Flugausfall? Jetzt Entschädigung nach EU-Recht anfordern

Flugannullierung – Ihre Rechte und wie Sie Entschädigung beantragen

Im Falle einer Flugannullierung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € (abzüglich Provision nur im Erfolgsfall), wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug informiert wurden und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. 

Was ist eine Flugannullierung?

Eine Flugannullierung tritt ein, wenn eine Fluggesellschaft beschließt, einen geplanten Flug nicht durchzuführen. Das bedeutet, dass der Flug nicht wie ursprünglich geplant abheben wird und Passagiere, die auf diesem Flug gebucht waren, nicht reisen können. Flugannullierungen können aus verschiedenen Gründen auftreten, darunter:

Häufige Gründe, warum Flüge annulliert werden:

  • Wetterbedingungen: Schlechtes Wetter, wie Stürme, starker Schneefall oder Nebel, kann es unsicher machen, dass Flüge durchgeführt werden.
  • Technische Probleme: Mechanische Probleme oder Wartungsprobleme mit dem Flugzeug können zu Annullierungen führen.
  • Probleme mit der Luftverkehrskontrolle: Staus oder Probleme im Luftverkehrskontrollsystem können dazu führen, dass Flüge annulliert werden müssen.
  • Betriebsprobleme: Crew-Mangel, logistische Probleme oder Planungsprobleme können eine Fluggesellschaft zwingen, Flüge zu annullieren.
  • Sicherheitsbedenken: Sicherheitsbedrohungen oder -bedenken können zu Flugannullierungen führen.
  • Streiks: Streiks von Airline-Mitarbeitern (z.B. Piloten, Flugbegleitern), Fluglotsen oder Flughafenmitarbeitern können den Flugbetrieb stören.
  • Pandemien/Gesundheitsbedenken: Ausbrüche von Krankheiten oder andere Gesundheitsbedenken können zu Annullierungen führen, wie während der COVID-19-Pandemie zu beobachten war.

Flugannullierung aufgrund von Streik

Flugannullierungen können aus verschiedenen Arten von Streiks resultieren: Streiks des Airline-Personals (Piloten, Flugbegleiter, Bodenpersonal), Streiks der Luftverkehrskontrolle und Streiks des Flughafenpersonals (Sicherheit, Zoll).

Streiks unter Kontrolle der Fluggesellschaft
Streiks des Airline-Personals (Piloten, Kabinenbesatzung und Bodenpersonal) gelten in der Regel als unter der Kontrolle der Fluggesellschaft, und Fluggesellschaften können je nach lokalen Vorschriften verpflichtet sein, Entschädigungen zu zahlen.

Streiks außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft
Streiks der Luftverkehrskontrolle und des Flughafenpersonals gelten als außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, weshalb normalerweise keine Entschädigung erforderlich ist, obwohl Umbuchungen und Betreuung weiterhin angeboten werden.

Flugannullierung aufgrund von Wetter

Flugannullierungen aufgrund von Wetterbedingungen treten auf, wenn Umstände wie Stürme, Nebel, starker Regen, Schnee oder andere extreme Wetterlagen das Fliegen unsicher machen. Fluggesellschaften sagen in der Regel Flüge ab, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten und den Vorschriften der Luftfahrt nachzukommen.

Entschädigungen für Verspätungen oder Annullierungen werden normalerweise nicht gewährt, da wetterbedingte Störungen als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.

Im Falle von Flugannullierungen haben Passagiere Anspruch auf alternative Beförderung oder Rückerstattung

Wenn ein Flug annulliert wurde, können Passagiere zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Vollständige Rückerstattung der Ticketkosten (ODER)
  • Alternative Beförderung zum endgültigen Ziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt (ODER)
  • Umbuchung zum endgültigen Ziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Datum, das der Passagier wählt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.

Hinweis: Wenn Sie Option 2 wählen, sollte die Fluggesellschaft Ihnen folgende Unterstützung bieten:

  • Verpflegung und Getränke.
  • Zwei Telefonate, E-Mails, Faxnachrichten.
  • Hotelunterkunft, falls ein Aufenthalt von ein oder mehreren Nächten erforderlich ist.
  • Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.

Wenn Ihnen ein alternativer Flug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglichte, zu einem bestimmten Zeitpunkt früher als geplant anzufliegen oder später als geplant ankommen, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Sie können den Entschädigungsrechner verwenden, um zu sehen, wie viel Sie von der Fluggesellschaft beanspruchen können.

Passagierrechte und Entschädigung bei annullierten Flügen

Die EU-Verordnung 261/2004, die seit dem 17. Februar 2005 in Kraft ist, gilt für Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen (unabhängig von der Fluggesellschaft) oder von einem Nicht-EU-Flughafen zu einem EU-Flughafen mit einer EU-Fluggesellschaft.

