Essen im Flugzeug mit nehmen – Ratgeber Essen und Getränke im Flugzeug

Nov 7, 2019

Die Sache mit der Verpflegung an Bord eines Flugzeuges ist so eine Sache. Waren noch vor 30 Jahren Flüge eine Luxus Angelegenheit für Geschäftsreisende und reiche Urlauber, so ist das Fliegen mittlerweile relativ preiswert geworden. Dies ging jedoch auf Kostend er Bequemlichkeit und des Service Angebotes. Was die Bequemlichkeit angeht, so sitzt man in der Touristenklasse heutzutage wesentlich enger beisammen, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.

Beim Service Angebot wurde und wird ebenfalls deutlich gespart. Für alkoholische Getränke muss z.B. heutzutage in praktisch allen Fluglinien bezahlt werden. Konnte man sich noch vor einigen Jahren für die Hauptmahlzeit unter zwei verschiedenen Optionen auswählen, ist dies typischerweise nun nicht mehr der Fall. Das Essen ist weniger und simpler geworden.

Sitzt man also nicht gerade in der ersten Klasse, bekommt man oft ein Tablett5 mit etwas zweifelhaftem Speisenangebot vorgesetzt. Auch die Menge ist knapp bemessen. Zudem ist dieses Speisenangebot in seiner kostenlosen Form mittlerweile fast immer auf die Langstreckenflüge begrenzt. Auf Kurzstrecken Flügen bekommt man oft gar nichts mehr kostenlos angeboten. Bei Billig-Fluggesellschaften wie Ryanair und Spirit muss man selbst für ein Becher Wasser z.T. deftige Preise bezahlen.

Wir raten deshalb dazu, sich auf einen Flug auch mit Essen und Getränken vorzu bereiten, damit man keinen Hunger leiden muss, beziehungsweise damit man sich die teilweise heftigen Preise sparen kann.

Allerdings gilt es einige Dinge zu beachten, weswegen wir Ihnen hier in diesem Beitrag alle nötigen Information sowie praktische Tipps geben möchten.

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Essen im Flugzeug mitnehmen

Leider ist die Sache mit dem Essen im Flugzeug mitnehmen längst nicht so einfach, wie es sich anhört. Man kann mit anderen Worten nicht einfach einen beliebigen Proviantbeutel packen und dann einfach mit ins Flugzeug nehmen.

Generell sollte man aus Rücksicht auf andere Fluggäste auf stark riechende Speisen verzichten. Also z.B. einen überreifen Käse, stark Knoblauch- oder Zwiebelhaltige Speisen, Fisch etc.

Zudem sollte man auch bedenken, dass man eventuell kein Besteck zur Hand hat, oder das Essen mit Besteck eben mal zwischendurch mit etwas Unbequemlichkeit verbunden sein kann. Wir raten daher zu speisen, die man ohne Hilfsmittel essen kann, z.B.:

  • Belegte Brote
  • Obst
  • Gemüse
  • Nüsse
  • Kekse
  • Müsliriegel

Innerhalb der EU dürfen übrigens feste Lebensmittel wie Brot, Kekse und ähnliche Produkte auf allen Flügen bedenkenlos mitgenommen werden. Auch bei Obst und Gemüse ist alles erlaubt.

Ebenso gibt es innerhalb der EU keine allgemeine Beschränkung für die Mitnahme von tierischen Lebensmitteln, wobei das Gleiche auch für Reisen nach oder aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder in die bzw. aus der Schweiz gilt.

Aus einem Nicht-EU Land dürfen keine Fleisch- oder Milchprodukten eingeführt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie eine offizielle veterinärmedizinische Bescheinigung besitzen. Dies gilt übrigens auch für das aufgegebene Gepäck und nicht nur für das Handgepäck – Vorsicht ist also geboten.

Eine Ausnahme bildet auch Milchpulver für Säuglinge, Babykost und medizinisch notwendige Lebensmittel.

