Langstreckenflug – ab wann dürfen Babys fliegen? Wertvolle Tipps zum Fliegen mit Baby

Nov 2, 2019

Viele Eltern frage sich, ab wann sie mit einem Baby fliegen können, vor allem wenn es sich um einen Langstreckenflug handelt.

Denn eine schöne Reise während der Elternzeit wird immer beliebter. Dies ist völlig logisch, da Mama oder Papa Elternzeit haben und das Reisen mit einem Baby sehr günstig ist.

Allerdings fürchten sich viele Menschen davor, dass das Kind auf dem Langstreckenflug unruhig wird, weint und nicht zu beruhigen ist, und so die anderen Fluggäste in Mitleidenschaft zieht. Denn ein weinendes Kind kann für alle Beteiligten eine echte Nervenprobe sein.

Aber keine Sorge, diese Situation kann in der überwiegenden Zahl der Fälle vermeiden werden. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen entsprechende Information an die Hand geben und wertvolle Tipps für das Fliegen mit Baby und Kleinkind geben.

Wie in vielen Bereichen unseres Lebens ist auch das Fliegen mit Baby eine Sache der Vorbereitung.

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Vorab: ab wann dürfen Babys fliegen?

Viele Fragen sich, ab wann dürfen Babys fliegen. Im Prinzip ist eine Flugreise – also auch ein Langstreckenflug – auch mit dem Baby kein Problem, allerdings sollte es mindestens 7 bis 14 Tage alt sein. Diese Grenze gilt bei den meisten Fluggesellschaften. Allerdings gibt es auch Ärzte, die eine Flugreise, insbesondere wenn es sich um einen Langstreckenflug handelt erst ab 5 Monaten empfehlen.

Insbesondere sollte man sich die Sache mit dem Flug gut überlegen, wenn das Baby gesundheitlichen Beschwerden hat, wie z.B.:

  • Bauchschmerzen
  • Ohrenentzündungen
  • Atemwegserkrankungen

In diesen Fällen sollt man besser auf einen Langstreckenflug verzichten und einen Kurzstreckenflug nur dann machen, wenn er wirklich unumgänglich ist. Lieber ein paar Wochen oder Monate warten, und einen angenehmen und problemlosen Flug genießen – sowohl für das Baby als auch für die Eltern und anderen Fluggäste.

Generell raten alle Experten dazu, das Kind vor dem Flug dem Kinderarzt vorzustellen, der es einer gründlichen Untersuchung unterziehen wird.

Langstreckenflug mit Baby – dies gilt es zu beachten

Insbesondere der Langstreckenflug ist von Eltern gefürchtet. Wir alle haben schon hysterische schreiende und nicht zu beruhigende Babys und Kleinkinder im Flugzeug erlebt und wissen, wie nervig das ist. Schließlich ist es für die meisten Menschen auf einem Langstreckenflug schwer genug einen erholsamen Schlaf zu finden, ein brüllendes Baby mit gestressten Eltern ist da keine Hilfe. Auf der anderen Seite weiß natürlich jeder, dass das Baby oder Kleinkind nichts dafür kann und die Eltern das Ganze ja schließlich auch nicht extra inszenieren und vor allem sicherlich auch gerne ein bisschen schlafen möchten.

Da nun Eltern die Situation kennen, haben sie nun Angst, ihr Kind könnte den Flug nicht ruhig überstehen.

Wir geben deshalb hier wertvolle Tipps für jede Etappe der Reise – angefangen bei der korrekten Buchung.

Die Buchung

Sie mögen sich fragen, was denn nun die Buchung mit der Thematik zu tun hätte. Nun, ganz einfach. Das Ganze fängt schon bei der Wahl des Fluges an. Die Uhrzeit mag für uns eine Sache der Vorliebe sein, für ein Kind sind geordnete Zeiten jedoch unglaublich wichtig. Sich selbst kann man mit Tricks zum Wachbleiben oder einschlafen überlisten – das Baby und das Kleinkind in aller Regel nicht!

Beachten Sie also Abflugzeiten und denken Sie insbesondere bei Langstreckenflügen durch mehrere Zeitzonen an die beste Uhrzeit, damit das Kind während des Fluges Schlaf finden kann.

Als nächstes müssen Sie überlegen, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz haben soll der nicht. Die Zeiten, in denen kleine Kinder fast umsonst mitfliegen konnten, sind schon lange vorbei, selbst wenn sie auf dem Schoss der Eltern sitzen. Normalerweise zahlt man für ein Kind ohne eigenen Sitzplatz einen Aufschlag von 10-20%. Ein eigener Sitzplatz, auch wenn es ein Kind ist, zahlt oft den vollen Preis oder es gibt höchstens einen Rabatt von 20% auf den Nettoflugpreis.

