Entschädigung bei Nichtbeförderung
Wenn Ihnen trotz rechtzeitiger Anmeldung das Boarding für Ihren Flug verweigert wurde, könnten Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben. Je nach Flugstrecke könnten Sie eine Entschädigung bei Nichtbeförderung in Höhe von 250€ bis 600€ von der Fluggesellschaft geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
Ihre Rechte bei der Verweigerung des Boardings
Wenn Sie über eine gültige Flugreservierung verfügen und dennoch daran gehindert werden, an Bord zu gehen, erleben Sie eine „Verweigerung des Boardings“. Diese Situation kann auch als unfreiwilliges „Nichtbeförderung“ bezeichnet werden.
Gemäß der europäischen Verordnung EG 261 von 2004 könnten Sie, wenn Ihnen das Boarding aufgrund von Überbuchung verweigert wurde, Anspruch auf eine Entschädigung bei Nichtbeförderung haben, die bis zu 600€ betragen kann.
Die Verweigerung des Boardings kann entweder freiwillig oder unfreiwillig sein.
- Freiwillige Nichtbeförderung: Hier verzichten Passagiere freiwillig auf ihren Sitzplatz auf einem überbuchten Flug, normalerweise im Austausch gegen bestimmte Vorteile wie Reiseguthaben, Gutscheine oder Hotelunterkünfte. Indem sie sich dafür entscheiden, verzichten Passagiere auf ihr Recht auf jegliche Entschädigung.
- Unfreiwillige Nichtbeförderung: Dies tritt auf, wenn der reservierte Sitzplatz eines Passagiers ohne seine Zustimmung weggenommen wird. In solchen Fällen, sofern Sie keine Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken darstellen und die Check-in-Fristen eingehalten haben, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Eine der sichersten und einfachsten Methoden, um eine Nichtbeförderung von Ihrem Flug zu vermeiden, ist das rechtzeitige Einchecken. Späte Ankünfte am Gate sind anfälliger für eine Nichtbeförderung.
Freiwillige Nichtbeförderung
- Dies ist der Prozess, bei dem ein Sitzplatz auf einem überbuchten Flug angeboten wird, im Austausch gegen einige Vorteile wie Flugguthaben, Gutscheine und Hotelzimmer. Eine solche Wahl resultiert aus der Strategie der Fluggesellschaft, Freiwillige zu suchen, die bereit sind, ihre Plätze aufzugeben.
- Wenn Sie sich dazu entscheiden, das Ticket auszutauschen und Ihren Flugsitz zu tauschen, gelten Sie als freiwillig nichtbefördert. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihren Sitzplatz freiwillig aufgeben.
Die Fluggesellschaft kann das Angebot mit zusätzlichen Anreizen attraktiver gestalten, aber letztendlich liegt die Entscheidung, es anzunehmen oder abzulehnen, bei Ihnen. Stellen Sie immer sicher, dass die Vorteile, die Sie für Ihr freiwilliges Aufgeben erhalten, das übersteigen, was Ihnen gemäß der EG-Verordnung 261/2004 zusteht.
Unfreiwillige Nichtbeförderung
Die unfreiwillige Nichtbeförderung tritt auf, wenn Ihnen eine Fluggesellschaft den Eintritt auf einen Flug verweigert, obwohl Sie über eine gültige Reservierung verfügen. Eine solche Verweigerung ist unerwartet und kann trotz des Erfüllens aller Kriterien erfolgen: Vorhandensein der notwendigen Reisedokumente, einer bestätigten Buchung, rechtzeitiges Einchecken und keine Sicherheits, Sicherheits oder Gesundheitsbedenken für die Fluggesellschaft.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung aufgrund eines überbuchten Fluges bestimmte Rechte, darunter:
- Entschädigung in Höhe von 250€ bis 600€.
- Rückerstattung Ihres Flugtickets oder alternative Beförderung.
