EU-Verordnung 261/2004: Umfang, Überblick und Fluggastrechte

Haben Sie jemals mit einem schlecht organisierten Flug zu tun gehabt? Nie angenehm, insbesondere wenn Sie Zeit damit verbringen müssen, herauszufinden, wie Sie am besten Ihre Verluste wieder hereinholen können.

Wenn Sie in der EU von einer Flugverspätung, Stornierung oder Überbuchung betroffen waren, könnten Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben.

Wie wird das EU-Recht auf meine Situation angewendet? Was sind meine Rechte? Wie stelle ich einen Anspruch? Wir haben hier alle Antworten für Sie, an einem organisierten Ort.

In diesem Artikel werden der Anwendungsbereich, Überblick und Fluggastrechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 behandelt, damit Sie eine Entschädigungsforderung stellen können, die wirklich gültig ist und von den Fluggesellschaften genehmigt wird.

Einführung in die EU-Verordnung 261/2004

Haben Sie jemals einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug innerhalb der Europäischen Union erlebt? Wenn ja, haben Sie dank der EU-Verordnung 261/2004 bestimmte Rechte und Ansprüche auf Entschädigung. Diese Verordnung dient als Leitfaden zum Schutz der Rechte von Passagieren im Falle von gestörten Flügen und gilt für Reisende, die mit dem Flugzeug von oder nach der EU reisen.

Unabhängig von der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen, ob Billig- oder Vollservice-Carrier, ermöglicht die Verordnung 261/2004 Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Das erste und wichtigste Kriterium ist, dass der Flug entweder von einem EU-Flughafen abgeflogen oder an einem EU-Flughafen angekommen sein und von einer EU-regulierten Fluggesellschaft betrieben worden sein muss. Vergessen Sie daher nicht, alle Ihre Fluginformationen aufzubewahren, da sie nützlich sein können, wenn während Ihrer Reise etwas Unerwartetes passiert!

Wann können Passagiere Entschädigung beanspruchen?

Wenn es darum geht, Ihre Rechte als Passagier geltend zu machen, möchten Sie sicherstellen, dass Sie dies zeitnah tun können. Glücklicherweise bietet die EU-Verordnung 261/2004 explizite Richtlinien dafür, wann und wie Sie Entschädigung für Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen beantragen können.

Um besser zu verstehen, wann Sie gemäß dieser Verordnung Ihre Rechte geltend machen können, lassen Sie uns die Zeitlinie für Entschädigungsforderungen aufschlüsseln:

  • Unter 2 Stunden: Sie sind möglicherweise nicht berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten
  • 2 – 3 Stunden: Wenn Ihre Verspätung zwischen 2 und 3 Stunden liegt, haben Sie Anspruch auf Erstattung von Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelunterkunft, falls erforderlich, Transport zwischen Flughafen und Hotel sowie zwei Telefonate.
  • Über 3 Stunden: Wenn Ihre Flugverspätung mehr als 3 Stunden von der geplanten Ankunftszeit beträgt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen.

Indem Sie verstehen, wann Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie Ihre Rechte effizient verfolgen und sich bei der Planung zukünftiger Reisen etwas beruhigen.

Was sind Ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004?

Unter der EU-Verordnung 261/2004 hängen Ihre Rechte als Fluggast von der Situation ab. Im Folgenden finden Sie Ihre Rechte für die häufigsten Flugprobleme:

Verspäteter Flug

Wenn Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Mindestentschädigung von 250 bis 600 Euro in bar. Abhängig von der Entfernung der Route und der Dauer der Verspätung können Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätungen haben.

Stornierte und überbuchte Flüge

Wenn Ihr Flug storniert oder überbucht wurde, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, unabhängig davon, ob Sie sich dafür entscheiden, einen anderen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft zu nehmen oder nicht. Darüber hinaus können Sie auch bis zu 600 Euro in bar als Entschädigung erhalten, wenn Sie mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Zielort angekommen sind.

Verweigerter Boarding wegen Überbuchung

Wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 Euro in bar als Entschädigung. Dies gilt auch, wenn das Boarding aufgrund technischer Probleme oder streikender Crewmitglieder verweigert wurde, solange diese von der Fluggesellschaft kontrolliert werden und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Je nach Dauer bis zur Vermittlung eines Alternativflugs können Sie zusätzliche Unterstützung wie Mahlzeiten und Unterkunft erhalten.

Bei Flugverspätung über 3 Stunden oder Flugannullierung könnte Ihnen ein Ausgleichsanspruch von bis zu 600€ (abzügl. Provision) nach der Verordnung (EG ) Nr. 261/2004 zustehen.

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Wie viel Entschädigung können Passagiere beantragen?

Wenn also Ihr Flug verspätet oder storniert wurde, fragen Sie sich vielleicht, wie viel Entschädigung Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 geltend machen können.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung ab. Im Allgemeinen haben Sie Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro betroffenem Passagier.

Um die Ihnen zustehende Entschädigung genau zu berechnen, ist es am besten, sich an ein professionelles Unternehmen wie ClaimFlights zu wenden, das Erfahrung in der Bearbeitung solcher Ansprüche hat, oder überprüfen Sie selbst mit dem ClaimFlights Rechner.

Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Beträge je nach Zahlungsart und Entfernung des Fluges:

  1. Für Flüge bis zu 1.500 km bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr: 250 €
  2. Für Flüge innerhalb der EU von 1.500 km – 3.500 km: 400 €
  3. Für Flüge über 3.500 km innerhalb der EU und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km bei einer Verspätung von 4 Stunden oder mehr: 600 €
Ankunftsverspätung Flugstrecke Entschädigung
Bis zu 2 Stunden 59 Minuten Jede Entfernung Keine
3 Stunden oder mehr weniger als 1.500 km 250 Euro
3 Stunden oder mehr mehr als 1.500 km, innerhalb der EU 400 Euro
4 Stunden oder mehr * mehr als 3.500 km, wenn die EU-Grenzen überschritten wurden 600 Euro

Wenn die EU-Grenzen nicht überschritten wurden, kann der Betrag um bis zu 50% reduziert werden. In diesem Fall würden Sie bis zu 300 Euro erhalten. Dies gilt allerdings nur bei einer Unpünktlichkeit.

Denken Sie daran, dass diese Verordnung in allen EU-Ländern gilt und Reisen von/zu europäischen Flughäfen sowie bestimmten Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz und der Türkei umfasst. Als solche bietet sie einen erheblichen Schutz für reisende Passagiere, die von Europa aus fliegen und diese Entschädigung beantragen können, falls ihre Verspätung drei Stunden überschreitet oder ihr Flug vollständig storniert oder überbucht wurde.

Wer ist für die Zahlung von Entschädigungen an Passagiere verantwortlich?

Also, wer ist für die Bezahlung Ihrer Unannehmlichkeiten aufgrund stornierter oder verspäteter Flüge verantwortlich? Wie viel können Sie geltend machen?

Die Antwort auf beide Fragen liegt in der EU-Verordnung 261/2004. Gemäß dieser Verordnung muss die für die Flugverspätung verantwortliche Fluggesellschaft Ihnen eine finanzielle Entschädigung zahlen, wenn sie gegen eine der von dieser Verordnung festgelegten Regeln verstoßen hat.

Die Höhe der Entschädigung, die Sie beantragen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • Die Entfernung des Fluges.
  • Der Grund für die Verspätung oder Stornierung.
  • Das Ausmaß der Verspätung oder Stornierung – war es schwerwiegend oder geringfügig?

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € für Langstreckenflüge (über 3500 km). Für Kurzstreckenflüge (unter 1500 km) können Passagiere eine Entschädigung von bis zu 250 € geltend machen. Bei verspäteten und stornierten Flügen innerhalb der EU können sie bei einer Verspätung von über 3 Stunden auch Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Telefonate als Teil ihrer Entschädigungspolitik haben.

Wie ClaimFlights helfen kann

Wenn Sie von einem verspäteten, stornierten oder überbuchten Flug betroffen waren, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 kennen, damit Sie eine Entschädigung beantragen können.

Glücklicherweise kann ClaimFlights den Prozess für Sie einfacher und stressfreier gestalten. Wir sind ein führendes Unternehmen für Flugverspätungsansprüche und unser Expertenteam ist darauf spezialisiert, Fluggästen bei ihren Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen zu helfen. Wir verstehen Ihre rechtlichen Rechte als Passagier und haben das Know-how, um Ihnen die Ihnen zustehende Entschädigung zu verschaffen.

Wir bieten einen End-to-End-Service an, der Folgendes umfasst:

  • Unterstützung bei der Bestimmung, ob Ihr Anspruch gemäß der Verordnung entschädigungsfähig ist
  • Sammeln von Beweisen, um Ihren Fall zu beweisen
  • Verhandlung mit Fluggesellschaften in Ihrem Namen
  • Sicherstellung, dass Sie die maximale Entschädigung erhalten
  • Hilfe bei der Beschleunigung der Zahlung von Ansprüchen, wenn möglich

Durch die Verwendung von ClaimFlights zur Unterstützung bei Ihrem Anspruch sparen Sie sich Zeit und Ärger bei der Einreichung eines Anspruchs auf eigene Faust. Außerdem werden unsere Experten sicherstellen, dass alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt sind, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Abwicklung zu maximieren.

Fazit:

Die EU-Verordnung 261/2004 bietet Fluggästen eine Vielzahl von Schutz und Vorteilen, von Entschädigungen bei Flugverspätungen bis hin zur Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen und Entschädigungen für stornierte oder überbuchte Flüge zu erhalten. Es handelt sich um ein entscheidendes Gesetz, um die Rechte von Fluggästen zu gewährleisten, und es lohnt sich, sich die verschiedenen Rechte und Vorteile anzusehen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben oder wenn Sie weitere Informationen darüber benötigen, wie Sie einen Anspruch geltend machen können, ist es wichtig, Hilfe von einem seriösen Anspruchsunternehmen zu erhalten. ClaimFlights steht Ihnen zur Seite, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte zu verstehen und die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass eine verspätete, stornierte oder überbuchte Flugreise nicht zu einem leeren Geldbeutel führen wird.

Bei Flugverspätung über 3 Stunden oder Flugannullierung könnte Ihnen ein Ausgleichsanspruch von bis zu 600€ (abzügl. Provision) nach der Verordnung (EG ) Nr. 261/2004 zustehen.

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