Alles über Gepäckverlust Entschädigung sowie verspätetes Gepäck Entschädigung

Dez 22, 2019

Wem ist das noch nicht passiert – man steht am Gepäckband des Zielflughafens und wartet zunächst geduldig auf die Gepäckstücke. Mit jeder Minute, die verstreicht, wird man ungeduldiger, aber es schleicht sich auch Besorgnis ein.

Sollte der Koffer verloren gegangen sein? Spätestens, wenn seit geraumer Zeit nur noch ein zwei einsame Gepäckstücke auf dem Karussell die Runden drehen und kein neuer Koffer mehr auf dem Gepäckband auftaucht, ist einem klar, dass der eigene Koffer verloren gegangen ist. Und wem das noch nicht passiert ist, der hat doch zumindest den Alptraum. Es können passieren – also besser vorbereitet sein!

Immerhin gehen pro Jahr im Schnitt 5,3 pro 1000 Gepäckstücke (2017) verloren. Allerdings tauchen von diesen rund 95% wieder auf. Denn meist passiert das auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen das Gepäck einfach nichts rechtzeitig von einem Flugzeug auf das andere verladen wurde.

Die Fluggesellschaft findet diese Gepäckstücke dank moderner Technik in der Regel ziemlich schnell wieder und schickt Sie dann mit dem nächsten Flieger nach.

Ein weiteres Szenarium ist, dass der Koffer oder Rucksack zwar aufgetaucht ist, aber im Laufe des Be- oder Entladens des Flugzeuges beschädigt wurde.

So ärgerlich beides auch ist, die gute Nachricht ist, dass man bei Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung Recht auf Entschädigung hat. In diesem Beitrag geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Ihren Rechten und der Vorgehensweise bei Gepäckverlust- oder Beschädigung. Außerdem geben wir Ihnen auch ein paar praktische Tipps, wie sie die schlimmsten Probleme durch Gepäckverlust vermeiden können.

Bereiten Sie sich auf einen Flug vor? Denken Sie daran, dass Ihnen möglicherweise nach EU-Recht Entschädigung für Verspätungen oder Stornierungen zusteht. Erforschen Sie jetzt Ihre Rechte!

Was tun bei Gepäckbeschädigung?

Ein Blick durch das Flugzeugfenster während man auf den Abflug wartet oder kurz nach der Ankunft verdeutlicht die Sachlage. Die Gepäckstücke werden geworfen, gequetscht, fallen vom Gepäckwagen oder aus der Gepäckluke, werden wild gestapelt und müssen insgesamt so einiges aushalten. Und natürlich können die Arbeiter auf dem Flughafen nicht jeden einzelnen Koffer wie ein rohes Ei behandeln – schließlich muss es zügig vorangehen.

Es kommt also durchaus zu Rissen in Taschen, Kratzern auf dem Hartschalen Koffer oder zersplittertes Plastik an Beschlägen und Schlössern. Sollten die Schäden erheblich sein und über das normale Maß hinausgehen, muss man dann sofort am Flughafen beanstanden.

Sie können nicht erst das Gepäck mit aus dem Flughafen nehmen und dann Schaden anmelden, da Sie nicht beweisen können, dass dieser nicht zu einem späteren Zeitpunkt verursacht worden ist. Ein paar kleine Kratzer auf dem Hartschalen Koffer wird Ihnen wahrscheinlich auch niemand ersetzen, da es sich hier um einen nicht zu vermeidenden Schaden handelt.

Wendet Sie sich also umgehend einen Mitarbeiter am Serviceschalter der Airline. Sollten Sie diesen n nicht finden, können Sie am Informationsschalter des Flughafens um Hilfe bitten.

Zudem sollten Sie unabhängig davon zuvor den Schaden selbst dokumentieren. Heutzutage hat praktisch jeder ein Smartphone dabei, mit dem er schnell ein paar Fotos machen kann.

Neben der sofortigen mündlichen Beanstandung und der Dokumentation sollte Sie auch innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Meldung machen.

To-do-List bei Gepäckbeschädigung:

  • Schaden direkt am Flughafen melden
  • Gepäckbeschädigung dokumentieren
  • Beschädigung innerhalb von 7 Tagen zusätzlich schriftlich melden

Man darf sich auf keinen Fall abwimmeln lassen und sollte so viele Beweise wie möglich sammeln (Fotos, Formular zu Meldung am Flughafen, Zeugen, etc.).

