Ratgeber Feuerzeug im Handgepäck – erfahren Sie alles wichtige über Feuerzeug im Flugzeug
Wenn auch Sie demnächst eine Flugreise planen und verunsichert sind, was das Thema Feuerzeug im Handgepäck angeht, dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für Sie!
Generelle Worte zum Handgepäck
Die Bestimmungen, was das Handgepäck angeht sind mit der Zeit immer strenger geworden. Dies betrifft nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Gewicht. Denn durch strengere Auflagen, was die Gesamt Gepäckmenge, bzw. Gesamtgepäck Last angeht haben viele Fluggäste das Handgepäck extrem vollgepackt, um so Gebühren für Übergepäck zu umgehen. Vor allem in Zeiten der Billigflieger ohne Recht auf aufgegebenes Gepäck wurde dies ein Problem.
Entsprechend kontrollieren Fluggesellschaften also mittlerweile auch das Handgepäck scharf, was Dimensionen und Gewicht angeht. Und dann ist da natürlich der Aspekt der Sicherheit, denn das Handgepäck ist griffbereit und kann dazu verwendet werden, gefährliche Gegenstände ins Flugzeug zu bringen.
Aus diesem Grund gibt es bestimmte Regeln, was das Mitführen von Flüssigkeiten, scharfer und spitzer Gegenstände, Batterien, etc. angeht. So dürfen im Handgepäck mitgeführte Flüssigkeiten die Menge von 100 ml nicht überschreiten. Ausnahmen können natürlich flüssige Medikamente bilden, die man natürlich im mit ins Flugzeug nehmen kann.
In diesem Beitrag geht es nun um das Feuerzeug, denn viele Raucher fragen sich, ob das Feuerzeug im Handgepäck mitgenommen werden darf. Denn bei einem Zwischenstopp möchten natürlich Raucher gerne eine Zigarette rauchen, da dies mittlerweile auf allen Flügen strikt verboten ist.
Ein Feuerzeug ist insofern ein gefährlicher Gegenstand, da man damit immerhin aus Versehen oder mit Absicht ein Feuer starten kann, was in luftiger Höhe auf begrenztem Raum und ohne nennenswerten Wasservorrat selbstverständlich mehr als bedenklich ist.
Steht ein Flug bevor? Denken Sie daran, wenn er verspätet oder storniert wird, könnten Sie nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung haben. Kennen Sie Ihre Rechte nach EU-Recht und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!
Feuerzeug im Handgepäck oder in den Koffer?
Die Antwort auf die Frage, ob das Feuerzeug im Handgepäck oder im Koffern transportiert werden darf ist schnell beantwortet – weder noch! Ist also das Feuerzeug im Flugzeug komplett verboten? Nein!
Das Feuerzeug muss am Körper getragen werden, darf also weder in das Handgepäck noch in den Gepäckraum. Zudem darf pro Passagier nur ein Feuerzeug mitgeführt werden und dies auch nur zum persönlichen Gebrauch. Wer also somit denkt, er können jedem seiner Kinder ein Feuerzeug mitgeben, um auf eine größere Zahl zu kommen, liegt falsch. Das Gleiche gilt übrigens für Streichhölzer.
Das mitgeführte Feuerzeug darf nur mit Flüssiggas befüllt sein. Das Flüssiggas muss vollständig vom Feuerzeug aufgenommen worden sein. Flüssiggas oder Feuerzeuggas dürfen grundsätzlich nicht im Flugzeug mitgenommen werden.
Hier nochmal alle Auflagen im Überblick:
- Hier nochmal alle Auflagen im Überblick:
- Feuerzeuge dürfen nur am Körper getragen werden
- Sie dürfen weder ins Handgepäck noch in den Koffer
- Das Gleiche gilt für Streichhölzer
- Generell dürfen nur Feuerzeuge mit Flüssiggas mitgeführt werden
- Das Gas darf nicht unabsorbiert vorhanden sein
- Das Mitführen von Feuerzeug Befüllungen und Feuerzeuggas ist verboten
Diese Bestimmungen gelten für Flüge innerhalb der EU. Bei Flüge in und von Nicht-EU-Staaten können andere Regelungen existieren.
Zu beachten gilt außerdem, dass in manchen Zielländern das Einführen von Feuerzeugen verboten ist. Wir raten also dazu sich vor dem Flug zu erkundigen, sollte man sich nicht sicher sein. Wenn Sie jetzt denken, dass dies nur in exotischen und ungewöhnlichen Flugzielen der Fall sein kann, liegen Sie falsch. Denn bei Flügen in oder von den USA ist beispielsweise die Mitnahme von Feuerzeugen generell verboten.
Im Zweifelsfall können Sie diese Informationen in den sogenannten „Allgemeinen Beförderungsrichtlinien“ der Fluggesellschaften finden. Denn diese bestimmen darüber, welche Gegenstände überhaupt im Flugzeug mitgenommen werden dürfen, wo Sie mitgenommen werden dürfen (Handgepäck, Koffer oder am Körper) und auch wie sie transportiert werden müssen. So müssen Batterien beispielsweise so transportiert werden, dass sie keine Kurzschluss verursachen können. Oft müsse Sie auch aus dem Gerät genommen werden und getrennt transportiert werden.
Generell gilt in den Beförderungsrichtlinien der Grundsatz, dass alle „Gegenstände, die das Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord gefährden“, von der Mitnahme ausgeschlossen sind.
Die folgenden Dinge sind komplett verboten:
- Benzinfeuerzeuge
- Sturmfeuerzeuge
- Feuerzeuge, die mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllt sind
- Butangas Feuerzeuge
- Zigarrenanzünder
- Feuerzeugbenzin oder Flüssiggas zum Nachfüllen des Feuerzeugs
- Nachfüllpatronen jeglicher Art
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Fazit zum Thema Feuerzeug im Flugzeug
Feuerzeuge dürfen also weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden, sondern müssen am Körper getragen werden. Es muss sich dabei um Feuerzeuge mit Flüssiggas handeln.
Zu beachten gilt auch, dass die Mitnahme des Feuerzeugs im Flugzeug eine Sache ist, das Einführen des Feuerzeugs im Zielland eine völlig andere.
Es kann somit durchaus passieren, dass Sie das Feuerzeug zwar durch die Sicherheitskontrolle beim Abflug bekommen haben, es dann aber bei der Einreise im Zielland doch wegwerfen müssen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich also vor der Reise gut erkundigen.
Und ehrlich gesagt bekommt man heutzutage überall billige Einwegfeuerzeuge zu kaufen. Wenn Sie also nicht sicher sind, sollten Sie auf keinen Fall ein wertvolles Feuerzeug mitnehmen, sondern lieber ein billiges Zippo Feuerzeug.
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Petya Petrova
International Legal Strategist
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