Buchung Stornieren

Buchung oder Flug storniert? Das sind Ihre Rechte

Die Rechte von Fluggästen waren in der Vergangenheit häufig Gegenstand teils völlig gegensätzlicher Gerichtsentscheidungen. In den letzten Jahren wurden jedoch die Rechte von Flugreisenden zumindest in der Europäischen Union gestärkt, weil diese die Verordnung 261/200/EG verabschiedet hat, welche die Rechte von Flugreisenden genau regelt.

Sie gilt für alle Flüge innerhalb der europäischen Union oder wenn der Abflughafen in der EU liegt. Weiterhin gilt Sie auch für Flüge von Fluggesellschaften mit Sitz in Europa, wenn der Zielflughafen innerhalb der europäischen Union liegt.

Dabei spielt es keine Rolle, welche Anlass Ihre Flugbuchung hatte und wo Sie ihren Flug gebucht haben. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Forderungen bezüglich Ausgleichszahlungen, aber auch Stornierungen direkt an Ihre Airline richten sollten, um Komplikationen zu vermeiden.

Was die meisten Passagiere nicht wissen: Für Flüge, die zu Pauschalreiseangeboten gehören, gelten die gleichen Regelungen bezüglich von Fluggastrechten aber nicht bezüglich von der Stornierung von Buchungen!

Diese Informationen entsprechen nicht mehr dem Stand der Zeit

Es kommt darauf an, wer storniert

Es kommt darauf an, wer storniert. Wenn Sie einen Flug stornieren, den Sie nicht mehr wahrnehmen möchten können Sie den Kaufpreis zurückerhalten. Lesen Sie weiter über die Möglichkeiten zu Flug stornieren.

Wenn Ihnen Ihre Fluggesellschaft einen gebuchten Flug storniert können Sie ein Anrecht auf Entschädigung gemäss der Fluggastrechteverordnung haben.

Dabei kommt es darauf an, wie lange im Vorhinein die Fluggesellschaft die Buchung storniert hat, bei einer Information von weniger als 7 Tagen bekommen Sie die volle Entschädigung nach EC 261/2004, bei Information zwischen 7 und 14 Tagen 50% der Entschädigung und bei Information von mehr als 14 Tage keine Entschädigung.

Der Flugpreis muß von der Fluggesellschaft erstattet werden bzw. es muß ein Ersatzflug angeboten werden, der von Ihnen angenommen werden muß.

Bei Flugstornierung seitens der Fluggesellschaft müssen Sie den Ersatzflug nicht annehmen, wenn dieser Ankunftszeiten mit mehr als 5 Stunden unterschied beinhaltet (Faustregel).

Wann habe ich Ansprüche bei einer Flugstornierung?

Im Prinzip ist eine Flugstornierung eine einseitige Erklärung des Rücktritts vom entsprechenden Beförderungsvertrags (welchen Sie durch die Buchung des Tickets abgeschlossen haben). Grundsätzlich haben Sie in einem solchen Fall den Anspruch auf eine angemessene Erstattung, welche sich danach richtet, wann Sie diese Stornierung gegenüber der Fluggesellschaft erklärt haben.

Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das leider keine genaue Frist festsetzt, bis zu dem eine Stornierung zur vollständigen Erstattung des Kaufpreises oder der Buchung führt.

Dennoch hat erst im Jahre 2014 das Landgericht Frankfurt am Main einem Fluggast Recht gegeben und die Rückzahlung des Ticketpreises bestimmt, nachdem dieser seinen Flug sechs Monate vor Abflug wieder storniert hatte.

Zur Urteilsbegründung hieß es, dass davon auszugehen sei, dass die Airline das Ticket zum normalen Preis weiterverkaufen konnte und ihr so kein Schaden entstanden ist. Einen gegenteiligen Beweis blieb die Fluggesellschaft schuldig.

Unterwegs zum Flughafen? Ihre Fluggastrechte nach EU-Gesetz könnten sich in bare Münze verwandeln bei Flugverspätungen oder Stornierungen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Fluggastrechte!

Die Problematik mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

Viele Airlines versuchen die Reisenden mit Hilfe Ihrer AGBs die Rückzahlung des Ticketpreises bei einer Stornierung vorzuenthalten, bzw. verlangen extrem hohe Gebühren, so dass es sich oftmals gar nicht lohnen würde, das Ticket zurückzugeben. Diese Vorgehensweise ist jedoch rechtlich nicht zulässig und diese Passagen der AGBs sind im Allgemeinen ungültig, weil ein solcher Paragraph ausschließlich zum Nachteil der Flugreisenden gereichen würde.

Bisher ist es leider so, dass die Mehrzahl der Airlines Ihre Kunden nicht über Ihre Rechte bei Stornierung, Flugzeitenänderungen, Annullierungen und Verspätungen informiert. Kunden sollten also nicht davor zurückschrecken, sich selbst umfassend zu informieren, weil sie so eine Menge Geld zurückerhalten oder entsprechende Entschädigungen erhalten können. Lassen Sie sich dabei auch nicht einfach mit Gutscheinen abspeisen; Diese haben oft einen geringeren Wert, so dass Sie in den meisten Fällen dennoch einen weiteren Entschädigungsanspruch, z. B. bei einer Stornierung haben werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich mein Flugticket stornieren möchte?