Die Beantragung von Entschädigungen für Flugannullierungen kann komplex sein, aber wir werden Ihre wichtigsten Rechte im Folgenden skizzieren. Fluggesellschaften können auch bestimmte Regeln anwenden, um den Entschädigungsbetrag zu reduzieren.

Wenn Sie sich über diese Details unsicher sind, keine Sorge, verwenden Sie unseren Entschädigungsrechner, um schnell zu bestimmen, auf wie viel Sie Anspruch haben.

Flugannullierung mit weniger als 7 Tagen Vorankündigung

Wenn Ihr Flug weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde und die Fluggesellschaften Ihnen eine Umleitung oder alternative Beförderung angeboten haben, und die Verzögerung bei der Ankunft am Zielort bestimmte Zeitgrenzen überschreitet, können Sie eine Entschädigung verlangen.

Überprüfen Sie die Tabelle unten, um den Betrag zu erfahren, den Sie von den Fluggesellschaften geltend machen können:

Flugstrecke Abflug- und Ankunftsverspätung Entschädigung
Weniger als 1.500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher und Ankunft – bis zu 2 Stunden später 125€
Ankunft – mindestens 2 Stunden später 250€
Zwischen 1.500 km und 3.500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher und Ankunft – bis zu 3 Stunden später 200€
Ankunft – mindestens 3 Stunden später 400€
Mehr als 3.500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher und Ankunft – bis zu 4 Stunden später 300€
Ankunft – mindestens 4 Stunden später 600€

Flugannullierung 7 bis 14 Tage vor dem Abflugdatum

Wenn Ihr Flug weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde und die Fluggesellschaften Ihnen eine Umleitung oder alternative Beförderung angeboten haben, und die Verzögerung bei der Ankunft am Zielort bestimmte Zeitgrenzen überschreitet, können Sie eine Entschädigung verlangen.

Überprüfen Sie die Tabelle unten, um den Betrag zu erfahren, den Sie von den Fluggesellschaften geltend machen können:

Flugstrecke Abflug- und Ankunftsverspätung Entschädigung
Weniger als 1.500 km Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – bis 2 Stunden später 125 euro
Ankunft – 4+ Stunden später oder Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – 2+ Stunden später 250 euro
Zwischen 1.500 km und 3.500 km Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – bis 3 Stunden später 200 euro
Ankunft – 4+ Stunden später oder Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – 3 bis 4 Stunden später 400 euro
Mehr als 3.500 km Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – bis 4 Stunden später 300 euro
Ankunft – 4+ Stunden später 600 euro
Im Falle einer Flugannullierung haben Sie das Recht, eine Rückerstattung der Kosten für Ihr Flugticket zu verlangen, die Sie innerhalb von 7 Tagen erhalten sollten, oder eine Umleitung des Fluges zu Ihrem Endziel mit demselben Fluggesellschaft an einem anderen Flug am selben Tag, oder eine Umleitung des Fluges zu Ihrem Endziel mit einem anderen Flugzeug zu einem späteren Zeitpunkt.

Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Flugannullierung informiert wurden.

Selbst wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Flugannullierung informiert wurden und die Fluggesellschaft Ihnen alternative Beförderung angeboten hat, erfordert das Recht auf Entschädigung, dass die neue Abflugzeit erheblich früher ist als die geplante Abflugzeit oder die neue Ankunftszeit erheblich später ist als die geplante Ankunftszeit.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Entschädigung erhalten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (z. B. ein Erdbeben, ein Vulkanausbruch, Streiks, Flugstörungen).

Sie haben jedoch Anspruch auf Entschädigung, wenn technische Mängel vorliegen und wenn Sie weniger als 14 Tage im Voraus über eine Annullierung informiert wurden (siehe Tabelle oben).

Claim Flights ist ein Experte darin, technische Mängel und sogenannte „höhere Gewalt“ oder außergewöhnliche Umstände korrekt zu klassifizieren.

Wurde Ihr Flug überbucht, und Ihnen wurde das Boarding verweigert?

Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung des Fluges unfreiwillig das Boarding verweigert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß dem EU-Recht.

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Wir arbeiten auf einer „Kein Gewinn = Keine Gebühr“ Basis. Sie haben keinerlei Kostenrisiko.

Claim Flights: Ihre vertrauenswürdige Quelle für Entschädigung bei Flugannullierungen

Claim Flights ist Ihre erste Wahl für professionelle Unterstützung bei Flugannullierungen und -verspätungen. Wir vertreten Sie und setzen Ihr Recht auf Entschädigung durch, wenn Ihr Flug annulliert wird. Unsere Experten verfügen über umfassende Kenntnisse der Flugvorschriften, die es uns ermöglichen, Sie während des gesamten Prozesses mit aktuellen Informationen und Unterstützung zu begleiten.

Sie erhalten die Entschädigung, die Sie verdienen, ohne wertvolle Zeit und Geld zu investieren. Unser Entschädigungsrechner für Flüge ermöglicht es Ihnen, Ihren Antrag in nur 2 Minuten einzureichen und gleichzeitig den genauen Betrag der Entschädigung zu berechnen, den die Fluggesellschaft Ihnen für annullierte oder verspätete Flüge schuldet.