- Zugang zu Mahlzeiten, Erfrischungen und anderen wichtigen „Recht auf Betreuung“ Dienstleistungen.
Wichtige Erinnerung: Fluggesellschaften verkaufen Sitze zurecht über, da es legal ist und Sinn ergibt, wenn einige Passagiere ihre Flüge stornieren oder verpassen.
Wann können Sie eine Entschädigung bei Nichtbeförderung beanspruchen?
Gemäß der EU-Verordnung EG 261 gibt es bestimmte Szenarien, unter denen Sie Anspruch auf Entschädigung bei unfreiwilliger Nichtbeförderung haben:
- Ihr Abflug und Ihre Ankunft lagen beide innerhalb der EU (unabhängig von der Fluggesellschaft)
- Der Abflug Ihres Fluges erfolgte von einem Flughafen innerhalb der EU (unabhängig von der Fluggesellschaft)
- Ihr Ankunftsflughafen befand sich in einem EU-Mitgliedsstaat, und Sie hätten mit einer EU-regulierten Fluggesellschaft buchen sollen
Es ist wichtig zu beachten, dass Ihre Berechtigung zur Entschädigung nicht durch Ihre Staatsbürgerschaft bestimmt wird. Ob Sie innerhalb der EU oder anderswo ansässig sind, Sie können eine Entschädigung beanspruchen, wenn Ihre Reisesituation den oben genannten Kriterien entspricht.
Hier ist eine kurze Übersicht zur Klarheit:
Ursprung und Ziel | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
EU zu EU | ✅Ja | ✅Ja |
EU zu Nicht-EU | ✅Ja | ✅Ja |
Nicht-EU zu EU | ✅Ja | ❌Nein |
Nicht-EU zu Nicht-EU | ❌Nein | ❌Nein |
Wie viel Entschädigung können Sie bei Nichtbeförderung beanspruchen?
Im unglücklichen Fall der unfreiwilligen Nichtbeförderung hängen die Ihnen zustehenden Entschädigungsbeträge sowohl von der Flugstrecke als auch von der Dauer der Verspätung bei Erreichen Ihres endgültigen Ziels ab. Hier ist eine Aufschlüsselung der Entschädigungsregelungen:
- Kurzstreckenflüge: Für Flüge mit Entfernungen von bis zu 1.500 km berechtigt Sie eine Verspätung von mehr als 2 Stunden zu einer Entschädigung von 250€.
- Mittelstreckenflüge: Diese Kategorie umfasst Flüge über 1.500 km innerhalb der EU sowie Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km, die außerhalb der EU stattfinden. Wenn Sie bei diesen Flügen eine Verspätung von mehr als 3 Stunden haben, können Sie eine Entschädigung von 400€ geltend machen.
- Langstreckenflüge: Für Langstreckenflüge über 3.500 km außerhalb der EU haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600€, wenn Ihre Verspätung mehr als 4 Stunden beträgt.
Das Verständnis Ihrer Rechte und der Entschädigungsbeträge gewährleistet, dass Sie angemessen für eventuelle Unannehmlichkeiten entschädigt werden.
Reduzierte Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung kann um 50% reduziert werden, wenn die Ankunftszeit des Ersatzfluges weniger als 2 Stunden später ist.
- Wenn der Flug weniger als 1.500 km von seinem endgültigen Ziel entfernt ist und bis zu 2 Stunden später als die tatsächliche Ankunftszeit ankommt, können Sie 125€ geltend machen.
- Für Flüge über 1.500 km innerhalb der EU und alle Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km außerhalb der EU, die bis zu 3 Stunden später als die tatsächliche Ankunftszeit am endgültigen Ziel ankommen, können Sie 200€ geltend machen.
- Und für Flüge über 3.500 km außerhalb der EU, wenn sie bis zu 4 Stunden später am endgültigen Ziel ankommen, können Sie 300€ geltend machen.
