Reisepass verlängern

Okt 16, 2019

Viele Menschen stellen sich, insbesondere kurz vor einer Reise, die Frage, wie lange dauert die Erneuerung eines Reisepasses und an welche Dinge muss ich dabei denken.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand geben, damit Sie Ihre nächste Reise stressfrei und gelassen planen können!

Reisepass Verlängern – das müssen Sie wissen

Durch die Europäische Union sind viele Bereiche der Grenzkontrolle und der Formalitäten deutlich erleichtert worden. Allerdings muss immer noch jeder Staatsbürger einen gültigen Reisepass, bzw. Personalausweis besitzen. Deshalb kommt kein EU Bürger um die Reisepass Verlängerung herum.

Wer ist zuständig?

Wer in Deutschland wohnt und einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss einfach zum zuständigen Bürgeramt seines Wohnortes gehen. Als zuständig gilt das Bürgeramt, wo Sie offiziell gemeldet sind.
Sollten Sie also umgezogen sein, und sich noch nicht umgemeldet haben, müssen Sie zum vorherigen Wohnort auf das Bürgeramt gehen.

Wer als Deutscher dauerhaft im Ausland lebt, für den ist die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat vor Ort zuständig. Allerdings muss man sich im Vorfeld erkundigen, denn nicht alle Auslandsvertretungen nehmen dieses Dienstleistung wahr.

Ein gutes Beispiel ist hier Puerto Rico, denn das zuständige Generalkonsulat befindet sich in Miami.

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Die vorangegangenen Bedingungen gelten jedoch nur, wenn man sich ordnungsgemäss abgemeldet hat. Wer noch in Deutschland gemeldet ist, aber dort nicht mehr seinen ständigen Wohnsitz hat, der kann den Reisespass oder Personalausweis nur im Bürgeramt der gültigen Meldeadresse in Deutschland beantragen oder verlängern.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist in diesen Fällen nur möglich, wenn ein echter und wichtiger Grund vorliegt. In diesem Falle ist dann jedoch eine sehr hohe Gebühr zu zahlen.

Wie lange ist ein Reisepass gültig?

Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass 6 Jahre gültig. Sobald man das 24. Lebensjahr erreicht hat, wird der Reisepass für volle 10 Jahre ausgestellt.

Wie beantragt man die Verlängerung oder Ausstellung eines Reisepasses?

Sobald man sich sicher ist, wer für die Reisepass Verlängerung zuständig ist, muss man einen Termin vereinbaren. Heutzutage kann man das in den meisten Fällen bequem über die Home Page der Auslandsvertretung machen. Ansonsten genügt ein einfacher Anruf.
Es ist jedoch sehr wichtig zu beachten, dass in vielen Auslandsvertretungen. Vor allem wenn diese für mehrere Länder oder Städte zuständig sind. Oder wenn es sich um ein Land, mit vielen deutschen Zuwanderern handelt, relativ lange Wartezeiten gelten können.
Um stressfrei und unbesorgt seine Reisen planen kann, sollte man daher unbedingt mindestens 6 Monate vor dem Ablauf des aktuellen Reisepasses diesen erneuern.
Es sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass man den Reisepass oder Personalausweis nur persönlich verlängern kann. Sie können weder einen Stellvertreter senden, noch den Antrag auf schriftlichem Wege stellen.

Welche Dokumente Sie vorlegen müssen

Per Definition ist jede Deutsche Auslandsvertretung eine deutsche Behörde, d.h. es gelten die gleichen Bestimmungen, wie im Heimatland. Aus diesem einfachen Grund unterscheiden sich in diesem Fall auch nicht die Dokumente, die bei der Reisepassverlängerung vorgelegt werden müssen.
Wer den Termin abgemacht hat, muss sich entsprechend auf diesen vorbereiten, in dem er alle erforderlichen Dokumente parat hat.
Tut man dies nicht, so verlängert sich entsprechend der Prozess, denn dann muss man die Dokumente besorgen und einen zweiten Termin wahrnehmen.
Prinzipiell benötigt man für die Beantragung des Personalausweises und die Beantragung eines Reisepasses die gleichen Dokumente:

Hier sind weitere interessante Themen: Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?

Erforderliche Dokumente
  • Ausgefülltes Antragsformular (auf der Webseite der Auslandsvertretung erhältlich)
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Biometrisches Passbild, falls es erneuert werden muss
  • Geburtsurkunde
  • Adressnachweis oder Nachweis, dass sich dein Wohnsitz im Antragsland befindet
  • Nachweis über eine Aufenthaltsgenehmigung im Antragsland (z. B. Visum, Permanent Residency)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland – wenn du deinen letzten Ausweis oder Pass in Deutschland beantragt hast
  • Heiratsurkunde – wenn zutreffend
  • Einbürgerungsurkunde – bei doppelter Staatsbürgerschaft
  • Frankierter Umschlag – wenn der Ausweis oder Pass zugeschickt werden muss
  • Gebühren für den Personalausweis oder Reisepass

Generell raten wir dazu, sich auf der Webpage der zuständigen Auslandsvertretung vorsichtshalber ebenfalls zu informieren. Hier findet man nämlich ebenfalls eine Liste mit vorzulegenden Dokumenten.