Auf Langstreckenflügen das Kind auf dem Schoss zu haben ist praktisch unmöglich und wir raten davon ab. Für Säuglinge gibt es spezielle Kinderbetten, die vor festgelegten Sitzplätzen an die Wand gehängt werden. Dies ist eine akzeptable Lösung, allerdings wie gesagt, nicht umsonst.

Auf jeden Fall berechnen praktisch alle Fluggesellschaften mittlerweile eine Preis für Sitzplatzreservierung. Wer nicht zahlt, bekommt den Sitzplatz beim Check-In zugewiesen. Wer mit kleinen Kindern fliegt, sollte nichts riskieren und lieber frühzeitig buchen und zudem einen Sitzplatz reservieren. Denn die besten Plätze sind die heißbegehrten in der ersten Reihe – und die sind schnell vergeben.

Bei Online-Buchungen gilt, dass man die Reservierung des sogenannten Bassinets (mobiles Kinderbettchen zum Einhängen in der ersten Reihe) am besten über die Kundenhotline der Fluggesellschaft macht. Fragen Sie unbedingt, bis zu welchem Alter und vor allem Gewicht dieses Bettchen benutzt werden kann, damit Sie bei Antritt des Fluges keine böse Überraschung erleben.

Billigflieger bieten übrigens in der Regel keine Baby-Bassinets an.

Am Flughafen

Es ist nur natürlich, dass Eltern am Flughafen in Stress geraten. Selbst wenn man als Erwachsener alleine fliegt, hat man genug mit Gepäck, Einchecken, Zoll, Sicherheitskontrolle und langen Wegen zum Gate genug zu tun – für Eltern mit kleinen Kindern kann dies zur regelrechten Hölle werden. Denn die Kleinen haben ja auch Gepäck, können dieses aber natürlich nicht selbst tragen. Zudem hat man mit Babys auch noch Windel Taschen bei sich und höchstwahrscheinblich auch noch ein Buggy oder Kinderwagen. Kurz: der Stressfaktor ist im Flughafen riesig.

Allerdings kann dieser durch gute Planung und Vorbereitung erheblich gemindert we4rden.

Ein wertvoller Tipp ist der Vorabend-Check-In. Dies meisten Airlines bieten diesen an und wenn man in der Nähe des Flughafens wohnt, sollte man davon Gebrauch machen. So ist man wenigstens schon mal das Gepäck los. Am nächsten Tag hat man dann nur das Handgepäck. Hat man den Kinderwagen aufgegeben, bieten viele Flughäfen einen Leihservice. Die geliehenen Buggys lässt man dann einfach beim Einstieg ins Flugzeug stehen.

Bei manchen Gesellschaften und Flughäfen dürfen zusammenklappbare eigene Buggys mit bis zum Einstieg. Sie kommen dann als letztes ins Flugzeug und stehen beim Ausstieg dann als erstes wieder zur Verfügung. Sollte der Kinderwagen oder Buggy im Frachtraum beschädigt werden, hat man selbstverständlich Anspruch auf Schadensersatz.

Ein weiterer guter Tipp ist, wenn man am Flughafen vor dem Abflug Kinderecken, wie man sie mittlerweile in fast allen deutschen Flughäfen findet, aufsucht. SO können sich die Kinder vor dem Flug nochmal richtig austoben.

Tipp: Auf den Webseiten der jeweiligen Flughäfen gibt es in den meisten Fällen einen extra Abschnitt, wo die Angebot und Serviceleistungen für Familien mit Kindern aufgelistet sind. Hier findet man u.a. Informationen zu:

  • Kinderecken
  • Wickelräumen
  • Kindgerechten Waschräumen
  • Buggy Leihservice
  • Etc.

Das Handgepäck
Generell sollten Reisende ihr Handgepäck sorgfältig planen – aber für Familien mit Babys und Kleinkindern ist dies ein absolutes Muss. Denken Sie dabei z.B. an folgende Dinge:

  • eine Decke gegen die kühle Luft aus der Klimaanlage
  • dicke Socken
  • das Lieblingskuscheltier
  • Windeln
  • Feuchttücher
  • Wechselsachen für Eltern und Baby
  • Plastiktüten für alte Windeln oder schmutzige Kleidung
  • Medikamente
  • Baby-Nahrung (z.B. Brei, Milchpulver)
  • Schnuller
  • Fläschchen (auch für Stillkinder!)

Schnuller und Fläschchen sind wirklich wichtig, denn mit diesen kann man das Problem des Druck auf den Ohren bei Start und Landung begegnen. Denn um die Ohrtrompete zu öffnen und den Druckausgleich im Ohr hervorzurufen, muss man gähnen, schlucken oder lutschen. Und da hilft bei Kleinkindern und Babys hervorragend das Nuckeln am Schnuller oder das Trinken aus dem Fläschchen – z.B. auch einfach Wasser. Denn stillen darf man bei Start und Landung meistens nicht.

