Wichtige Infos zum Thema Batterien im Handgepäck – so können Sie Batterien im Flugzeug mitnehmen

Nov 3, 2023

Viele Fluggäste fragen sich, ob sie Batterien im Handgepäck mitnehmen dürfen, oder diese im Frachtraum transportiert werden müssen. Oft besteht auch der Zweifel, ob Batterien im Flugzeug überhaupt erlaubt sind – also entweder im Handgepäck oder im Frachtraum.

Und dies ist kein Wunder, denn heutzutage haben wir jede Menge Apparate, die eine Batterie, bzw. einen Akku enthalten. Das fängt natürlich bereits beim Smartphone, der Tablet und dem Laptop an, geht aber auch über Spielzeug, medizinische Geräte, ja bis hin zu elektrisch angetriebenen Rollstühle.

Kurz, das Thema Batterien im Flugzeug ist komplex und auch ziemlich verwirrend. Wir haben deshalb im vorliegenden Beitrag alles Wissenswerte rund um das Thema Batterien im Handgepäck und Batterien im Flugzeug für Sie zusammengestellt.

Haben Sie einen bevorstehenden Flug? Es ist entscheidend zu beachten, dass Sie bei einem verspäteten Flug möglicherweise eine Entschädigung nach EU-Recht geltend machen können. Erforschen Sie Ihre Rechte auf Entschädigung für Flugverspätungen.

Welche Batterien sind im Flugzeug erlaubt?

Grundsätzlich sind Batterien im Handgepäck erlaubt. Insbesondere mit normalen Alkali-Batterien gibt es keinerlei Problem. Hierunter fallen z.B. Batterien:

  • Typ AA
  • Typ AAA
  • Typ C
  • Typ D
  • 9-Volt Knopfzellen

Deutlich komplexer ist das Thema Lithium-Ionen-Batterien/Akkus, zu welchen übrigens auch die beliebten und oft mitgeführten Powerbanks gehören. Hier hängt es von der Kapazität ab, ob Sie die Batterien im Handgepäck bzw. im Gepäckraum mitnehmen dürfen:

  • Lithium-Ionen-Batterien und Akkus dürfen in aller Regel bis zu einer Kapazität von 100 Wattstunden als handelsübliche Lithium-Ionen-Batterietypen mitgeführt werden. Die überwiegende Zahl der Airlines erlaubt zudem das Mitführen zwei leistungsstärkerer Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien im Handgepäck, falls diese eine Kapazität zwischen 100 und 160 Wattstunden aufweisen.
  • Allerdings ist für Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennleistung von 100-160 Wattstunden bei den meisten Fluggesellschaften eine Genehmigung erforderlich.
  • Verbote sind sowohl im Handgepäck als auch im Frachtraum Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 160 Wattstunden Leistung. Diese Art Batterien findet man unter anderem in Elektrorädern, Autobatterien und Unterwasserlampen.

Kleine Fahrzeuge wie Airwheel, Solowheel, Hoverboard, Mini-Segway, Gepäck Scooter und Balance Wheel, die Lithium-Akkus besitzen, dürfen in der Regel weder im Handgepäck noch als Check-In-Gepäck mitgenommen werden– und zwar unabhängig von deren Wattstunden. Sie müssen diese somit als Frachtgut aufgeben und bezahlen.

Sollten Sie gerne eine Drohne mitnehmen, so sollten Sie wissen, dass dies meistens mit Lithium-Polymer-Akkus, auch LiPo genannt, ausgestattet sind. Diese Lithium-Polymer-Akkus können als eine Unterform der Lithium-Ionen-Akkus definiert werden und unterliegen somit den gleichen Regeln, was deren Transport angeht.

Sollten Sie die Drohne im Aufgabegepäck verstauen – was ja naheliegt – so dürfen sie auf keinen Fall vergessen, die Batterien/Akkus herauszunehmen und diese im Handgepäck zu transportieren. Denn Diese Batterien dürfen nicht in den Gepäckraum aufgrund der Brandgefahr.

