbeitervergünstigungen, sind möglicherweise nicht erstattungsfähig.

Kann man eine Entschädigung für vergangene Flugverspätungen beantragen?

Ja! Passagiere können gemäß der EU-Verordnung 261 eine Entschädigung für vergangene Flugstörungen geltend machen. Die Frist für die Einreichung eines Antrags variiert je nach Land:

  • Deutschland: Bis zu 3 Jahre
  • Frankreich: Bis zu 5 Jahre
  • UK & Spanien: Bis zu 6 Jahre
  • Italien: Bis zu 2 Jahre

Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, bewahren Sie Ihre Bordkarte, Ihr Flugticket und jegliche Kommunikation der Fluggesellschaft über die Verspätung oder Annullierung auf. Falls Sie unsicher sind, nutzen Sie einen Flugentschädigungsrechner, um Ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen.

Petya Petrova

Petya Petrova

Internationale Rechtsstrategin

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Laws (LL.M.) und verfügt über umfassende Kenntnisse des europäischen Rechts in verschiedenen Ländern. In ihrer Freizeit reist sie gerne, verbringt Zeit mit ihrem Hund und ihrer Familie.

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