Flugausfall oder Flug gestrichen? So bekommen Sie eine Entschädigung

Bei einem Flugausfall oder einem gestrichenen Flug haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall), wenn Sie nicht spätestens 14 Tagen vor dem Abflug informiert wurden und sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Flugausfall oder Flug gestrichen?

Flugausfälle oder gestrichene Flüge können ein ernsthaftes Problem darstellen und auf jeden Fall genug sein, um Ihren Urlaub zu ruinieren oder Ihre Pläne für eine wichtige Besprechung durcheinanderzubringen.

Man braucht dabei kein EU-Bürger zu sein, um Forderungen bei Flugausfällen, Flugverspätungen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung geltend machen zu können.

Es reicht aus, wenn der Flug von irgendeinem Flughafen in der EU abging (mit einer beliebigen Fluggesellschaft) oder in der EU ankommt (mit einer EU-Fluggesellschaft). Zur EU zählen hierbei auch Island, Norwegen und Schweiz.

Wir bei Claim Flights machen es für Sie ganz einfach, Ihre Kompensationsforderung für Flugausfälle ganz ohne unnötige Komplikationen durchzusetzen.

Grundsätzlich kann eine Fluggesellschaft für eine 3 Stunden Flugverspätung in Anspruch genommen werden.

Bedenken Sie aber, dass, wenn Sie die Ihnen angebotene alternative Beförderung in Anspruch nehmen und die Verzögerung bei der Ankunft am Zielort die bestimmten Zeitgrenzen nicht überschreitet, kann die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung um bis zu 50% reduzieren.

Hier sind weitere interessante Themen: Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?

Bei Flugannullierungen haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung:

Wenn ein Flug storniert wurde, können Fluggäste wählen zwischen

  • vollständiger Erstattung der Ticketkosten, (ODER)
  • anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (ODER)
  • anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Hinweis: Wenn Sie die 2. Option wählen, sollte die Fluggesellschaft Ihnen folgende Hilfen zur Verfügung stellen:
  1. Speisen und Getränke.
  2. Zwei Telefonanrufe, E-Mails, Faxnachrichten.
  3. Hotelunterkunft, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird.
  4. Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterkunft.

Wenn Ihnen ein alternativer Flug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglicht, eine gewisse Zeit früher als vorgesehen loszufliegen oder später anzukommen, können Sie eine Entschädigung verlangen. Sie können über den Entschädigungsrechner nachsehen, wie viel Sie von der Fluggesellschaft verlangen können.

Passagierrechte und Schadensersatz bei Flugannullierungen

Die EU-Verordnung 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist, findet Anwendung bei Flügen, die von einem EU-Flughafen (mit einer europäischen oder nicht-europäischen Fluggesellschaft) abfliegen oder von einem Nicht-EU-Flughafen mit einer EU-Fluggesellschaft zu einem in der EU befindlichen Flughafen fliegen.

Die Regeln für die Forderung einer Entschädigung bei Flugannullierungen sind manchmal kompliziert. Wir informieren Sie über die wichtigsten Rechte weiter unten. Es gibt noch weitere Regeln, nach denen die Fluggesellschaft den Entschädigungsbetrag reduzieren kann. Falls Sie sich noch nicht so gut auskennen, ist das kein Problem; Sie können mit unserem Entschädigungsrechner die Höhe Ihrer Entschädigung ermitteln.

Hier sind weitere interessante Themen: Tipps und Fehler vermeiden bei Flugausfällen

Fall 1: Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem Abflugdatum über die Flugannullierung informiert

Wenn Ihr Flug weniger als 7 Tage vor dem planmäßigen Abflug storniert wurde und die Fluggesellschaften Ihnen eine Flugumleitung oder alternative Beförderung angeboten haben, sowie die Ankunftsverspätung am Zielort bestimmte Zeitgrenzen überschritten hat, können Sie eine Entschädigung verlangen.