Bei der schriftlichen Meldung sollten Sie die Gepäckbeschädigung so ausführlich und exakt wie möglich beschreiben und am besten natürlich ein paar Fotos hinzufügen. Zudem muss man genaue Angaben zu Flug- und Gepäck-Nummer, dem Abflughafen, dem Wohnort und die Adresse des Aufenthaltsortes im Urlaub machen.

Geregelt wird der Prozess der Entschädigung bei Gepäckbeschädigung durch das Montrealer Übereinkommen, welches lediglich eine Frist von 7 Tage für die schriftliche Meldung vorsieht. Lassen Sie sich also nicht zu viel Zeit! Die Frist verlängert sich auf 21 Tage, wenn das Gepäck verspätet und beschädigt ankommt.

Hat man alles erledigt und die schriftliche Meldung eingereicht, muss man sich dann in Geduld üben. Eventuell versucht die Fluggesellschaft zu beweisen, dass der Koffer bereits vor Abreise ein schlechtem Zustand war.

Gelingt ihr dies nicht, haben Sie dann Recht auf Entschädigung in einer Höhe von bis zu 1400€.
Spezialtipp: Besonders sicher ist es, wenn man vor der Abreise ein Foto des völlig intakten Koffers macht (mit Beweis des Datums und Uhrzeit). Denkbar ist beispielsweise ein Foto, am Schalter, auf dem die Flugnummer sichtbar ist.

Was tun bei Gepäckverlust?

Die Sache mit der Gepäckbeschädigung ist sicherlich schon lästig genug. Was aber, wenn das Gepäckstück verloren gegangen ist?

Besonders unangenehm und stressig ist dies natürlich, wenn es auf der Hinreise in den Urlaub oder auf eine Geschäftsreise passiert. Denn dann steht man am Zielort und hat keine frische Kleidung zum Wechseln, keine Zahnbürste und andere Toilettenartikel, etc. Insbesondere bei Geschäftsreisen hat man eventuell sofort eine wichtige Besprechung und guter Rat ist teuer.

Als erstes sollte man genau wie im Falle der Gepäckbeschädigung sofort das Schalterpersonal beim Lost & Found aufsuchen und dort den entsprechenden Report machen. Verlangen Sie eine schriftliche Kopie des Verlustberichtes (wie bei der Beschädigung auch), den Sie dann später als Beweisstück benötigen um Ihre Rechte auf Entschädigung geltend zu machen.

Denn auch im Fall des Gepäckverlustes gilt: Erst die schriftliche Verlustmeldung, die man so schnell wie möglich schriftlich einreichen muss, ist für die Airline rechtsbindend und kann zu einer entsprechenden Entschädigungszahlung führen. In diesem Fall sollte Sie eine detaillierte Liste mit allen Gegenständen und Kleidungsstücken, die sich in dem verlorengegangenen Gepäckstück befanden, aufstellen und dem Schreiben beilegen.

Sobald Sie die Verlust Meldung am Flughafen Schalter gemacht haben, begibt sich die Fluggesellschaft auf die Suche nach dem verlorenen Gepäck.

In vielen Fällen benötigt man jedoch sofort ein paar dringende Dinge wie Toilettenartikel, Unterwäsche zum Wechseln und vielleicht auch ein T-Shirt oder einen wärmenden Pulli, je nachdem wo man sich gerade befindet. Da es sich um eine echte Notsituation handelt, gewährt die Fluggesellschaft in vielen Fällen eine Sofortzahlung von 50-90 Euro pro Tag.

In manchen Fällen muss man die Kosten zunächst selbst tragen und bekommt sie dann später von der Fluglinie zurückerstattet. Selbstverständlich muss man dabei die Belege einreichen, heben Sie also alle Kassenbons gewissenhaft auf!

Bleibt der Koffer komplett verschollen, so wird z.B. von American Airlines ein Gesamtbetrag von bis zu 5000€ erstattet. Die Gesamtbeträge variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Auch hier ist es natürlich absolut unabdingbar, dass man die Kassenbelege vorlegen kann, da man die Ausgaben nachvollziehbar belegen muss.

