Codesharing – was genau ist ein Codeshare Flug und welche Vor- und Nachteile entstehen für die Passagiere

Okt 9, 2019

Sie haben sicher schon mal von Codesharing oder einem Codeshare Flug gehört und fragen sich jetzt eventuell, worum es dabei genau geht. Oder vielleicht sind Sie mit dem Begriff überhaupt noch nicht in Verbindung gekommen.

Allerdings gehört das Codesharing bei Fluglinien heute bereits zum Alltag. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen das Prinzip erklären und die Vor- und Nachteile, welche dabei für Passagiere entstehen, näher erläutern.

Wie funktioniert Codesharing?

Mit Hilfe des sogenannten Codesharing werden Kunden verschiedener Fluggesellschaften auf einem Flug zusammen gebracht. Das System entstand Anfang der 90er Jahre, als die Airlines Qantas und American Airlines erstmals Flugtickets für ein und denselben Flug unter verschiedenen Flugnummern verkauften.

Der Vorteil für die Fluggesellschaften besteht darin, dass sie durch das Teilen von Flügen ihr Streckennetz ganz klar erweitern können. Denn derselbe Flug wird von gleichzeitig von mehreren Airlines genutzt.

Dabei dient ein Flugunternehmen als sogenannter Operating Carrier. Dies bedeutet, dass diese Airline den Flug, das Flugzeug und die Besatzung zur Verfügung stellt. Die andere Fluglinie verkaufen als sogenannte Marketing Carrier die Flugtickets unter ihrem eigenen Namen. Hierbei kann es sich um eine oder sogar auch mehrere weitere Fluglinien handeln.

Die Vorteile des Codesharing für Fluglinien liegen auf der Hand:

  • Sie können ihr Streckennetz ganz klar erweitern
  • Die Flüge werden wesentlich besser ausgelastet
  • Sie können preiswert neue Verbindungen testen
  • Anschlussflüge lassen sich so besser abstimmen

Gesetzliche Regelung von Codesharing

Das Codesharing ist in der EU durch die Verordnung EG Nr. 1008/2008 geregelt und grundsätzlich allen Fluggesellschaften erlaubt.

In den übrigen Gebieten wird die Erlaubnis zu Codesharing in den betroffenen Staaten durch die jeweils gültigen Luftverkehrsabkommen geregelt.

Wie gesagt, das Codesharing ist eine weltweit übliche und weit verbreitete Praxis.

Besitzen die Codesharing Partner auch wirklich die gleiche Qualität?

Besitzen die Codesharing Partner auch wirklich die gleiche Qualität?

Viele Fluggäste sind besorgt, wenn Sie den Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht haben und dann plötzlich beim Boarding die Maschine einer anderen Airline vor sich stehen sehen. Das ist natürlich verständlich, aber Ängste sind unbegründet. Die Passagiere von Codeshare Flügen werden nicht auf schrottreifen Maschinen verteilt, wo sie dann um ihr Leben bangen müssen.

Laut Bundesluftfahrtverwaltung (FAA) dürfen Fluglinien aus EU-Ländern nur dann mit anderen Fluggesellschaften kooperieren, wenn diese die Sicherheitstests der Internationalen Flugtransport-Vereinigung (IATA) erfolgreich absolviert haben.

Zudem betonen die Fluggesellschaften, dass die jeweiligen Codeshare-Partner sehr vergleichbare Annehmlichkeiten, Ausstattung und Service im Flugzeug anbieten. In der Realität sieht dies jedoch leider oft nicht ganz so aus.

So können Sie realistischerweise nicht genau den gleichen Service erwarten. Ob Sie beispielsweise tatsächlich ein warmes Essen oder doch nur kleine Snacks erhalten, variiert von Fluglinie zu Fluglinie. Allerdings sind wie bereits gesagt die Sicherheitsstandards die gleichen.

Wie kann man einen Codeshare-Flug erkennen?

Das Codesharing ist leider bei der Buchung nicht bei allen Fluggesellschaften sofort erkennbar. Allerdings steht auf dem Flugticket selbst die Flugnummer des Operating Carriers.

Demgegenüber werden auf der Anzeigetafel oft beide Flugnummern abwechselnd angezeigt (die Flugnummer der Operating Carriers und die des Marketing Carriers), denn das Flugzeug fliegt unter zwei verschiedenen Flugnummern.

Sehen Sie sich unbedingt genau Ihre Reiseunterlagen an. Denn typischerweise steht neben dem Flug im Falle eines Codeshare Fluges der Zusatz „operated by“ und dann der Name einer anderen Fluggesellschaft. Dies beutet auf Deutsch so viel wie „ausgeführt durch“.

Wer im Reisebüro bucht, wird normalerweise dort direkt darauf hingewiesen, wer tatsächlich den Flug ausführt. Wir empfehlen jedoch, um wirklich sicher gehen zu können, deutlich nachzufragen.

Bei Online Buchungen ist es ratsam auf Sternchen, Fußnoten und Kleingedrucktes zu achten.