Überprüfen Sie die folgende Tabelle, um den Betrag zu kennen, den Sie von den Fluggesellschaften verlangen können:

Flugstrecke Abflug- und Ankunftsverspätung Entschädigung
Weniger als 1.500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher und Ankunft – bis zu 2 Stunden später 125€
Ankunft – mindestens 2 Stunden später 250€
Zwischen 1.500 km und 3.500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher und Ankunft – bis zu 3 Stunden später 200€
Ankunft – mindestens 3 Stunden später 400€
Mehr als 3.500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher und Ankunft – bis zu 4 Stunden später 300€
Ankunft – mindestens 4 Stunden später 600€

Fall 2: Sie wurden 7 bis 14 Tage vor dem Abflugdatum über die Flugannullierung informiert

Wenn Ihr Flug zwischen 7 und 14 Tagen vor dem planmäßigen Abflug annulliert wurde und die Fluggesellschaften Ihnen eine Flugumleitung oder alternative Beförderung angeboten haben, sowie die Ankunftsverspätung am Zielort bestimmte Zeitgrenzen überschritten hat, können Sie diese Tabelle verwenden, um den Betrag der Kompensation zu ermitteln:

Flugstrecke Abflug- und Ankunftsverspätung Entschädigung
Weniger als 1.500 km Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – bis 2 Stunden später 125 euro
Ankunft – 4+ Stunden später oder Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – 2+ Stunden später 250 euro
Zwischen 1.500 km und 3.500 km Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – bis 3 Stunden später 200 euro
Ankunft – 4+ Stunden später oder Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – 3 bis 4 Stunden später 400 euro
Mehr als 3.500 km Abflug – ab 2+ Stunden früher und Ankunft – bis 4 Stunden später 300 euro
Ankunft – 4+ Stunden später 600 euro
Im Falle einer Flugannullierung sind Sie berechtigt, eine Erstattung Ihrer Kosten für das Flugticket, die Sie innerhalb von 7 Tagen erhalten sollten, oder eine Umleitung des Fluges zum endgültigen Bestimmungsort mit demselben Luftfahrtunternehmen auf einem anderen Flug am selben Tag oder eine Umleitung des Fluges zum endgültigen Ziel mit einem anderen Flugzeug zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mindestens 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Flugannullierung informiert wurden. Auch wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Flugannullierung informiert wurden und die Fluggesellschaft Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten hat, setzt der Anspruch auf Entschädigung voraus, dass die neue Abflugzeit gegenüber der planmäßigen Abflugzeit wesentlich früher oder die neue Ankunftszeit gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit wesentlich später ist.

Beachten Sie bitte, dass Sie keine Entschädigung erhalten, falls ein außergewöhnlicher Umstand (wie Erdbeben, Vulkanausbruch, Streik, Flugstörung) vorliegt. Einen Anspruch auf Kompensation haben Sie allerdings bei technischen Defekten und wenn Sie weniger als 14 Tage zuvor von einer Annullierung erfahren haben (siehe Tabelle oben). Claim Flights ist ein Experte darin, technische Defekte und sogenannte „Höhere Gewalt“ oder außergewöhnliche Umstände richtig einzuordnen.

Dinge, die Sie tun sollten, bevor Sie eine Entschädigung für einen gestrichen Flug beantragen können

Bereits am Flughafen empfehlen wir Ihnen, die folgenden Punkte einzuhalten:

  • Versuchen Sie immer in unmittelbarer Nähe des Gates zu bleiben. Somit hören Sie die Durchsagen, die Ihnen vielleicht behilflich sein können, den wirklichen Status Ihres Linienfluges zu verstehen.
  • Wenn möglich, sammeln und speichern Sie Briefe in gedruckter Form, um alle notwendigen Beweise für den Flugausfall vorlegen zu können.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie einchecken, so dass Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich zum Zeitpunkt der Flugannullierung am Flughafen waren.
  • Und (natürlich) behalten Sie Ihre Buchungs- und Rechnungsbelege, denn es ist wichtig, dass Sie zumindest Ihre Buchungsnummer kennen.
Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass der Anspruch auf Entschädigung wegen Flugannullierungen bei Flügen, die von einem EU-Flughafen (mit einer europäischen oder nicht-europäischen Fluggesellschaft) abfliegen oder von einem Nicht-EU-Flughafen mit einer EU-Fluggesellschaft zu einem in der EU befindlichen Flughafen fliegen, entstehen kann. Dies sind weitere wichtige Aspekte, um sicherzustellen, dass Sie Gerechtigkeit erhalten.

Erhalten Sie eine Entschädigung für gestrichene Flüge mit uns!

Unsere Claim Flights Datenbank kann Ihnen helfen, Ihren Linienflug zu finden. Sie verrät auch wichtige Informationen über den Flugstatus, einschließlich der genauen Zeiten Ihrer Flugverspätung, auch wenn diese das Ergebnis einer Flugannullierung war. Folglich ist es viel einfacher für Sie, Informationen zu Ihrer konkreten Situation zu sammeln und somit den richtigen Anspruch geltend zu machen.

Auch in dem Fall, dass Ihr Flug annulliert wurde und Ihnen kein anderer Flug angeboten wurde, haben Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Auch in solchen Situationen sind wir in der Lage, Passagieren zu helfen, alle notwendigen Informationen zu sammeln und problemlos eine Entschädigung wegen Flugverspätung oder Flugannullierung von den Fluggesellschaften zu fordern. Wir stellen Ihnen nicht nur den besten Service für den Umgang mit Fluggesellschaften aus ganz Europa zur Verfügung, sondern versichern Ihnen ein stressfreies Verfahren auf dem ganzen Weg zu Ihrer Entschädigung.

Häufig gestellte Fragen zu Flugausfällen:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Entschädigung bei Flugausfällen zu verlangen?

Die Annullierung eines Fluges ist dann erfolgt, wenn Sie unter einer Flugnummer (z.B. BA 234) gebucht sind, Sie aber letztlich mit einem Flugzeug mit einer anderen Flugnummer (z.B. BA 543) fliegen. Dies gilt auch, wenn die Maschine mit der „neuen Flugnummer“ zu den ursprünglich geplanten Zeiten abfliegt und landet. Es ist grundsätzlich auch möglich, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie infolge der Annullierung an dem Zielort später als zur planmäßigen Ankunftszeit angekommen sind. Doch die Höhe der Entschädigung könnte bei kürzeren Ankunftsverspätungen am Zielort um 50% reduziert werden. Die maximale Entschädigungssumme für eine Flugannullierung beträgt 600 Euro, je nach der Gesamtlänge der Flugstrecke und der Gesamtdauer der Verspätung.

Kann ich eine Entschädigung für verlegte Flüge verlangen?

Ein verlegter oder verschobener Flug ist ein Flug, der an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit stattfinden sollte, der aber genau dann nicht fliegt z.B. geplant war ein Flug für den 5. Juni 2016, er wurde aber auf den 3. Juni 2016 verlegt. Nach einer allgemeinen Regelung für verlegte Flüge haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft, wenn Sie über die Verlegung weniger als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert wurden und die Ankunftsverspätung am Zielort bestimmte Zeitgrenzen überschreitet. Wenn Sie über die Verlegung mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wurde Ihr Flug annulliert? Was sind Ihre Rechte?

Wenn Sie über die Annullierung Ihres Fluges weniger als 14 Tage vor Ihrer geplanten Abreise informiert wurden, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung. Lesen Sie mehr: Rechte beim Flugausfall.

Wie kann ich herausfinden, wie viel Entschädigung mir bei einer Flugverspätung zusteht?

Benutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um die genaue Höhe der Summe, die Sie bei Flugverspätungen verlangen können, zu ermitteln. Füllen Sie das Antragsformular aus und beschweren Sie sich über die Verspätung. Anschließend können Sie Ihre Entschädigung einfordern.

Was ist eine Flugannullierung/Flugausfall? Und wie kann ich dafür eine Entschädigung verlangen?

Über die Annullierung:

Ein Flug gilt als ausgefallen, wenn der Flug, den Sie gebucht hatten, nicht am geplanten Datum und nicht zur geplanten Uhrzeit stattfindet. Sie können eine Entschädigung für annullierte Flüge fordern, wenn Sie über die Flugannullierung weniger als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert wurden und die Ankunftsverspätung am Zielort bestimmte Zeitgrenzen überschreitet. Wenn Sie 14 Tage oder länger vorher über Ihren Flugausfall informiert wurden, können Sie zwar keine Entschädigung einfordern, Sie können jedoch von den Fluggesellschaften eine Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung verlangen.

Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugannullierung zu?

Im Einklang mit der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 können Sie bei annullierten Flügen eine Entschädigung von 125 Euro bis zu 600 Euro pro Person verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Gesamtdauer der Verspätung und der Gesamtlänge der Flugstrecke ab.

Nach einer allgemeinen Regelung haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft, wenn Sie über die Flugannullierung weniger als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert wurden und die Ankunftsverspätung am Zielort bestimmte Zeitgrenzen überschreitet.

Claim Flights: Die beste Fundstelle im Internet für Informationen über Flugausfall, gestrichene Flüge und Flugverspätungen

Laut externen Quellen wurden über 7.305 nordamerikanische, 4641 europäische und 6046 asiatisch-pazifische Flüge in den letzten 30 Tagen annulliert.

Für Passagiere, die einen professionellen Service-Anbieter suchen, sind wir die erste Wahl. Wir vertreten Sie und machen Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall geltend.

Wir versorgen Sie mit up-to-date Informationen und gewährleisten, dass Sie vollständig und zu jederzeit während des gesamten Prozesses auf aktuellem Stand gehalten werden.

Sie werden die Entschädigung erhalten, die Sie verdienen, ohne Ihre wertvolle Zeit und Ihr Geld investieren zu müssen.

Mit unserem Flug Kompensationsrechner dauert es nur 2 Minuten, Ihre Erstattungsforderung für Flugausfälle einzureichen. Darüber hinaus bietet dieses Spezialwerkzeug die Möglichkeit, die genaue Höhe der Entschädigung, die Ihnen die Airline für annullierte oder verspätete Flüge schuldet, zu berechnen.

Wie können wir Ihnen helfen, Ihre Entschädigung zu fordern

Viele Menschen schätzen ihre Chancen als sehr gering ein, einen Fall gegen eine riesige Fluggesellschaft zu gewinnen. Claim Flights beweist das Gegenteil. Unsere Experten verfügen über alle nötigen Fachkenntnisse bezüglich Flugausfälle und Flugverspätungen und können Ihnen daher helfen, die Details zur Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugannullierungen zu verstehen.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, indem wir Ihnen unseren Dienst in Übereinstimmung mit der EG-Verordnung 261/2004 zur Verfügung stellen. Hierdurch können wir garantieren, dass Sie nicht mit irgendwelchen problematischen Rechtsfragen konfrontiert werden. Wir verhelfen Ihnen zu einer zügigen Abwicklung Ihres Falles.

Wir raten Ihnen zunächst, die Details Ihres geplanten Fluges in den Flugdaten sorgfältig zu suchen. Sobald Sie alle Details gefunden haben, haben Sie auch die Möglichkeit, den korrekten Anspruch für Ihren ausgefallenen Flug geltend zu machen. Um Ihre Entschädigung bei Flugannullierung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 261/2004 zu erreichen, sollten Sie auch die Länge der Strecke, die Sie hätten fliegen müssen, überprüfen.