Ist das Kind erkältet oder leidet unter Allergien, können Nasentropfen helfen, die oberen Atemwege frei zu halten und den Druckausgleich zu erleichtern. Definitiv nicht fliegen sollte ein Baby, wenn es unter einer akuten Atemwegserkrankung oder gar einer Mittelohrentzündung leidet.

Familien mit Baby dürfen übrigen Babynahrung und Medikamente im Handgepäck mitführen, ohne Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu bekommen.

Für ältere Kinder sollte man einige Snacks im Handgepäck mit sich führen, insbesondere auf Langstreckenflügen. Ideal sind Dinge, die einfach und ohne besteck gegessen werden können, also z.B.:

  • Belegte Brötchen
  • Müsliriege
  • Obst

Denken Sie bei größeren Kindern an Bonbons zum Lutschen während Start und Landung um beim Druckausgleich in den Ohren zu helfen.

Ebenso sollte man genug Dinge für die Unterhaltung während des Fluges dabei haben. Ideal sind Bücher, Papier und Stifte sowie Reisespiele.

Wenn man nicht fliegen kann

Sollte das Baby oder Kleinkind am Abend vor der Reise hohes Fieber, Durchfall oder ein ähnlich schwerwiegendes gesundheitliches Problem bekommen, sollte man besser nicht fliegen. Aber keine Angst, in diesen Fällen kann man das Ticket stornieren und bekommt in den meisten Fällen einen großen Teile des Ticketpreises zurückerstattet. Typischerweise werden nicht mehr als 5% des Preises für den Verwaltungsaufwand abgezogen.

Rechtsexperten der Verbraucherzentrale informieren, dass man einen normalen Flug jederzeit stornieren kann und dafür keine spezielle Reiserücktrittsversicherung benötigt.

Da es allerdings in der Praxis manchmal nicht einfach ist, sein Geld zurückzubekommen, empfiehlt es sich einen Musterbrief der Verbraucherzentrale oder einer anderen Verbraucher Organisation zu verwenden.

Und wenn der Flug ausfällt?

Natürlich kann es auch vorkommen, dass ein Flug komplett ausfällt oder sich so stark verspätet, dass man nicht auf ihn warten kann. Denn was für einen Erwachsenen schon eine ganz schöne Belastung ist, ist für Familien mit Kindern meist kaum zu verkraften. Denn stundenlanges Warten auf dem Flughafen mit müden und zu Recht nörgeligen Kindern, ist eine echte Zerreißprobe.

In diesen Fällen kann man eventuell recht auf eine Entschädigung, bzw. zumindest die Rückerstattung des Ticketpreises haben. Wichtig ist hier, dass die Entschädigung für alle Familienmitglieder, die in Besitz eines Flugscheins sind, geltend gemacht werden kann – also auch für die Kinder. Das gilt auch, wenn das Kind keinen eigenen Sitz hatte, aber ein Kindertarif bezahlt wurde.

Lesen Sie hier mehr über Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätung und Flugausfall

Zum Abschluss dieses Beitrag möchten wir nochmal die wichtigsten 10 Tipps für das Fliegen mit Baby oder Kleinkind für Sie zusammenfassen:

  1. Lassen Sie vor Reiseantritt einen Gesundheits-Check beim Kinderarzt durchführen (achten Sie insbesondere auf den Impfschutz)
  2. Wählen Sie den Zeitpunkt der Flugreise sorgfältig und strategisch
  3. Achten Sie darauf, dass Sie einen Kinderpass haben. Sollten Sie diesen nicht haben, beantragen Sie ihn unbedingt rechtzeitig
  4. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Sitzplatzmöglichkeiten & Gepäckbestimmungen
  5. Kommen Sie rechtzeitig zum Check-In bzw. wählen Sie, wenn möglich, Vorabend Check-In
  6. Stellen Sie in Ruhe und mit Bedacht, am besten mithilfe einer Checkliste, das Handgepäck zusammen. Denken Sie z.B. an Wechselkleidung, Trinken, Nahrung, Windeln, Kuscheldecke etc
  7. Seien Sie vorbereitet um dem Kind beim Druckausgleich im Flugzeug zu helfen (Bonbon, Fläschchen, Schnuller)
  8. Unbedingt das Lieblingsspielzeug oder Kuscheltier mitnehmen
  9. Bitten Sie, wenn nötig, die Crew im Flugzeug um Hilfe
  10. Bleiben Sie unbedingt entspannt und ruhig, denn Ihre Anspannung und Stress überträgt sich auf das Baby oder Kleinkind
Petya Petrova

Petya Petrova

International Legal Strategist

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Law (LLM) und verfügt über umfassende Kenntnisse der europäischen Gesetze in verschiedenen Ländern. Sie liebt das Reisen und ihren Hund sowie ihre Familie.

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