Notfall Kit im Handgepäck

Man sollte am besten im Handgepäck das wichtigste mitführen, um so den größten Stress zu vermeiden. Denken Sie insbesondere an folgende Dinge:

  • Medikamente
  • Wichtige technische Geräte
  • Ladegerät fürs Handy
  • frische Unterwäsche
  • Zahnpasta und -bürste
  • Ein T-Shirt zum Wechseln
  • Die Hausschlüssel

Wichtige Dokumente und Reiseunterlagen

Denn obwohl man einen gewissen Betrag für Notkäufe bekommt, ist das in einem fremden Land dennoch stets mit einem gewissen Stress und Aufregung verbunden.

Und wer möchte nach einen interkontinentalen Flug z.B. noch nach Unterwäsche und Toiletten Artikeln suchen? Zudem sind bestimmte Dinge wie das Handy Ladegerät eventuell schwer zu finden. Besonders kritisch kann es mit wichtigen Medikamenten werden.

Eventuell gibt es diese nicht im Zielland, bzw. man kennt deren Namen nicht, oder es handelt sich gar um Medikamente, die verschreibungspflichtig sind, weswegen man dann auch noch einen Arzt finden muss.

Noch ein kleiner Tipp: Wenn Sie mit mehreren Personen Reisen, sollten Sie das Gepäck auf mehrere Koffer aufteilen, Geht dann einer verloren, haben die anderen Familienmitglieder oder Freunde zumindest ein paar Kleidungsstück zur Hand, bis der Koffer eventuell doch noch auftaucht.

Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung bei Problemen mit dem Gepäck

Sämtliche möglichen Probleme, die mit dem Gepäck auftreten können, werden vom Montrealer Übereinkommen seit dessen Inkrafttreten 1999 geregelt. Dies umfasst:

  1. Gepäckbeschädigung
  2. Gepäckverlust
  3. Gepäckverspätung

Das Übereinkommen gilt grundsätzlich weltweit, wobei natürlich ausschlaggebend ist, dass die Staates, in denen der Abflugs- und Ankunftsort eines Fluges liegt, diesen Vertrag auch unterzeichnet haben. In den meisten Ländern, die Sie als EU-Bürger typischerweise bereisen, ist das Montrealer übereinkommen gültig.

1. Gepäckverlust

Anders als bei der Entschädigung für Flugverspätung, bei der der Schadensersatzanspruch fix gestaffelt ist, ist die Entschädigung bei Verlust, Beschädigung und Verspätung des Gepäcks schadensabhängig. Direkt vor Ort hat man Anspruch Ersatzbeschaffung nötiger Dinge wie Toilettenartikel, Unterwäsche, etc.

Ansonsten richtet sich die Schadensersatzzahlung nach dem Wert der mitgeführten Kleidungsstücke und anderer Gegenstände. Allerdings haben alle Airlines einen Höchstbetrag, den sie erstatten.

Vorsicht, was die Frist angeht. Am besten sofort zum Reklamationsschalter am Flughafen gehen, ansonsten muss die Gepäckverspätung und die dadurch entstandenen Kosten spätestens innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch auf Schadenersatz.

Wie hoch die Entschädigung, die man bei Gepäckverspätung bekommt, ausfällt, ist schadensabhängig. Allerdings gibt es im Falle der Gepäckverspätung eines Höchstsumme, die bei ca. € 1.333,- liegt. So ist beispielsweise bei einer Verspätung von einem Tag der komplette Neukauf der Kleidung für die komplette Familie nicht nachvollziehbar, es sei denn man kann die Notwendigkeit nachweisen.

Bei Geschäftsreisen kann es z.B. durchaus sein, dass man einen neuen Anzug, Hemd und Krawatte benötigt, z.B. weil man einen Vortrag halten muss oder an einer wichtigen Besprechung teilnehmen muss.

Im Falle einer privaten Reise wäre z.B. durchaus denkbar, dass man zu einer Hochzeit geladen war und entsprechende Kleidungsstücke kurzfristig ersetz werden müssen. In all diesen und ähnlichen Fällen muss man aber wie gesagt die Dringlichkeit und die Verhältnismäßigkeit nachweisen.

Sollte das Gepäck eine Verspätung von mehreren Tagen haben, ist die Summe entsprechend höher. Aber Vorsicht – oft machen die Fluggesellschaften jedoch Abzüge vom Kaufpreis, da man das Kleidungsstück ja danach immer noch tragen kann.

So bezahlen einige Airlines lediglich 50% des Neupreises bei Kleidungsstücken. Notwendige Hygieneartikel oder Medikamente werden hingegen normalerweise anstandslos in kompletter Höhe bezahlt.