Was Drohnen angeht haben verschiedenen Fluggesellschaften oft auch verschiedenen Auflagen, was den Transpoet betrifft. Wir raten also in diesem Fall unbedingt vorher bei der Fluggesellschaft nachzufragen. Generell sollten Sie dies im Zweifelsfall übrigens immer tun, denn es gibt durchaus Unterschiede und es ist besser, auf der sicheren Seite zu sein.

Ebenfalls im Handgepäck mitgenommen werden dürfen Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium Anteil von bis zu 2 Gramm Lithium. Auch Lithium-Metall-Batterien mit 2 bis 8 Gramm Lithium pro Batterie sind in den meisten Fällen kein Problem. Allerdings dürfen nur zwei Ersatzbatterien dieser Kategorie im Handgepäck mitgeführt werden. Vorsicht – dies schließt die mitgeführte Powerbank mit ein!

Im Aufgabegepäck dürfen die Ersatzbatterie der Kategorie Lithium-Metall-Batterien mit Lithiumgehalt zwischen 2 bis 8 Gramm NICHT transportiert werden.

Wie Sie sehen, ist das Thema ziemlich kompliziert. Wir haben deshalb die Information nochmal in einer übersichtlichen Tabelle für Sie zusammengefasst:

Batterietyp Genehmigung erforderlich? Als Handgepäck erlaubt? Als Aufgabegepäck erlaubt? Kommt vor in:
LITHIUM-METALL-BATTERIEN (mit weniger als 2 Gramm Lithium) und LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (bis zu 100 Wattstunden) NEIN In Ausrüstung: JA, als Ersatzbatterie: JA In Ausrüstung: JA, als Ersatzbatterie: NEIN Laptops, Handys, Digitalkamera
LITHIUM-METALL-BATTERIEN (mit mehr als 2 g Lithium aber weniger als 8 g) und LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (zwischen 100 bis 160 Wattstunden) JA In Ausrüstung: JA, als Ersatzbatterie: JA In Ausrüstung: JA, als Ersatzbatterie: NEIN Video-Equipment, Portable Medizingeräte, Powerbank
LITHIUM-METALL-BATTERIEN (mit mehr als 8 g Lithium) und LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (mit über 160 Wattstunden) Gegenstand ist weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck erlaubt! In Ausrüstung: NEIN, als Ersatzbatterie: NEIN In Ausrüstung: NEIN, als Ersatzbatterie: NEIN Elektro-Bikes, Segways, Autobatterien, Unterwasser-Lampen

Hier sind weitere interessante Themen: Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?

Sie können davon ausgehen, dass Ersatzbatterien im Aufgabegepäck grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfen. Sollte sich die Batterie im Gerät befinden, darf Sie bei geringeren Leistungen im Check-In-Gepäck mitgenommen werden. Lithium Metall Batterien mit über 160 Wattstunden Leistung sind sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck verboten.

Bei den meisten Fluggesellschaften sind auch Aktenkoffern mit eingebautem Alarm, welche mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet sind, im Handgepäck verboten.

Medizinische Geräte und Elektro-Rollstuhl

Vielleicht fragen Sie sich nun, wie es mit wichtigen medizinischen Geräten oder gar einem Elektro Rollstuhl aussieht.

Der Rollstuhl darf in der Regel nicht in der Kabine mitgeführt werden, wobei es hier eher um Platz Probleme geht. Selbstverständlich darf er aber im Frachtraum mitgenommen werden, denn die betreffende Person ist ja auf Ihn angewiesen.

Allerdings sollte beachtet werden, dass die meisten Fluggesellschaften verlangen, dass der Rollstuhl eine Trocken- oder Gelbatterie besitzen sollte. Sollte Ihr Rollstuhl eine auslaufsichere Nassbatterie haben, so empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall vor Flugantritt, bzw. noch vor dem Kauf des Flugtickets mit der Airline in Verbindung zu treten.

