Flugausfall Fluggastrechte

Bei Claim Flights machen wir es für Sie ganz einfach eine Entschädigung für einen ausgefallenen Flug zu verlangen. Es ist Ihr gutes Recht!

Entschädigung für annullierte Flüge leicht gemacht mit Claim Flights

Das Ausfallen eines Fluges versetzt Passagiere oft in eine schwierige Situation. Es kann sogar dazu führen, dass sie einen wichtigen Termin verpassen. Bei Claim Flights machen wir es für Sie ganz einfach, eine Entschädigung für den ausgefallenen Flug zu verlangen. Es ist auch Ihr gutes Recht!

Im Bezug auf Ihr Rechte, zeigen wir Ihnen alle Fakten und wie Sie Ihre Entschädigung für annullierte Flüge verlangen können. Sie müssen kein weiteres Geld investieren und es wäre uns eine Freude, Ihren Erfolg zu sichern. Mit unserem „No Win – No Fee“ -Versprechen kostet es für Sie keinen Cent, wenn Sie nicht gewinnen (kein Gewinn – keine Gebühr).

Mit unserer unvergleichlichen Flugdatenbank, können wir die notwendigen Beweise sammeln, die Sie mit Ihrem Fall zum Erfolg führen werden. Sie sollten auch die EU-Verordnung 261/2004 kennen, denn sie enthält alle rechtlichen Fakten in Bezug auf Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen und Annullierungen.

EU-Fluggastrechte (Flugannulliert EU-Verordnung 261/2004)

Ihr Flug gilt offiziell als annulliert, wenn Sie eine Reservierung haben, aber der Flug konnte nicht starten. Aber ab wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung?

Falls Sie nicht mindestens 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug über die Flugannullierung informiert werden, haben Sie das Recht auf Kompensation.

Bei Verspätungen von über 3 Stunden, haben Sie einen Anspruch auf Kompensation. Wenn Ihnen aber ein Alternativflug angeboten wird und dessen Ankunftszeit sich weniger als 2 Stunden verspätet, kann sich Ihr Entschädigungsbetrag sich um bis zu 50% reduzieren.

Wenn sich Ihre Ankunftszeit mindestens 3 Stunden verzögert, können Sie bei einer Entfernung von bis zu 1500 km €250 Entschädigung verlangen. Bei einer Entfernung von 1500 km bis 3500 km, können Sie €400 und bei einer Entfernungen von mehr als 3500 km €600 verlangen (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall), jedoch nur, wenn einer der Flughäfen (bei Abflug oder Ankunft) sich nicht in der EU befindet.

Wenn Sie zwischen 7 und 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert werden und Ihnen einen Alternativflug angeboten wird, der nicht mehr als 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit startet und Ihren Zielort weniger als 4 Stunden nach geplanter Ankunftszeit erreicht, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wenn Sie weniger als 7 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert werden und Ihnen einen Alternativflug angeboten wird, der nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit startet und Ihren Zielort weniger als 2 Stunden nach geplanter Ankunftszeit erreicht, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Es gibt auch einige komplexere Regeln, die wir hier nicht vertiefen wollen z.B. Wenn Ihr Flug annulliert wird und der Abflug zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden soll.

Falls die Flugverspätung zu einer Verzögerung von mindestens 5 Stunden führt, können Sie eine Rückerstattung der Kosten und ggf. einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort verlangen.

Doch Sie brauchen sich jetzt nicht um alle Details zu kümmern; Sie können mit unserem Kompensationsrechner, die genaue Höhe Ihre Entschädigung berechnen. Sie müssen hierfür lediglich alle erforderlichen und korrekten Daten eingeben.

Ihre Fluggastrechte bei Flugannullierungen und Flugverspätungen

Im Falle eines Flugausfalles, muss die Fluggesellschaft jedem Fluggast folgende Möglichkeiten anbieten:

  • Mindestens 2 Telefongespräche, Fax, E-Mails oder Nachrichten
  • Wenn Ihnen einen anderen Flug zur Verfügung gestellt wird, wobei die Abflugzeit um 1-2 Tage verzögert ist (nach der planmäßigen Abflugzeit), muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft und den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft für Sie organisieren.

Diese sind nur einige allgemeine Vorteile, die Sie von der Fluggesellschaft erhalten sollten, um Ihre Reise so bequem und sicher wie möglich zu machen.

Die folgende Tabelle zeigt, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugannullierung haben oder nicht:

Ankunft und Abflug EU Fluggesellschaft Keine EU Fluggesellschaft
1.Abflugflughafen innerhalb der EU und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Ja
2.Abflugflughafen innerhalb der EU und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Ja Ja
3.Abflugflughafen außerhalb der EU und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Nein
4.Abflugflughafen außerhalb der EU und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Nein Nein

Weitere wichtige Fakten über Flugannullierungen

Sie sollten sich auch dem eigentlichen Grund für die Flugannullierung vertraut machen, damit Sie auch sicher sein können, dass es sich nicht um „höhere Gewalt“ handelt. Grundsätzlich ist schlechtes Wetter keine „höhere Gewalt“, Eis-Regen oder Gewitter aber schon. Streiks sind auch als eine Art „höhere Gewalt“ anerkannt, jedoch, wenn andere Fluggesellschaften ihren Normalbetrieb fortzusetzen konnten, haben Sie für den annullierten Flug das Recht auf eine Entschädigung.

Online-Entschädigung für Ihren annullierten Flug

Sobald Sie unsere Website gefunden haben, können Sie ganz einfach Ihren Antrag auf Kompensation stellen, indem Sie auf ‚Anspruch Prüfen‘ klicken und die erforderliche Informationen, wie Flugdatum, Flugnummer usw. eingeben. Es wird keinen Eingriff Dritter geben und Sie brauchen nichts zu bezahlen, um den Vorgang zu starten. Ein Rechtsexperte, an den Sie sich jederzeit wenden können, wird sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Das gesamte Verfahren ist sehr einfach und somit kann jeder einen Anspruch ohne fremde Hilfe problemlos stellen. Falls Sie aber doch noch Fragen haben, sind wir für Sie jederzeit erreichbar. Mit unseren intelligenten Features und benutzerfreundlicher Oberfläche versichern wir Ihnen für jeden individuellen Fall, das beste Konzept und die effektivste Vorgehensweise zu entwickelt.

Wir würden uns freuen, Sie bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs zu vertreten. Wir werden Ihnen, mit dem bestmöglichen Service, zu Ihrer Entschädigung für Flugverspätungen und Flugannullierungen helfen.

Esenia Ulbrich

Esenia Ulbrich

Gründer & Leiter für EU-Fluggastrechte

Esenia Ulbrich ist Gründerin von Claim Flights GmbH und leitet das Rechtsteam. Sie besitzt einen Master of Business Administration und liebt es, im Saronischen Golf zu segeln, in den Alpen zu wandern und Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen.

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