Das Wichtigste bei einer Stornierung von Flügen ist, dass Sie diese so schnell als möglich direkt bei der Fluggesellschaft erklären. Je früher diese informiert wird, desto schwerer wird es ihr fallen, sich auf erhöhte Ausgaben oder einen verringerten Wiederverkaufswert zu berufen.

Nach Möglichkeit sollte diese Rücktrittserklärung vom Beförderungsvertrag (Stornierung) immer schriftlich erfolgen, weil Sie nur so später einen Nachweis dafür haben. Sobald Sie Ihren Flug storniert haben, fordern Sie von der Airline die Erstattung des gezahlten Ticketpreises.

Selbstverständlich können wir Sie in einem solchen Falle kompetent unterstützen und übernehmen, wenn Sie dies wünschen, auch gerne die gesamte Abwicklung für Sie.

Auf der Seite Flug stornieren können Sie im unteren Bereich mit einer Vorlage einen Flug direkt bei der Fluggesellschaft stornieren. Die Flugstornierung sollte direkt bei der Fluggesellschaft vorgenommen werden, nähere Informationen darüber erhalten Sie Flug direkt bei der Fluggesellschaft stornieren.

Was ist, wenn ich den Flug nicht storniere, ihn aber nicht antrete?

Eine rechtzeitige Stornierung bietet die besten Chancen für eine Rückerstattung. Dennoch haben Sie auch die Möglichkeit, ohne Stornierung einen gewissen Anteil des Ticketpreises zurückzuerhalten.

Dazu müssen Sie wissen, dass jede Fluggesellschaft Steuern und Gebühren (z. B. Luftverkehrssteuer oder steuern Flughafengebühren), die je nach Zusammensetzung auf dem Ticket um 30% des Kaufpreises oder mehr ausmachen können, für jeden beförderten Passagier zahlen muss.

Bei billigen Tickets können Steuern und Gebühren sogar bis 80% ausmachen. Treten Sie Ihren Flug nicht an, dann fallen auch diese Gebühren nicht an.

Da Sie jedoch diese Zusatzentgelte schon beim Kauf Ihres Tickets bezahlen müssen, haben Sie einen Erstattungsanspruch, wenn Sie den Flug nicht antreten. Auch hier gilt: Die Fluggesellschaft darf für die Rückerstattung keine überhöhten Gebühren verlangen!

Hier sind weitere interessante Themen: Wer macht die beste Auszahlung für Flugverspätungen?

Was ist, wenn ich den Flug nicht storniere, ihn aber nicht antrete?

Eine rechtzeitige Stornierung bietet die besten Chancen für eine Rückerstattung. Dennoch haben Sie auch die Möglichkeit, ohne Stornierung einen gewissen Anteil des Ticketpreises zurückzuerhalten. Dazu müssen Sie wissen, dass jede Fluggesellschaft Steuern und Gebühren für jeden beförderten Passagier zahlen muss (z. B. Luftverkehrssteuer oder Flughafengebühren).

Treten Sie Ihren Flug nicht an, dann fallen auch diese Gebühren nicht an. Da Sie jedoch diese Zusatzentgelte schon beim Kauf Ihrs Tickets bezahlen müssen, haben Sie einen Erstattungsanspruch, wenn Sie den Flug nicht antreten. Auch hier gilt: Die Fluggesellschaft darf für die Rückerstattung keine überhöhten Gebühren verlangen!

Zusammenfassung zu Ihren Rechten bei Flugstornierungen

Sie als Fluggast befinden sich in der glücklichen Lage, inzwischen umfangreiche Rechte zu besitzen, welche sich aus dem BGB aber auch aus der Europäischen Fluggastverordnung 261/2004/EG ergeben. Fordern Sie Ihre Rechte ein und verlangen Sie nach einer Stornierung den Ticketpreis zurück – wir unterstützen Sie gerne!

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Flug verspätet?

Bei verspäteten Flügen von mehr als 3 Stunden können Sie nach EU 261 Regelung eine Entschädigung von bis zu 600€ geltend machen. Die Regel besagt, dass der Flug am endgültigen Bestimmungsort verspätet hätte sein müssen, um den Anspruch geltend zu machen. Man sollte entweder von einem EU-Flughafen abgeflogen oder...

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Fluggastrechte

Fluggastrechte

Die Verordnung (EG) Nr. 261 wurde 2004 eingeführt und trat 2005 in Kraft. Sie enthält gemeinsame EU-Vorschriften für Flugentschädigung und Unterstützung für Fluggäste bei großen Flugverspätungen, Flugausfällen oder überbuchten Flügen. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug einen planmäßigen Abflug von einem EU-Flughafen hatte oder...

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