In vielen Fällen muss die Batterie herausgenommen werden und dann im Handgepäck transportiert werden. Allerdings kann es hier ein Problem sein, dass diese Batterien die erlaubten Wattstunden überschreiten. Die Frage ob und wie solche Batterien transportiert werden können ist also sehr komplex und sollte direkt mit der betreffenden Fluggesellschaft geklärt werden.

Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Metall oder Lithium-Ionen-Zellen/Batterien/Akkus dürfen in der Regel nur im Handgepäck mitgenommen werden. Hierzu gehören z. B.:

  • automatisierte externe Defibrillatoren (AED)
  • Inhalatoren
  • Beatmungsgeräte

Diese Geräte erfordern typischerweise eine Vorab-Genehmigung des Carriers (Airline) – fragen Sie also besser nach!

Wichtig: Beschädigte Batterien dürfen generell nicht an Bord mitgenommen werden – egal ob im Handgepäck oder im Gepäckraum. Zudem ist das Aufladen an Bord von wiederaufladbaren Batterien komplett untersagt.

Kleine Hilfe um Art der Batterien zu erkennen

Vielleicht sind Sie jetzt verunsichert, welche Batterien in Ihren verschiedenen Geräten enthalten sind. Denn ehrlich gesagt macht man sich darüber praktisch nie Gedanken. Falls Sie also nicht sicher sind, können Sie die Batterie Bezeichnung auf der Batterie selbst überprüfen, denn dort erkennt man normalerweise, um welchen Typ es sich handelt. Hier die Bedeutungen der einzelnen Kürzel:

    • R:

R steht für Zink-Kohle-Batterie. Diese Art von Batterien ist ziemlich veraltet, weil sie nicht sehr leistungsstark sind und daher kaum noch zu finden. Manchmal kommen sie vielleicht noch in Taschenrechnern, Wecker, Uhren und Fernsteuerungen zum Einsatz. Vorsicht ist geboten, da diese Batterien nicht auslaufsicher sind.

    • LR:

LR steht für Alkali-Mangan Batterie, eine leistungsstärker Batterie im Vergleich zur als Zink-Kohle-Batterie.

    • L:

Das L steht für Lithium-Batterien.

    • CR:

Hierbei handelt es sich um sogenannte Lithium-Rundzelle, auch Knopfzelle genannt.

    • NiMH:

Dies ist die Bezeichnung für Nickel-Metallhydrid-Akkumulator.

    • LiPo:

Dies sind die Lithium-Polymer-Akku, welche beispielsweise in Drohnen verwendet werden.

Ein paar Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Batterien im Flugzeug

Auch wenn Sie jetzt eine ungefähre Vorstellung haben, welche Batterien im Handgepäck transportiert werden dürfen, haben Sie wahrscheinlich doch noch einige Fragen und Zweifel.

Damit sind Sie nicht allein, denn es gibt ein paar Fragen, die immer wieder auftauchen und die Fluggäste verunsichern. Wir haben deshalb im Folgenden die wichtigsten zusammengestellt und für Sie beantwortet.

1. Wie muss ich Batterien verstauen?

In den meisten Fällen können Sie die betreffenden Batterien im Gerät lassen. Was die Ersatzbatterien (aller Arten) angeht – also alle Batterien, die getrennt vom dazugehörigen Gerät mitgenommen werden – so ist wichtig, dass diese sicher transportiert werden.

Hierzu gehört, dass Sie vor Beschädigung und Kurzschluss geschützt werden müssen. Übrigens ist absolut wichtig, dass batteriebetriebene Geräte vor versehentlicher Aktivierung und Wärmeerzeugung geschützt werden müssen.

2. Was ist mit Kurzschluss gemeint und was kann ich dagegen tun?

Ein Kurzschluss ist ein Stromkreis, der ungewollt durch die Berührung beider Anschlüsse der Batterie mit einem Metallteil entsteht. Dies kann z.B. durch Dinge wie Schlüssel, Anhängern oder Münzen passieren. Somit fließt dann also Elektrizität und es kann im schlimmsten Fall zu starker Hitze und Funken kommen, die dann einen Brand verursachen können.