Untenstehende Tabelle für ein besseres Verständnis:
Ankunftsverzögerung | Streckenentfernung | Standard-Entschädigung | Reduzierte Entschädigung um 50% |
---|---|---|---|
2 Stunden oder weniger | Weniger als 1500 km | 250€ | 125€ |
3 Stunden oder weniger | Mehr als 1500 km innerhalb der EU | 400€ | 200€ |
Zwischen 1500 km und 3500 km außerhalb der EU | 400€ | 200€ | |
4 Stunden oder weniger | Mehr als 3500 km außerhalb der EU | 600€ | 300€ |
Zusätzliche Ansprüche
Neben der Entschädigung haben Passagiere auch Anspruch auf:
- Eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises oder des ungenutzten Teils der Reise.
- Einen zeitnahen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort.
- Alternative Beförderung zum endgültigen Ziel ohne zusätzliche Kosten.
In Fällen, in denen die Wartezeit auf den Ersatzflug mehr als 2 Stunden ab der geplanten Abflugzeit beträgt, haben Passagiere das Recht auf:
- Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
- Zwei Telefonate, Faxe, Telexnachrichten oder E-Mails.
- Hotelunterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist.
Zeitrahmen für EU-Entschädigungsansprüche bei Nichtbeförderung
Passagiere innerhalb der EU haben einen großzügigen Zeitrahmen, um ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Nichtbeförderung geltend zu machen. Insbesondere Länder wie Deutschland verlängern dieses Zeitfenster und ermöglichen Flugreisenden, ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach dem tatsächlichen Flugdatum einzureichen.
Wenn Sie eine Flugverspätung oder -stornierung innerhalb dieser Parameter erlebt haben, ist es wichtig, sorgfältig Ihre Berechtigung zur Entschädigung zu prüfen. Die potenzielle finanzielle Entschädigung könnte erheblich sein.
Wie kann ClaimFlights Ihnen bei der Entschädigung helfen?
ClaimFlights ist die führende Autorität für die Rechte von Flugpassagieren. Unser engagiertes Team sorgt dafür, dass Sie die Vorteile der EG-Verordnung 261/2004 ohne finanzielle Belastung Ihrerseits in Anspruch nehmen können. Sollte Ihr Fall vor Gericht gehen, seien Sie versichert – es gibt keine versteckten Gebühren oder zusätzlichen Kosten.
Schritte zur Sicherung Ihrer Flugentschädigung mit ClaimFlights:
- Ermitteln Sie Ihre Entschädigung: Nutzen Sie unseren kostenlosen Flugentschädigungsrechner, um sofort die Ihnen von den Fluggesellschaften zustehende Entschädigungssumme zu ermitteln.
- Geben Sie Flugdetails ein: Geben Sie Ihre Flugdetails sorgfältig ein. Achten Sie besonders bei Rückflügen auf Genauigkeit, um problematische Abschnitte zu identifizieren.
- Überlassen Sie die Aufgabe uns: Vertrauen Sie uns Ihren Flugentschädigungsanspruch an. Ihre Aufgabe? Entspannen Sie einfach.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: Unser erfahrenes Team verwaltet Ihren Anspruch und liefert rechtzeitig Updates über dessen Fortschritt.
- Erfolgsgebühr: Sobald Ihr Anspruch erfolgreich ist, ziehen wir unsere Erfolgsgebühr ab. Der Rest? Direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
- DIY-Option: Wenn Sie einen praktischen Ansatz bevorzugen, nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage für einen Entschädigungsanspruchsbrief, um den Anspruchsprozess eigenständig anzuführen.
Wählen Sie ClaimFlights für einen reibungslosen und effizienten Entschädigungsprozess.
Esenia Ulbrich
Gründer & Leiter für EU-Fluggastrechte
Esenia Ulbrich ist Gründerin von Claim Flights GmbH und leitet das Rechtsteam. Sie besitzt einen Master of Business Administration und liebt es, im Saronischen Golf zu segeln, in den Alpen zu wandern und Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen.
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