Handelt es sich bei dem Antrag um einen Verlängerung des Reisepasses eines Minderjährigen, so muss einen schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder einesErziehungsberechtigten bei Alleinerziehenden vorgelegt werden. Zudem muss eine Geburtsurkunde oder ein gültiger Kinderreisepass vorgelegt werden.

Reisepass Verlängern, wie lange dauert das?

Die Dauer der jeweiligen Bearbeitungszeit kann von Fall zu Fall zehr unterschiedlich sein. Bei Ländern innerhalb der Europäischen Union sind es in der Regel 6-8 Weichen, im übrigen Ausland sind es meist 10-12 Wochen.

Dies liegt u.a. daran, dass auch die im Ausland beantragten Reisepässe und Personalausweise bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es müssen also zunächst alle Unterlagen dorthin geschickt werden.

Dann muss der Reisepass gedruckt werden und schliesslich wieder in das Land, wo der Antrag gestellt wurde geschickt werden. Dies alles dauert selbstverständlich seine Zeit, denn nicht zuletzt hängt die Bearbeitungszeit von der Auslastung, bzw. eventueller Überlastung der Bundesdruckerei ab.

Reisepass Verlängern – Kosten, die auf Sie zukommen

Generell ist das Beantragen eines Reisepasses im Ausland teurer als in Deutschland, denn es wird eine entsprechende Auslandsgebühr erhoben. Noch teurer wird es übrigens, wenn man den Reisepass in einer Auslandsvertretung beantragt, die gar nicht für einen zuständig ist – etwa beim Verlust des Reisepasses während einer Auslandreise, oder wenn man noch in Deutschland gemeldet ist. Aber bereits im Ausland wohnt und dort nun den Antrag auf Verlängerung stellt.
Eine gewünschte Expresslieferung, bzw. der Reisepass im Expressverfahren, kostet ebenfalls mehr, wobei alle Gebühren bereits bei der Antragsstellung auszurichten sind, nicht erst bei der Abholung. Der Express Antrag kostet 32 Euro.

Die folgende Tabelle enthält die gültigen Preise im In- und Ausland:

Reisepass (Standard Version, 32 Seiten)*
Unter 24 Jahre Über 24 Jahre
Bei der zuständigen Behörde 58,50 € 81,00 €
Bei Nicht-zuständigkeit 96,00 € 141,00 €
Personalausweis**
Unter 24 Jahre Über 24 Jahre
Bei der zuständigen Behörde 52,50 € 58,80 €
Bei Nicht-zuständigkeit 65,80 € 71,80 €
*Reisepass mit 48 Seiten kostet einen Zuschlag von 22 Euro

**Beim Personalausweis können noch weitere Kosten hinzukommen, beispielsweise für die Aktivierung der eID-Funktion, Sperrung, PIN-Änderung, etc.

Muss man einen gültigen Personalausweis und Reisepass haben?

Wer in Deutschland wohnt, der unterliegt der Ausweispflicht und muss gemäss § 1 des Personalausweisgesetzes einen gültigen Ausweis besitzen, sobald man über 16 Jahre alt ist.

Wer im Ausland wohnt und nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, muss keinen gültigen Personalausweis haben, da er nicht der Ausweispflicht unterliegt.

Neben der Ausweispflicht gibt es in Deutschland natürlich auch die Passpflicht. D.h., dass jeder Deutsche, der ein- oder ausreist, einen gültigen Reisepass besitzen muss.

Sollte man bei Ein- oder Ausreise keinen Pass oder Passersatz vorlegen können, so begeht man eine sogenannte Ordnungswidrigkeit. Als Passersatz gilt z.B. der Personalausweis.

Wer im Ausland wohnt und nicht reist, benötigt daher keinen Reisepass. Allerdings braucht man diesen immer, wenn man auf internationale Reisen geht. Ausserdem kann der Reisepass auch notwendig sein, um sich im Ausland zu identifizieren, es sei denn man hat eine entsprechende offizielle Identifikation des Wohnlandes.

Allerdings braucht man dann mindestens zur Beantragung dieser Papiere ebenfalls eine Reisepass, typischerweise auch zur Verlängerung dieses Dokumentes. Kurz: Ohne Reisepass geht praktisch nichts und man sollte stets für alle Fälle einen gültigen Reisepass sein Eigen nennen.

Und schliesslich ist es wesentlich einfacher, einen neuen Reisepass zu beantragen, wenn man einen gültigen vorlegen kann.
Sollte ein deutscher Staatsbürger zusätzlich eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, muss er den deutschen Reisepass oder Personalausweis auch vorlegen, wenn er nach Deutschland einreisen möchte.

Petya Petrova

Petya Petrova

International Legal Strategist

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Law (LLM) und verfügt über umfassende Kenntnisse der europäischen Gesetze in verschiedenen Ländern. Sie liebt das Reisen und ihren Hund sowie ihre Familie.

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