Am sichersten ist der Transport in der Originalverpackung, oder in separaten Taschen. Wichtig ist hier, dass die Batterie auf keine Fall mit Metallgegenständen jedweder Art in Berührung kommen kann.

Kleiner Tipp: Sie können lose mitgenommenen Ersatzbatterie sehr einfach vor einem Kurzschluss schützen, indem Sie Isolierband über die Anschlüssen der Batterie kleben.

Zusätzlich ist es allerdings natürlich noch besser, wenn Sie die losen Batterien von Gegenständen aus Metall getrennt in unterschiedlichen Taschen/Beutel aufbewahren.

3. Wo finde ich Angaben über die Wattstundenzahl von Batterien und was kann ich tun, wenn ich keine Angaben finde?

Wie bereits ausführlich erläutert, hängt es von der Wattstundenzahl ab, ob eine Batterien überhaupt mit ins Flugzeug darf und wo Sie transportiert werden muss. Deshalb ist dies Info besonders wichtig. Normalerweise finden Sie diese Angaben direkt auf der Batterie oder dem Akku. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie diese selbst berechnen.

Zu diesem Zweck müssen Sie die Nennspannung in Volt der Batterie mit der Akkukapazität in Amperestunden (Ah) multiplizieren. Das klingt komplizierter als es tatsächlich ist, wie das folgende Beispiel zeigt:

Nehmen wir an, dass Sie eine 12-Volt-Batterie mit einer Kapazität von 4 Amperestunden haben. Multiplizieren Sie also einfach 12 x 4. Die Wattstundenzahl liegt im Falle dieser Batterie somit bei 48.

4. Woher weiß ich, wie viel Lithium meine Batterien enthalten?

Da auch die Menge an Lithium pro Batterie wichtig ist, sollten Sie diese Information ebenfalls bereithalten. Allerdings ist die Menge typischerweise nicht auf der Batterie selbst vermerkt und Sie müssen daher diese Angaben auf dem Produktdatenblatt des Herstellers suchen.

5. Gibt es eine Obergrenze für Batterien im Handgepäck?

Für die ganz normalen, handelsübliche Batterien und die dazugehörigen batteriebetriebene Geräte gibt es keine Obergrenze. Allerdings darf man nur so viele Batterien mitnehmen, wie man zum persönlichen Gebrauch realistischerweise benötigt.

Von den deutlich leistungsstärkeren Lithium-Ionen-Batterien (zwischen 100 – 160 Wattstunden) darf man pro Passagier zwei Stück mitnehmen. Dies gilt auch für den Transport von auslaufsicheren Nassbatterien.

Fazit zum Thema Batterien im Handgepäck

Das Thema Batterien im Handgepäck, bzw. Batterien im Flugzeug generell, ist sehr komplex und für den ahnungslosen Fluggast verwirrend. Denn Es gibt jede Menge Bestimmungen, Hinweisen und Sicherheitsvorschriften, die es einzuhalten gilt. In diesem Beitrag haben Sie hoffentlich genügend Information erhalten, um den nächsten Flug beruhigt antreten zu können.

Bei speziellen Geräten und Batterien, vor allem, wenn diese sehr leistungsstark sind, raten wir auf jeden Fall dazu, vor dem Kauf des Tickets, spätestens aber vor Antritt des Fluges bei der Fluggesellschaft telefonisch nachzufragen oder auf deren Webseite nach Informationen zu suchen. So ersparen Sie sich Stress und schwierige Situationen am Flughafen oder im Flugzeug.

Wir wünschen Ihnen einen entspannten Flug, mit hoffentlich allen Ihren Geräten und den dazugehörigen Batterien!

Petya Petrova

Petya Petrova

International Legal Strategist

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Law (LLM) und verfügt über umfassende Kenntnisse der europäischen Gesetze in verschiedenen Ländern. Sie liebt das Reisen und ihren Hund sowie ihre Familie.

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