Ihre Rechte nach Annullierung oder Flugausfall
Nach EU Recht können Sie bei Flugausfall oder Annullierung eine Kompensation von bis zu 600€ (abzügl. Provision) über uns einfordern.
Ihre Rechte nach Annullierung eines Fluges
In den vergangenen Jahren wurden die Rechte für Fluggäste in der Europäischen Union stark verbessert. Dazu wurde in Europa eine belastbare gesetzliche Grundlage geschaffen, auf die sich alle Flugreisenden verlassen können. Durch die europäische Verordnung 261/2004/EG gibt es nun verbindliche Regelungen, wann ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wie hoch dieser Entschädigungsanspruch ist.
Diese Verordnung gilt für sämtliche Flüge innerhalb Europas, für alle Flüge deren Abflughafen in Europa liegt und alle Flüge mit einem Zielflughafen in der Europäischen Union, wenn dieser von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Alle Rechte, die sich aus diesen Regelungen ergeben gelten gleichermaßen für alle Fluggäste unabhängig vom tatsächlichen Anlass der Reise und unabhängig von der Art der Buchung.
Als Reisender haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich, wenn Ihr Flug sich verspätet, wenn er geändert wird, aber auch bei einer Annullierung Ihres Fluges.
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Anspruch nach 261/2004/EG
Die meisten Flugreisenden sind sich nicht im Klaren darüber, dass Ihnen durch diese genannte Verordnung eine ganze Reihe an Rechten zugesichert wird.
Sie enthält Regelungen für Flugverspätungen, Streiks, Umweltkatastrophen, Annullierungen, Verschiebungen und Änderungen. Schon kleine Änderungen, die Ihnen von Ihrer Airline mitgeteilt (oder auch nicht mitgeteilt) werden, erlauben es Ihnen unter gewissen Umständen eine Entschädigung zu fordern.
Zusätzlich zu den Entschädigungen haben Sie je nach Situation auch Anspruch auf kostenlose Umbuchungen, Hotelübernachtungen oder Transfers. Beachten Sie dabei jedoch, dass diese Ansprüche drei Jahre nach dem Eintreten verjähren.
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Bei einer Annullierung haben Sie umfassende Rechte
Wird Ihr Flug annulliert, dann haben Sie gegenüber der Airline umfassende Rechtsansprüche. Selbstverständlich ist Ihr erster Anspruch eine zeitnahe Weiterbeförderung. Das kann unter Umständen auch mit alternativen Verkehrsmitteln erfolgen, wenn diese tatsächlich verfügbar sind.
Sollten Sie durch die kurzfristige Annullierung nicht mehr weiter reisen können und eine ungeplante Hotelübernachtung benötigen, so ist auch dafür Ihre Airline verantwortlich.
Doch nicht nur bei kurzfristigen Annullierungen, sondern auch bei Flugänderungen vorab, haben Sie entsprechende Rechte, die Sie unbedingt geltend machen sollten.
Die Höhe einer Entschädigungszahlung ist dabei davon abhängig, wie früh Sie über eine Annullierung informiert werden. Die entsprechenden Regelungen gelten auch dann, wenn Ihr Flug nicht annulliert, sondern nur geändert wird. Werden Sie mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflugtermin von Ihrer Fluggesellschaft ausreichend informiert, so haben Sie kein Anrecht auf eine Entschädigung.
Teilt Ihnen Ihre Airline mehr als sieben Tage, aber höchstens 14 Tage vor dem geplanten Abflug mit, dass Ihr Flug mehr als 2 Stunden früher startet oder Ihre Ankunft mehr als 4 Stunden später sein wird, dann haben Sie Anspruch auf die Zahlung einer entsprechenden Entschädigung.
Werden Sie höchstens 7 Tage vor Abflug in Kenntnis gesetzt, so erhalten Sie schon Geld, wenn sich Ihr Abflug um mehr als eine Stunde nach vorne oder sich Ihre Ankunft mehr als 2 Stunden nach hinten verschiebt. Die Höhe der Zahlung der Fluggesellschaft richtet sich dabei laut 261/2004/EG nach der Flugstrecke: Bis 1.500 km beträgt sie 250€, bis zu 3.500 km dagegen 400€. Wenn Ihre Flugstrecke mehr als 3.500 km umfasst und der Flug nicht ausschließlich in der Europäischen Union erfolgt, dann erhalten Sie sogar 600€ (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall).
Bei Annullierung sollten Sie das Geld für Hin- und Rückflug zurückerhalten
Oftmals gibt es bei Annullierungen eines Fluges auch Probleme mit weiteren Flügen. Haben Sie z.B. eine Spanienrundreise gebucht und Ihr Hinflug in nach Spanien wurde annulliert, dann verfallen vermutlich auch Ihre restlichen Inlandsflüge.
Wir können Ihnen auch helfen bei stornierten Flügen oder anderen Sachverhalten Ihre Forderungen durchzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug bei Buchungsportalen wie fluege.de, Opodo, airlinedirect, airfasttickets, eDreams, travelstart, lastminute.com, Flugladen.de, billigfluege.de, Expedia.de, CHECK24, travelgenio, seat24, flug.de oder direkt bei einer Fluggesellschaft wie Lufthansa, Condor, Germanwings, TUIfly, Sun Express Deutschland, easyJet, Ryanair Germania, Air France, British Airways, Vueling, KLM, Austrian, TAP Portugal, Iberia, Sun Express, Flyniki, Hamburg Airways, Tyrolean Airways gebucht wurde.
Mit welcher Entschädigung kann ich bei Verspätungen rechnen?
Nicht nur Annullierungen, auch Verspätungen können zu erheblichen Mehrkosten für Reisende führen. Auch in diesem Falle sichert Ihnen die Verordnung 261/2004/EG weitreichende Rechte zu.
Die Airline muss entsprechende Ausgleichszahlungen leisten, die von der Verspätung und der zurückgelegten Flugstrecke abhängig sind. Interessant ist hierbei auch, dass der Europäische Gerichtshof im September 2014 den Begriff „Ankunftszeit“ genau definiert hat.
Nach diesem Urteil gilt nicht das Aufsetzen der Maschine auf der Landebahn, sondern das tatsächliche Öffnen der Türen als Ankunftszeit, die als Grundlage für die Berechnung einer Entschädigung heranzuziehen ist.
Zusammenfassung zu Ihren Rechten bei einer Annullierung Ihres Fluges
Die europäischen Fluggastrechte wurden durch die Verordnung 261/2004/EG eindeutig geregelt, auch wenn die eine oder andere Airline versucht, sich mit allen Mitteln dagegen zu wehren. Prüfen Sie unbedingt Ihre Ansprüche und fordern Sie das Geld, welches Ihnen zusteht auch ein. Sollten Sie Fragen oder Probleme haben oder möchten Sie, dass wir in Ihrem Namen die Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft einfordern, dann stehen wir Ihnen gern zur Seite.
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Esenia Ulbrich
Gründer & Leiter für EU-Fluggastrechte
Esenia Ulbrich ist Gründerin von Claim Flights GmbH und leitet das Rechtsteam. Sie besitzt einen Master of Business Administration und liebt es, im Saronischen Golf zu segeln, in den Alpen zu wandern und Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen.