Flugverspätung Anschlussflug verpasst Entschädigung

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Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug nach EU 261 Verordnung

Ein verpasster Anschlussflug führt oft dazu, dass Passagiere für mehrere Stunden am Flughafen stranden. Bereits kleinere Verzögerungen bei dem ersten Flug-Streckenabschnitt können dazu führen, dass der Fluggast seinen Anschlussflug verpasst und stundenlang auf einen Ersatzflug warten muss. Es entsteht ein Dominoeffekt, bei dem eine erste Verspätung weitere nach sich zieht.

Bei Langstreckenflügen, wo es ganz normal ist einen oder mehrere Zwischenstopp zu haben, kommt es natürlich häufiger zu einem verpassten Anschlussflug. Heute gibt es jedoch mehrere Quellen, die es Fluggästen einfacher machen eine Entschädigung bei Flugverspätung, verpassten Anschlussflügen, Nichtbeförderung oder Flugannullierung zu erhalten.

Demgegenüber besteht kein Anspruch für eine Entschädigung nach Fluggastrechte Verordnung EG 261/2004 wenn eine Verspätung lediglich in einem Mittelstück des Fluges entstanden ist und der Flug letztendlich aber mit geringer Verspätung gelandet ist.

Bucht ein Fluggast beispielsweise einen Flug von A nach C über B und kommt in B verspätet an, während das Endziel C ohne nach Fluggastrechteverordnung relevanter Verspätung erreicht wird, so besteht kein Anspruch. Es zählt die Verspätung am Ankunftsort.

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Um den besten Anbieter für Flugentschädigung zu finden ist es wichtig die verschiedenen Fluggastrechteportale zu vergleichen.

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Flightright 125.75 € 201.20 € 301.80 €
AirHelp 125 € 200 € 300 €
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* Quelle: Vergleich von Flugastrechteportal Preisen, Stand 11. August 2021.

Verpasste Anschlussflüge – EU Fluggastrechte

Ist es gesetzlich möglich, wenn man einen Anschlussflug verpasst hat, eine Entschädigung zu verlangen?

Es gibt keinen speziellen Abschnitt in der EU-Verordnung 261/2004 über verpasste Anschlussflüge, aber verschiedene Europäische Gerichtshof (EuGH) Gerichtsentscheidungen sind bei solchen Fällen wegweisend.

Es ist nun allgemein anerkannt, dass der entscheidende Zeitpunkt für die Berechnung des genauen Ausmaßes der Verspätung die Ankunftszeit am endgültigen Zielort des Passagiers ist. Dies ist auch der Fall für eine Schadensersatz bei einer Flugannullierung, Überbuchung oder Flugverspätung.

Der Anspruch auf Entschädigung setzt im Allgemeinen eine erfordern mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort-Flughafen voraus. Dies bedeutet, dass eine kurze Flugverspätung oder der Ausfall des ersten Fluges, der zum verpassten Anschlussflug führt, dem Passagier zu einer Entschädigung von bis zu 600€ berechtigen könnte.

Sie müssen kein EU-Bürger sein, um Entschädigung für verpasst Anschlussflug wegen Flugverspätung oder Flugausfall zu fordern. Jeder kann eine Entschädigung für Flüge erhalten, die von einem beliebigen Flughafen der EU starten (mit einer beliebigen Fluggesellschaft) oder in der EU landen (mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft).

Die Tabelle eindeutig fest, ob Sie Anspruch auf Entschädigung:

Abflug Und Ankunftsort EU Fluglinie Nicht-EU Fluglinie
1. Von innerhalb EU nach innerhalb EU Ja Ja
2. Von innerhalb EU nach außerhalb EU Ja Ja
3. Von außerhalb EU nach innerhalb EU Ja Nein
4. Von außerhalb EU nach außerhalb EU Nein Nein

Anschlussflug verpasst wegen Verspätung?

Für Flüge die aufgrund von technischen Problemen annulliert oder verspätet werden, könnten Fluggäste einen Anspruch auf Kompensation von bis zu 600€ haben (siehe Europäischen Union (EU) Fluggastrechteverordnung). Bei verpassten oder annullierten Anschlussflügen hat man also durchaus die Möglichkeit einer Kompensationszahlung.

Die Durchsetzung des Recht auf Entschädigung ist jedoch nur dann möglich, wenn die Flugverspätung oder Flugannullierung dazu führt, dass der Fluggast einen verpasster Anschlussflug und dadurch das endgültige Reiseziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht.

Beachten Sie aber bitte auch, dass die Fluggesellschaften, bei bestimmten „außergewöhnlichen Umständen“ z.B. extremen Wetterbedingungen oder einem Streik, nicht verpflichtet sind die Flugpassagiere zu kompensieren.

Wie genau kann man für einen verpassten Anschlussflug eine Entschädigung bekommen?

Ein Anschlussflug ist ein Flug, der aus mehreren Flugstrecken Abschnitten besteht und daher mindestens einen Zwischenstopp hat.

Nach aktueller Rechtsprechung im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 wird ein Anschlussflug nur dann als solcher anerkannt, wenn der Flug auf einem Ticket oder unter einer Buchungsnummer gebucht wurde.

Folglich, können Sie keine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug verlangen, wenn Sie für beide Flüge, die Sie selbst kombiniert haben, unterschiedliche Buchungsnummern und separate Tickets haben.

Wenn beispielsweise ein Fluggast mehrere einzelne Flüge selbst gebucht hat, d.h. er hat für seine Reise separate Tickets mit unterschiedlichen Buchungsnummern, und der erste Flugabschnitt verspätet wird, ist es durchaus möglich, dass man keine Entschädigung verlangen kann. Dies wäre dann der Fall, wenn die Flugverspätung nicht die vorgeschriebene Mindestdauer hat, um eine Entschädigung für Flugverspätungen zu verlangen, die Verspätung aber dazu führt, dass man den Anschlussflug verpassen. In solchen Fällen kann man leider keine Entschädigung verlangen.

Unabhängig davon, ob Sie Einzel- oder Pauschalreisender oder Economy-Class-Reisender sind, können Sie eine Entschädigung beanspruchen, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, der auf derselben Strecke gebucht wurde (d. H. beide Flüge sollten unter demselben Flugplan oder Buchungsnummer gebucht werden).

Manchmal ist es sogar möglich, falls ein Anschlussflug verpasst wurde einfach eine Umbuchung der Flüge bei der Reiseagentur oder Fluggesellschaft zu bekommen. Eine unkomplizierte Umbuchung und ein rechtzeitiges Ankommen kann manchmal sinnvoller sein als lange für seine Anschlussflug verpasst Rechte zu kämpfen. Meist heisst es, wenn ein Anschlussflug verpasst wurde, dass auch das Gepäck zu spät kommt. Dafür gibt es allerdings andere Rechte als bei der Flug verpasst erstattung.

All dies gilt auch bei Anschlussflug verpasst bei Pauschalreise.

Anschlussflug verpasst – Geld zurückerhalten

Bei Claim Flights müssen Sie einfach nur Ihre Fluginformationen, d.h. Flugnummer, Flugdatum und der Grund für die Flugverspätung oder Flugannullierung, eingeben und Claim Flights gibt den genauen Forderungsbetrag an.

Mit dem Claim Flights Entschädigungsrechner, können Sie sich, innerhalb von wenigen Minuten, ein Bild von der Höhe ihrer Entschädigung machen. Alles was Sie tun müssen, ist den Flugnummer und Flug Datum in die vorhandenen Textfelder einzugeben.

Nachdem Sie alle erforderlichen Kriterien bezüglich Ihres verpassten Anschlussflugs ausgewählt haben, wird der Rechner den Entschädigungsbetrag, zu dem Sie berechtigt sind, für Sie ermitteln.

Die entsprechenden Informationen finden Sie auch ganz einfach in Ihrer Bordkarte oder Flugticket. Sobald Sie die erforderlichen Fluginformationen eingegeben haben, müssen Sie nur noch mit Ihrer Unterschrift, Claim Flights berechtigen, das Entschädigungsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen.

Unser Team hat Zugriff zu Fluginformationen wie Dauer der Flugverspätung, Grund für die Verspätung oder Annullierung, Abflug- und Ankunftszeit usw. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass unsere Entschädigungsforderung Erfolg hat.

Unsere Experten helfen Ihnen , Ihre Rechte zu verstehen und im Namen von Ihnen für die Unannehmlichkeiten, die durch Flugverspätungen oder -stornierungen verursacht wurden, einen Anspruch durchzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Sie die Erstattung rechtzeitig erhalten.

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