Getränke im Flugzeug

Getränke

Getränke dürfen zwar generell ins Flugzeug mitgebracht werden, allerdings gilt seit den Terroranschlägen im September 2001 die Regel, dass dies nur in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100ml erlaubt ist. Einzige Ausnahme bilden Getränke, die im Duty-Free Bereich, d.h. also nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden.

Die Regeln in Bezug auf die Mitnahme von alkoholischen und heißen Getränken sind jedoch von Airline zu Airline. Es ist daher am besten, wenn man sich vor dem Flugantritt bei der entsprechenden Fluggesellschaft genau erkundigt, um eventuelle Überraschungen beim Einchecken zu vermeiden.

Generell gilt jedoch, dass in Sachen Getränke im Flugzeug mitnehmen vor allem die Menge entscheidend ist. Generell darf man typischerweise bis zu einem Liter Flüssigkeit ins Flugzeug mitnehmen, die jedoch auf Behälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100ml verteilt sein müssen. Dies entspricht somit bis zu maximal 10 kleinen Flaschen/Behälter.

Die Getränke müssen außerdem in transparenten Behältern bzw. durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeuteln, aufbewahrt werden.

Nebenbei sei bemerkt, dass dies auch für Ihre Kosmetikartikel, wie z.B. Duschgel, Shampoo und Cremes gilt.

Wie man trotzdem mehr Getränken im Flugzeug mitnehmen kann

Wer sich das beschwerliche und umständliche Umfüllen der Getränke in kleine Behälter ersparen möchte, der kann eine leere Flasche mitnehmen und diese nach der Sicherheitskontrolle an einem Wasserhahn auffüllen.

Allerdings sollte man auf diesen beliebten Trick erfahrener Reisende nur in Ländern mit einwandfreiem Trinkwasser zurückgreifen. Ansonsten kann man im Duty-Free Bereich auch Getränke an Verkaufsständen und Automaten kaufen, allerdings sind die Preise deutlich höher als im heimischen Supermarkt.

Was die Getränke angeht, scheint übrigens Tomatensaft auf Flügen besonders beliebt zu sein. Wissenschaftler haben tatsächlich festgestellt, dass die Geschmacksnerven durch den geringeren Luftdruck verändern. Der Tomatensaft schmeckt den meisten Menschen in luftiger Höhe wesentlich besser. Außerdem ist ein Tomatensaft auch ein guter Snack für Zwischendurch.

Darf man essen mit ins Flugzeug nehmen? Tipps rund um Flug Handgepäck Flüssigkeiten

Wie bereits angesprochen wird das Handgepäck bei der Sicherheitskontrolle gründlich durchsucht und Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100ml werden beschlagnahmt und dürfen nicht mit ins Flugzeug.

Deshalb sollte man beispielsweise keine Dinge mitführen, um die Brote im Flugzeug selbst zu schmieren. Auch Dips sind nicht ratsam, denn für die Kontrolleure ist es egal, ob es sich um Shampoo, Creme, Wasser, Cola, Dipp oder Frischkäse handelt – flüssige oder breiige Substanzen sind prinzipiell verdächtig und mengenbeschränkt. Dies gilt somit beispielsweise für folgende Dinge:

  • Suppe
  • Joghurt
  • Frischkäse
  • Streichwurst
  • Marmelade und Konfitüre
  • Honig
  • Nutella

Auch Lebensmitteln, die teilweise flüssig sind oder flüssige Bestandteile haben, sollten lieber zuhause bleiben. Zu denken wäre hier an:

  • Pralinen mit Likörfüllung
  • eingelegte Gürkchen

Zollbestimmungen für Essen im Flugzeug

Nicht nur die Fluggesellschaften und das Sicherheitspersonal möchten über die mitgenommenen Lebensmittel Auskunft erhalten, sondern auch die Zollbeamten.

Auf Reisen innerhalb der EU muss man allerdings nur Alkohol, Tabak und Kaffee deklarieren. Wer aus der EU in ein Nicht-EU Land fliegt (oder umgekehrt), der muss bei Fleisch, Milch, Käse, Eier und anderen tierischen Produkten vorsichtig sein. Typischerweise sind diese nicht gerne gesehen und müssen im Flugzeug verzehrt worden – ins Zielland dürfen sie meist aus kulturellen oder gesundheitlichen Gründen nicht eingeführt werden.

