Flug nach EU-Verordnung 261: Wie Entfernung Ihre Rechte prägt!

Fliegen gemäß EU-Verordnung 261: Der Einfluss der Entfernung auf Passagiere

Wenn Flugverspätungen eine bestimmte Dauer überschreiten, können Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung hängt sowohl von der Flugentfernung als auch vom Ausmaß der Verspätung ab.

Haben Sie schon einmal die Frustration einer Annullierung oder Verspätung eines Fluges erlebt? Wenn ja, könnte Ihnen gemäß EU-Recht EC 261 eine Entschädigung zustehen. Die EU-Verordnung 261/2004 ist bekannt für ihren starken Passagierschutz. Doch hier ist ein interessanter Punkt: Die Entfernung Ihres Fluges spielt eine Schlüsselrolle bei der Bestimmung der Entschädigung, die Sie für Ihre Reise-Pannen erhalten könnten.

Sicherlich ist es beim Reisen gemäß EU-Verordnung 261 wichtig zu verstehen, wie die Flugentfernung den Anspruch auf Entschädigung bei unglücklichen Flugvorfällen beeinflussen kann. Obwohl wir Flugstörungen oder Probleme mit Fluggesellschaften nicht immer vorhersehen können, kann das Wissen über Ihre Rechte und möglichen Entschädigungen sicherlich den Schlag solcher Reiseunterbrechungen mildern.

Flugentfernung und Anwendbarkeit der EU-Verordnung 261/2004

Wenn Sie einen Flug gebucht haben, der in der Europäischen Union startet, ist er wahrscheinlich von der EU-Verordnung 261/2004 abgedeckt. Sie stellt sicher, dass Passagiere Hilfe oder Entschädigung erhalten, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, unabhängig von der Entfernung.

Bei längeren Flugverspätungen können Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Aber wie definieren wir die „Entfernung“, die diese Entschädigung bestimmt? Handelt es sich um die tatsächlich zurückgelegten Kilometer oder um die kürzeste Entfernung zwischen Abflug- und Ankunftsort? Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Es handelt sich um den Ankunftsflughafen, also das Endziel.

Das Gericht erläutert, dass „Entfernung“, wie sie in der EU-Verordnung 261/2004 genannt wird, die kürzeste mögliche Strecke zwischen zwei direkt verbundenen Punkten meint. Artikel 7(4) dieser Verordnung präzisiert weiter, dass diese Entfernung mit der Methode der Großkreisroute berechnet werden sollte.

Darüber hinaus betont Artikel 7(1) das „Endziel“ als primären Bezugspunkt, was darauf hindeutet, dass die Regulierungsbehörden die Möglichkeit von Zwischenstopps berücksichtigt haben. Da Zwischenstopps nicht ausdrücklich erwähnt werden, scheint dies darauf hinzuweisen, dass sie bei der Entfernungsmessung nicht berücksichtigt werden.

Zusammengefasst: Die Verordnung gilt für Flüge mit Verspätungen von 2 Stunden oder mehr und einer Entfernung von bis zu 1500 km. Bei allen innerhalb der EU durchgeführten Flügen, die 1500 km überschreiten, sowie bei allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km berechtigt eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr zu einer Entschädigung.

Erstattung und Entschädigung nach EU-Recht

Verspätete Abreise

Bei 2+ Stunden Verspätung: Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu, sowie Hotelunterkunft, wenn ein Aufenthalt erforderlich wird. Zudem haben Sie Anspruch auf kostenlose Telefonate sowie Zugang zum Internet und Fax-Nachrichten.

Verspätete Ankunft

Wenn Ihr Flug später als die geplante Ankunftszeit eintrifft, können Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben.

Bei weniger als 3 Stunden (jede Entfernung): Wenn Ihr Flug zwischen 0 und 2 Stunden 59 Minuten verspätet ankommt, erhalten Sie in der Regel keine Entschädigung.

Bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr (weniger als 1.500 km): Wenn Ihr Flug eine Strecke von weniger als 1.500 Kilometern zurücklegt und mehr als 3 Stunden verspätet ist, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 250 € haben.

Bei mehr als 3 Stunden Verspätung (mehr als 1.500 km innerhalb der EU): Für Flüge, die mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der Europäischen Union (EU) zurücklegen und mehr als 3 Stunden verspätet sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 400 € haben.

Bei mehr als 4 Stunden Verspätung (mehr als 3.500 km und Überquerung von EU-Grenzen): Wenn Ihr Flug EU-Grenzen überquert und eine Strecke von mehr als 3.500 Kilometern zurücklegt und mehr als 4 Stunden verspätet ist, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben.

Kurzstreckenflüge

Bei einem Kurzstreckenflug haben Sie möglicherweise nicht die gleichen Passagierrechte wie bei einem Langstreckenflug. Die Flugdauer spielt eine entscheidende Rolle bei dem, was Sie erhalten können.