Wichtig ist, von allen Einkäufen die Belege der Ersatzkäufe sowie das PIR-Formular gut aufzubewahren.

2. Gepäckverlust

Nach 21 Tagen wird ein nicht eingetroffenes Gepäckstück offiziell als verloren eingestuft. Nun kann man von der Airline Schadensersatz für den verlorenen Koffer plus aller darin enthaltenen Gegenstände und Kleidungsstücke verlangen.

Auch hier ist Vorsicht geboten, da die Fluggesellschaft nur den Zeitwert bezahlen muss. De mögliche Höchstbetrag variiert von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.

Nicht ganz unkompliziert ist das Beweisen des Wertes des Inhaltes. Denn niemand hebt jede Quittung für jedes Parfüm, Kleidungsstück, Schuhe, etc. auf. Natürlich kann das auch nicht von Ihnen verlangt werden.

Allerdings muss die Erklärung über die verlorenen Dinge glaubhaft sein. Unser Tipp: Stellen Sie beim Packen eine Liste mit allen Dingen zusammen, das erleichtert das Ganze ungemein. Gut ist auch, wenn Sie die ein oder andere Quittung beilegen können.

Wichtig: Wenn Sie wertvollere Gegenstände im Aufgabegepäck transportieren möchten, sollten Sie bei der Fluggesellschaft vor Reiseantritt eine Wertdeklaration machen. In diesem Fall ist dann die Haftungsgrenze höher als die üblichen € 1.333.

3. Gepäckbeschädigung

Wie weiter oben bereits beschrieben, geht das Bodenpersonal nicht besonders zaghaft mit dem Gepäck um – und bis zu einem gewissen Grad ist dies auch durchaus nachvollziehbar. Wenn aber ernsthafte Beschädigungen am Gepäck vorkommen, hat man Anspruch auf Schadensersatz. Zu denken ist beispielsweise an:

  • Ein kaputter Griff
  • Risse im Stoff
  • Dellen oder tiefe Kratzer in der Hartschale
  • Beschädigte Plastik oder Metallteile
  • Beschädigte Schlösser
  • Etc.

Die Fluglinie haftet auch in diesen Fällen mit bis zu einem Betrag von ca. €1.333. Auch hier ersetzt die Fluggesellschaft im Falle eines Totalschadens nur den Zeitwert, nie den Neupreis.

Im Gegensatz zur Gepäckverspätung oder zum Gepäckverlust hat man allerdings nur 7 Tage ab Erhalt des Gepäcks Zeit, schriftlich Ansprüche bei der Fluglinie zu erheben. Auch hier gilt: Sofort nach Erhalt des beschädigten Gepäcks direkt am Flughafen die Schadensanzeige machen.

Machen Sie am besten vor der Gepäckaufgabe Fotos von den Gepäckstücken. So können Sie den einwandfreien Zustand vor Aufgabe beweisen.

Fazit zum Thema Entschädigung für verlorenes, verspätetes oder beschädigten Gepäck

Das Montrealer Übereinkommen regelt die fälligen Entschädigungsleistungen bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung von Fluggepäck ziemlich eindeutig.

Allerdings gibt es Höchstgrenzen für Entschädigungssummen und zudem wird meist der Zeitwert bezahlt, nicht der Neupreis. Im Falle der Notkäufe bei Verspätung oder Verlust des Gepäcks wird zudem oft nur 50% zurückerstattet, da die Fluggesellschaft anführt, die neuen Kleidungsstücke würden auch nach dem Notfall weiter benutzt werden.

Generell sollte man unbedingt sofort am Flughafen die Schadens- oder Verlustmeldung machen. Zudem raten Experten dazu, bei Beschädigungen den Schaden mit Fotos zu belegen. Außerdem ist es eine gute Idee, vor der Abreise den Koffer selbst zu fotografieren. Will man wertvollere Dinge im Aufgabegepäck transportieren, sollte man diesen Wert vorab bei der Fluglinie Deklarieren.

Wir hoffen, dass bei Ihrer nächsten Reise alles bestens läuft und wünsche ein guten Flug!

Petya Petrova

Petya Petrova

International Legal Strategist

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Law (LLM) und verfügt über umfassende Kenntnisse der europäischen Gesetze in verschiedenen Ländern. Sie liebt das Reisen und ihren Hund sowie ihre Familie.

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