Um zu beginnen, überprüfen Sie sorgfältig die Einzelheiten Ihres geplanten Fluges. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen haben, einschließlich der Streckenlänge, die für Ihren Anspruch gemäß der EU-Verordnung 261/2004 entscheidend ist. Unsere Datenbank gehört zu den besten und ermöglicht es Ihnen, die benötigten Daten mühelos abzurufen.

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, erhalten Sie weitere Informationen, die Ihnen helfen, die Fakten zu Ihrem annullierten Flug zu verstehen. Geben Sie immer genaue Informationen ein, um Probleme bei der Verfolgung zu vermeiden. Wir arbeiten nach dem Prinzip „Kein Erfolg – Keine Gebühren“, was es für Sie lohnenswert macht, einen Anspruch auf Flugannullierung zu verfolgen. Unser Hauptziel ist es, Ihnen zu helfen, die Entschädigung zu erhalten, die Sie verdienen.

Fragen, die wir oft hören

Kann ich Entschädigung verlangen, wenn mein Flug aufgrund eines Streiks des Bodenpersonals annulliert wurde?

Ja, Sie könnten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn das Bodenpersonal mit der Fluggesellschaft verbunden ist und die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist. Annullierungen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, könnten möglicherweise nicht für eine Entschädigung in Frage kommen. Die Anspruchsberechtigung für eine Entschädigung kann von Faktoren wie der vor der Annullierung gegebenen Vorankündigung abhängen.

Erstattet eine Fluggesellschaft im Falle einer Flugannullierung den Ticketpreis?

Ja, Passagiere haben Anspruch auf eine vollständige Erstattung und alternativen Transport zu ihrem endgültigen Ziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Entschädigung für annullierte Flüge zu beantragen?

Ein Flug gilt als annulliert, wenn Sie unter einer Flugnummer (z. B. BA 234) gebucht sind, aber letztendlich mit einem Flugzeug mit einer anderen Flugnummer (z. B. BA 543) fliegen. Dies gilt auch, wenn das Flugzeug mit der „neuen Flugnummer“ zu den ursprünglich geplanten Zeiten abfliegt und landet.

Grundsätzlich ist es auch möglich, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie aufgrund der Annullierung später an Ihrem Ziel ankommen als zur geplanten Ankunftszeit.

Der Betrag der Entschädigung könnte jedoch um 50 % für kürzere Verspätungen bei der Ankunft am Zielort reduziert werden. Der maximale Entschädigungsbetrag für eine Flugannullierung beträgt 600 Euro, abhängig von der Gesamtlänge des Fluges und der Gesamtdauer der Verspätung.

Kann ich Entschädigung für umgeplante Flüge verlangen?

Ein umgeplanter oder verspäteter Flug ist ein Flug, der an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit stattfinden sollte, aber an diesem Datum nicht fliegt. Zum Beispiel war ein Flug für den 5. Juni 2016 geplant, wurde jedoch auf den 3. Juni 2016 umgeplant.

Laut einer allgemeinen Regel für umgeplante Flüge haben Sie Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Umbuchung informiert wurden und die Verspätung bei der Ankunft am Zielort bestimmte Zeitlimits überschreitet.

Wenn Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Umbuchung informiert wurden, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wurde Ihr Flug annulliert? Welche Rechte haben Sie?

Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug über die Annullierung Ihres Fluges informiert wurden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung über die Rechte von Fluggästen. Lesen Sie mehr: Rechte im Falle einer Flugannullierung.

Wie kann ich herausfinden, wie viel Entschädigung mir zusteht, wenn mein Flug verspätet ist?

Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um den genauen Betrag herauszufinden, den Sie für Flugverspätungen geltend machen können. Füllen Sie das Antragsformular aus und reklamieren Sie die Verspätung. Anschließend können Sie Ihre Entschädigung beantragen.

Wie viel Entschädigung steht mir zu, wenn mein Flug annulliert wird?

Gemäß der EU-Verordnung über die Rechte von Fluggästen 261/2004 können Sie eine Entschädigung von 125 Euro bis zu 600 Euro pro Person für annullierte Flüge geltend machen.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Gesamtdauer der Verspätung und der Gesamtlänge der Flugstrecke ab.

Laut einer allgemeinen Regel haben Sie Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung des Fluges informiert wurden und die Verspätung bei der Ankunft am Zielort bestimmte Zeitlimits überschreitet.

Esenia Ulbrich

Esenia Ulbrich

Gründer & Leiter für EU-Fluggastrechte

Esenia Ulbrich ist Gründerin von Claim Flights GmbH und leitet das Rechtsteam. Sie besitzt einen Master of Business Administration und liebt es, im Saronischen Golf zu segeln, in den Alpen zu wandern und Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen.

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