Faktoren für Kurzstreckenflüge:

Das EU-Recht hat einige Kriterien für Kurzstreckenflüge festgelegt, die Passagiere bei der Bestimmung ihrer Passagierrechte berücksichtigen müssen:

  • Die Entfernung des Fluges darf nicht mehr als 1.500 km betragen.
  • Die Fluglänge wird anhand der direkten Route vom Abflughafen zum Zielflughafen berechnet, ohne zusätzliche Stopps, Zwischenlandungen oder Transfers.
  • Bei 3+ Stunden Verspätung könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 250 Euro haben.

Selbst wenn Sie innerhalb Europas einen Kurzstreckenflug antreten, ist es wichtig zu prüfen, ob Ihre Fluggesellschaft gemäß der EU-Verordnung 261/2004 qualifiziert ist, bevor Sie abheben.
Dies wird Ihnen helfen festzustellen, welche Art von Entschädigung oder anderen Vorteilen im Falle von Verspätungen oder Stornierungen während Ihrer Reise verfügbar sind.

Langstreckenflüge

Bei Langstreckenflügen ist es unerlässlich, den Umfang Ihrer Rechte beim Reisen zu verstehen. Denn je weiter Sie reisen, desto umfassender werden Ihre Rechte.

Wenn Sie auf einem Flug mit einer geplanten Entfernung von mehr als 3.500 km reisen oder Ihr Flug um mehr als vier Stunden verspätet ist, haben Sie Anrecht auf:

  • Eine Erstattung von bis zu €600, wenn Ihr Flug bei der Ankunft mehr als 4 Stunden verspätet war.
  • Ein kostenloses Telefonat, Fax oder eine E-Mail-Nachricht, um andere über Ihre Verspätung oder Stornierung zu informieren.
  • Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  • Hotelunterkunft und Transport zwischen Flughafen und Hotel, falls aufgrund der Verspätung oder Stornierung eine Übernachtung erforderlich ist.
  • Eine volle Rückerstattung, falls die Verspätung über 5 Stunden hinausgeht und Sie nicht mehr reisen möchten.

Auch wenn Sie vielleicht nicht vollkommen zufrieden damit sind, dass die EU-Verordnung 261/2004 je nach zurückgelegter Entfernung unterschiedlich angewendet wird, wissen Sie nun zumindest genau, welche Vorteile Sie bei Langstreckenreisen haben!

Überblick über die EU-Verordnung 261/2004

Die EU-Verordnung 261/2004 ist eine Passagierschutzverordnung, die Fluggästen ihre Rechte beim Fliegen in Europa gewährleistet. Wenn Sie einen Flug in Erwägung ziehen, ist es von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie die Entfernung Ihrer Reise diese Rechte beeinflusst.

Grundsätzlich gilt die EU-Verordnung 261/2004 für jeden Flug, der von einem EU-Mitgliedstaat abfliegt oder in einem EU-Mitgliedstaat ankommt und von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die entweder in der EU oder in einem Assoziierungsabkommensland registriert ist.

Daher sollten Sie vor dem Kauf eines Flugtickets immer berücksichtigen, wie weit Ihr Flug gehen wird und bestimmen, welchen Schutz Sie in Anspruch nehmen können!

Berechtigung zur Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004

Gemäß der EU-Verordnung EC 261/2004 haben Sie möglicherweise das Recht auf Entschädigung oder Rückerstattung bei Flugverspätungen, Flugannullierungen und verweigerter Beförderung aufgrund von Überbuchungen. Die Höhe der Entschädigung beträgt bis zu 600€, abhängig von der Streckenentfernung und der Dauer der Verspätung.

Es spielt keine Rolle, ob Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die der EU haben. Auch Passagiere außerhalb der EU können gemäß der EC 261-Verordnung Entschädigungen geltend machen. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Abflug von einem EU-Flughafen erfolgte oder an einem EU-Flughafen mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft gelandet ist.

Abflug- und Ankunftsort EU-regulierte Airline Nicht-EU regulierte Airline
von innerhalb der EU nach innerhalb der EU ✅ Ja ✅ Ja
von innerhalb der EU nach außerhalb der EU ✅ Ja ✅ Ja
von außerhalb der EU nach innerhalb der EU ✅ Ja ❌ Nein
von außerhalb der EU nach außerhalb der EU ❌ Nein ❌ Nein

*Eine EU regulierte Fluggesellschaft ist eine Gesellschaft mit Sitz in der EU.

Fazit

In Bezug auf die EU-Verordnung 261/2004 und ihre Auslegung der Flugentfernung ist es entscheidend, Ihre Passagierrechte vollständig zu verstehen. Passagiere haben je nach Flugentfernung und Ursache der Verspätung Anspruch auf bestimmte Rechte.

Wenn Sie glauben, dass Sie gemäß EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung für ein Flugproblem erhalten könnten oder wissen möchten, wie dies geht, ist es ratsam, sich an ein vertrauenswürdiges Entschädigungsunternehmen zu wenden.

ClaimFlights steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu kennen und das Geld zu erhalten, das Ihnen zusteht. Mit unserer Hilfe müssen Sie sich keine Sorgen um eine leere Brieftasche machen, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist.

Das Verständnis der Verordnungen und ihrer Anwendung auf Ihren speziellen Flug kann einen Unterschied in der Erfahrung machen, die Sie und andere Passagiere beim Fliegen haben.

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