Dabei versichern wir Ihnen, dass unsere Datenbank eine der Besten ist. Nachdem Sie die korrekten und vollständigen Informationen eingegeben haben, können Sie problemlos auf die gewünschten Daten und alle notwendigen Details für Ihren Ausgleichsanspruch zugreifen.

Erhalten Sie Entschädigung für Pauschalreisen

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bietet Passagieren auch Schutz bei Reisepaketen, Pauschalreisen und anderen Urlaubsreisen an. Sie findet auf alle innerhalb der EU-Mitgliedstaaten erworbenen Pauschalreisen, auch wenn das Reiseziel außerhalb der Europäischen Union liegt, Anwendung.

Aus Ihren Reiseunterlagen sollten Ihre Flugziele und Ihre Buchungsdaten klar entnommen werden können. Diese Daten sind für den Reiseveranstalter verbindlich. Vor der Reise sollte der Reiseveranstalter Sie über die Zeiten und Orte eventueller Zwischenstopps und Anschlussflüge informieren.

Der Reiseveranstalter steht in der alleinigen Verantwortung für eine Verletzung seiner Geschäftsbedingungen. Wenn es nach ihren Bedingungen möglich ist, können Fluggesellschaften den ursprünglichen Preis ändern. Der Reiseveranstalter müsste beispielsweise im Namen der Passagiere handeln, wenn sie einen Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen, Flugausfälle, Flugumleitungen oder Nichtbeförderung haben.

Wenn Sie das Recht auf eine Erstattung der Ticketkosten haben, sollte der Reiseveranstalter diese für Sie einfordern. Sie sollten die volle Rückerstattung Ihrer Kosten innerhalb von 7 Tagen in bar, per Scheck oder per elektronischer Banküberweisung erhalten. Als Alternative muss Ihnen ein Flug zum Endziel, der für Sie am bequemst frühestmöglichen Zeitpunkt ist, angeboten werden. Hier müssen die Fluggesellschaften einen Flug für Sie organisieren.

Ohne fremde Hilfe zu Ihrem Recht

Wir stellen Ihnen eine umfassende Benutzeroberfläche zur Verfügung, mit der Sie ganz einfach und ohne fremde Hilfe das Anspruchsformular ausfüllen können.

Das Layout ist klar und einfach und Sie erhalten selbstverständlich auch eine Bestätigung, dass keine Fehler beim Ausfüllen gemacht wurden.

Sobald Sie Ihre Daten eingegeben haben, zeigen wir Ihnen weitere Informationen, damit Sie die wahren Fakten über Ihren annullierten Flug vollständig verstehen können. Um Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Daten zu vermeiden, geben Sie bitte stets die korrekten Informationen ein.

Flugausfall Kompensationsrechner

Einige Passagiere finden es schwierig, genau herauszufinden, wie viel Entschädigung sie von einer Fluggesellschaft verlangen können. Mit unserem Kompensationsrechner können Sie ganz einfach den gesamten Betrag berechnen und somit diesbezügliche Verwirrung zu einem späteren Zeitpunkt vermeiden. Der Flugausfall-Kompensationsrechner übernimmt für Sie die ganze Arbeit.

Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass Claim Flights Sie auf einer „No Win – No Fee“ (d.h. „kein Gewinn – keine Gebühr“) Basis vertreten wird. Sie werden erkennen, wie lohnend es für Sie sein könnte, einen Anspruch wegen der Flugannullierung geltend zu machen. Wir haben es zu unserem wichtigsten Ziel gemacht, Ihnen und all unseren Nutzern zu einer wohlverdienten Entschädigung zu verhelfen.

Esenia Ulbrich

Esenia Ulbrich

Gründer & Leiter für EU-Fluggastrechte

Esenia Ulbrich ist Gründerin von Claim Flights GmbH und leitet das Rechtsteam. Sie besitzt einen Master of Business Administration und liebt es, im Saronischen Golf zu segeln, in den Alpen zu wandern und Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen.

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