Was die Einfuhr von Lebensmitteln in die USA angeht, sind diese besonders streng. Man sollte sich daher unbedingt vor dem Flug genau informieren, denn auch Mitbringsel und Geschenke sind oft von dem Einfuhrverbot betroffen. Deklarieren Sie unbedingt alles, was gesetzlich vorgeschrieben ist, denn Sie setzen sich sonst hohen Strafen und einigen Problemen aus.

Wertvolle aktuelle Informationen zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen erhalten Sie auch beim Zoll, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Handgepäck im Flugzeug: Essen und Getränke für Babys

Essen fur baby

Vielleicht haben Sie sich schon selbst gefragt, was denn mit Babys und Kleinkindern ist, die eventuell spezielle Nahrung zu sich nehmen müssen. Selbstverständlich sind die Bestimmungen hier etwas lockerer. Allerdings ist eine wichtige Voraussetzung natürlich, dass das Baby oder Kleinkind auch wirklich mitreist. Dann sind Muttermilch, Formel-Milch und Babynahrung ohne Einschränkung erlaubt.

Dabei muss die Babynahrung allerdings originalverpackt sein und in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden.

Übersicht über erlaubte und verbotenen Lebensmittel

Einige Lebensmittel sind im Handgepäck grundsätzlich verboten, hierzu gehören beispielsweise:

  • Kartoffeln
  • Stör-Kaviar (aufgrund der Gefährdung aller Störarten)
  • Wildpilze sind nur unter bestimmten Auflagen erlaubt, andere Speisepilze sind bis zu 2kg erlaubt

Sonderregelung Babynahrung:

Für die für die Dauer der Reise benötigte Babynahrung wird ein Auge zugedrückt und die 100ml Regel nicht angewendet. Dies gilt nur für Kinder unter drei Jahren.

Alkohol, Tabak und Kaffee:

Bei Reisen innerhalb der EU müssen diese Artikel deklariert und verzollt werden. Die Freigrenzen sind jedoch ziemlich hoch angesetzt und sollten kein Problem darstellen.

Bei Reisen außerhalb der EU sind diese Zollfreigrenzen allerdings oft wesentlich niedriger sein und es können somit hohen Zollgebühren anfallen. Man sollte sich unbedingt vor der Reise darüber informieren.

Fazit zum Mitnehmen von Essen und Getränken im Flugzeug

Angesichts der Sparmaßnahmen und des reduzierten Service Angebotes der Fluggesellschaften sollte man insbesondere auf Langstreckenflügen ein bisschen Proviant im Handgepäck mitnehmen. Im Prinzip kann man sogar wesentlich mehr mitnehmen, als man so gemeinhin gedacht hat. Besonders geeignet sind Dinge, für die man kein Besteck benötigt, also z.B. ein belegtes Brot, Obst, Nüsse, Kekse, etc.

Allerdings ist es wichtig bei Flüssigkeiten oder streichbaren Lebensmittel auf die 100ml Regel zu achten.

Das Mitnehmen einer leeren Flasche, die man nach der Sicherheitskontrolle mit Wasser füllen kann, ist immer eine gute Idee.

Ausnahmen werden bei Babynahrung und Muttermilch gemacht.

Oft gibt es auch Unterschiede zu Flügen innerhalb der EU und außerhalb der EU, man sollte sich immer gründlich informieren, bevor man den Flug antritt.

Bedenken Sie stets: Je besser man auf die Flugreise vorbereitet ist, umso angenehmer lässt sich diese genießen. Wir wünschen einen guten Flug!

Petya Petrova

Petya Petrova

International Legal Strategist

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Law (LLM) und verfügt über umfassende Kenntnisse der europäischen Gesetze in verschiedenen Ländern. Sie liebt das Reisen und ihren Hund sowie ihre Familie.

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