Pauschalreise bei Flugverspätung zur Entschädigung berechtigt

Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise

Die Höhe der Entschädigungszahlung bei einer Flugverspätung, Flugausfall oder Annulierung ist unabhängig davon, ob es sich um eine Pauschalreise oder einen Linienflug handelt.

Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise

Innerhalb der Europäischen Union ist im Jahre 2005 eine Verordnung bezüglich Ihrer Rechte als Fluggast in Kraft getreten. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zu Entschädigungszahlungen bei größeren Verspätungen, der Annullierung von Flügen, sowie der Nichtbeförderung.

Viele Urlauber glauben, dass diese Regelungen nicht für Pauschalreisen angewendet werden können und nur gültig sind, wenn es sich um eine reine Flugbuchung handelt. Tatsächlich jedoch gilt die Verordnung mit der Bezeichnung 261/2004/EG auch für Flugverspätungen innerhalb von Pauschalreisen.

Das bedeutet, dass Ihnen auch bei einer 3 Stunden Verspätung, Flugannullierung, verpasstem Anschlussflug, sowie bei einer Nichtbeförderung innerhalb einer Pauschalreise die entsprechenden Entschädigungszahlungen zustehen.

Wann habe ich bei einer Pauschalreise recht auf Entschädigung?

Auch für eine Pauschalreise gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer herkömmlichen, separat gebuchten Flugreise.

So findet die EU-Fluggastrechteverordnung immer dann Anwendung, wenn es sich um einen Flug innerhalb der EU, einen Flug mit einem Startflughafen innerhalb der EU, aber auch, wenn es sich um einen Flug mit einem Zielflughafen innerhalb der EU handelt, wenn dieser von einer in der EU-ansässigen Fluglinie ausgeführt wird.

Für Flüge die komplett außerhalb der EU, selbst wenn diese von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt werden, gilt die EU Verordnung 261/2004 hingegen nicht.

Auch bei Pauschalreisen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB von 3 Jahren zum Jahresende. Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, einen Fall vom Januar 2018 bis zum Dezember 2021 gegen die Airline geltend zu machen.

Entschädigung für Flugverspätung bei Pauschalreisen?

Die Höhe der Entschädigungszahlung, welche Sie bei einer Flugverspätung beanspruchen können, ist ebenfalls unabhängig davon, ob es sich um eine Pauschalreise handelt.

So haben Sie ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden und einer Flugstrecke von unter 1.500 km einen Anspruch auf die Zahlung von 250 €.

Für eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km haben Sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden den Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 400 €.

Den höchsten Anspruch auf die Leistung einer Entschädigung bei Flugverspätung für einer Pauschalreise haben Sie immer dann, wenn es sich um eine Flugstrecke von mehr als 3.500 km handelt.

Hat Ihr Flug dann eine Verspätung von mehr als drei Stunden, dann beträgt Ihr Anspruch 600 Euro (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall), so lange der Zielflughafen außerhalb der EU liegt oder wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft von außerhalb der EU zu einem Zielflughafen innerhalb der EU fliegen.

Entfernung Entschädigung (EUR)

<= 1500 km 250 Euro
1500 km bis 3500 400 Euro
>= 3500 km 600 Euro*

Beachten Sie dabei, dass die Berechnung einer Verspätung seid dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 04. September 2014 klar geregelt ist. Als Ankunftszeit gilt nach diesem Urteil immer der Zeitpunkt der Türöffnung, nicht das Aufsetzen des Flugzeuges auf der Landebahn.

Weiterhin sollten Sie beachten, dass für die Berechnung der Flugverspätung unabhängig vom Abflug Zeitpunkt immer die geplante Ankunftszeit heranzuziehen ist.

Entschädigungen bei Flug gestrichen / Geld zurück bei Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen

Auch wenn der in Ihrer Pauschalreise inbegriffen Flug annulliert, Verschoben oder auch nur geändert wird, haben Sie unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn sich vermeintlich nur kleine Details ändern, wie zum Beispiel die Flugnummer.

Werden Sie weniger als sieben Tage vor Abflug darüber informiert, dass Ihr Flug mehr als eine Stunde früher oder über zwei Stunden später am Zielflughafen landet, haben Sie Anspruch auf Entschädigung entsprechend der Flugstrecke.

Werden Details Ihres Fluges geändert und Sie mindestens sieben, aber maximal 14 Tage vor Abflug darüber informiert, dass Ihr Flug über 2 Stunden früher oder mehr als 4 Stunden später am Ziel ankommen wird, haben Sie ebenfalls entsprechende Anspruch auf eine entsprechende Ausgleichszahlung.

Alle Änderungen, die Ihnen mehr als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, führen zu keinem Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

Wie beschrieben richtet sich die Höhe Ihres Anspruchs nach der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von unter 1.500 km haben Sie so den Anspruch auf 250 €; zwischen 1.500 und 3.500 km hingegen auf 400 € und bei Strecken über 3.500 km, wenn diese nicht ausschließlich innerhalb der EU erfolgen, beträgt Ihr Anspruch schon 600 €.

Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise Musterbrief

Claim Flights bietet auch Vorlagen um die Entschädigung für eine Flugverspätung oder Annullierung selber anzufordern. Im Falle einer Flugverspätung können Sie diese kostenlosen Vorlagen verwenden.

Zusammenfassung bezüglich Ihrer Fluggastrechte und Entschädigungen bei Pauschalreisen

Wie beschrieben sind Sie auch bei Pauschalreisen anderen Fluggästen gleichgestellt. Das bedeutet, dass gemäß der EU Verordnung Nr. 261/2004, Sie die gleichen Ansprüche auf Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro bei drei stunden Flugverspätung, Annullierungen oder Änderungen haben. Egal, ob Sie den Flug innerhalb einer Pauschalreise gebucht haben oder nicht.

Normalerweise werden Sie den Ersatzanspruch nicht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, sondern direkt gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft.

Da diese Entschädigungszahlungen erheblich sein können, sollten Sie diese unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft durchsetzen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.

Bei Flug Verspätungen und Flugausfällen, die aufgrund außergewöhnliche Umstände zustande kommen, werden Entschädigungsforderungen von Fluggesellschaften grundsätzlich verweigert.

Wie einen Anspruch bei Pauschalreise für Flugverspätung Entschädigung geltend machen?

Aus Ihren Reiseunterlagen sollten Ihre Flugziele und Ihre Buchungsdaten klar entnommen werden können. Diese Daten sind für den Reiseveranstalter verbindlich. Vor der Reise; Der Reiseveranstalter sollte Sie über die Zeiten und Orte eventueller Zwischenstopps und Anschlussflug Verbindungen informieren.

Der Reiseveranstalter steht in der alleinigen Verantwortung für eine Verletzung seiner Geschäftsbedingungen. Wenn es nach ihren Bedingungen möglich ist, können Fluggesellschaften den ursprünglichen Preis ändern.

Der Reiseveranstalter müsste beispielsweise im Namen der Passagiere handeln, wenn sie einen Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen, Ausfälle, Umleitungen oder die Nichtbeförderung haben. Wenn Ihr Pauschalreise eine Flugzeitenänderung beinhaltet, muss der Reiseveranstalter die Entschädigung oder die Kosten eines alternativen Fluges bezahlen.

Wenn Sie das Recht auf eine Erstattung der Ticketkosten haben, sollte der Reiseveranstalter diese für Sie einfordern. Sie sollten die volle Rückerstattung Ihrer Kosten innerhalb von 7 Tagen in bar, per Scheck oder per elektronischer Banküberweisung erhalten. Ihnen muss ein Flug, der für Sie am bequemst frühestmöglichen Zeitpunkt, angeboten werden.

Claim Flights – Wie Wir Ihnen Helfen können, Ihr Geld zurückzufordern?

Sie müssen nicht mehr tun als uns Ihre Flugdaten zu nennen (Flugnummer und Flugdatum) und unsere Experten für Schadenersatz werden mit verschiedenen anderen Teams zusammenarbeiten, um die Daten für einen reibungslosen Ablauf zu sammeln.

Unser Team hat Zugriff zu Fluginformationen wie Dauer der Flugverspätung, Grund für die Flugannullierung / Flugverspätung, Abflug- und Ankunftszeit usw., wodurch sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass unsere Entschädigungsforderung Erfolg hat. Verlieren Sie keine Zeit und beantragen Sie Ihre Entschädigung für Flugverspätung bei Pauschalreisen noch heute.

Dr. Mirko C. Ulbrich

Dr. Mirko C. Ulbrich

CEO

Dr. Mirko C. Ulbrich ist Gründer und Geschäftsführer der Claim Flights GmbH. Er hat viele Himalaya-Wanderungen unternommen, aber eine Leidenschaft gefunden, Rosen zu züchten und in den Alpen zu wandern.

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