Bekannte Flug-Suchmaschine wie beispielsweise Sky Scanner zeigen mittlerweile sowohl den Anbieter des Fluges als auch die ausführende Airline an.

Vorteile für Passagiere

Allerdings haben nicht nur die Airlines, sondern auch die Fluggäste einige Vorteile durch das Codesharing. Zum einen wird das Streckennetz der Airline erweitert, was letztlich auch für die Fluggäste positiv ist.

Das Gepäck wird bis zum Zielflughafen durchgecheckt und man muss sich beim Umsteigen nicht damit rumschlagen. Zudem funktioniert durch Codeshare Flug Verbindungen auch die Abstimmung zwischen den Anschluss Flügen wesentlich reibungsloser.

Positiv für die Passagiere ist auch, dass viele Airlines die gesammelten Meilen für die Flüge zusammenlegen und man so schneller in den Genuss der Gratifikationen kommt.

Unter welchen Umständen kann ein Codeshare Flug von Nachteil sein?

Ein Codesharing Flug kann eventuell ungünstiger sein, je nach dem welches Ihr Reiseziel ist. Denn die Fluggastrechteverordnung der EU gilt nicht für alle Flüge. Und von dieser hängt ab, ob Sie beispielsweise eine Entschädigung für einen verspäteten Flug beantragen können.

Die Fluggastrechte Verordnung gilt für Fluggäste von Flügen, die in der EU ihren Anfang haben oder von Flügen, die von einer Airline mit Sitz in der EU realisiert werden und einen EU-Flughafen zum Ziel haben. Sie gilt hingegen nicht, für Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Airlines in die EU.

Somit besteht eine klarer Unterschied, ob Sie zum Beispiel mit Delta-Airlines (amerikanische Fluggesellschaft) aus den USA in die EU einreisen oder mit einem Codeshare Partner, wie z. B. der Air France.

Hier haben Sie nur Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Air France den Flug ausgeführt hat. Wer also im Voraus weiß, dass er aus einem nicht EU-Staat in die EU einreisen wird, der sollte vorsichtshalber bei einer europäischen Fluggesellschaft buchen und sich außerdem vergewissern, dass diese auch tatsächlich den Flug ausführt, also nicht nur Marketing Carrier ist.

Ebenfalls ist bei Handgepäckbestimmungen Vorsicht geboten. In demselben Beispiel von Delta Airlines und Air France ist in beiden Fällen die erlaubte Größe des Handgepäcks zwar gleich, das Gewicht variiert jedoch um 5 kg.

Obwohl es zugegebenermaßen ziemlich aufwendig ist, sich sämtliche Informationen vorab zu besorgen, ist unser Tipp ganz klar, dass man sich im Voraus über all diese Dinge Schlau macht. Denn wenn man schon beim Umsteigen ist, und dann feststellt, dass das Handgepäck zu schwer ist, kann man nichts mehr machen, nur draufbezahlen.

Viele Fluglinien stellen praktischerweise auf ihrer Webseite einen sogenannten „baggage calculator“ zur Verfügung, denn die Handgepäcksbestimmungen können auch von dem Preis und dem Datum des Fluges abhängig sein – z.B. im Falle des Codesharing.

Vorsicht ist bei Flugverspätungen geboten

Wenn es zu einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung kommt, ist das Codesharing ebenfalls von große Bedeutung. Denn bei Verspätungen über drei Stunden oder wenn der Flug sogar komplett gestrichen wird, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu EUR 600.

Diese Rechte müssen bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Und das ist bei Codesharing, wie Sie nun wissen, nicht unbedingt immer die Fluglinie, bei der Sie Ihren Flug gebucht haben!

Im Falle einer Flugverspätung oder Annullierung müssen Sie dem entsprechend zunächst zweifelsfrei in Erfahrung bringen, wer den Flug tatsächlich ausgeführt hat. Der Operating Carrier ist dann Ihr Ansprechpartner für die Zahlung der eventuell anfallenden Entschädigung.

Wichtig: „Ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ist die Airline, die einen Flug durchführt, egal, ob dies mit einem eigenen Flugzeug oder mit einem gemieteten Flugzeug, einem sog. Subcharter, geschieht.

Stornierung und Umbuchung bei einem Codeshare Flug

Was Stornierungen oder Umbuchungen angeht, ist die Sachlage allerdings anders. Denn hier müssen Sie sich an die Fluggesellschaft wenden, bei der Sie gebucht haben, da der Luftbeförderungsvertrag mit dieser abgeschlossen wurde.

Ihr Vorteil bei ClaimFlights

Sie haben sicher beim Lesen unseres Beitrags schon selbst festgestellt, dass das Thema Codesharing nicht ganz einfach ist und das man als Passagier oft kaum merkt, dass es sich um einen Codeshare Flug handelt.

Oft ist es verwirrend zu wissen, an wen man sich im Falle einer Entschädigungszahlung wenden muss. Wir bei ClaimFlights verfügen über eine umfangreiche Flugdatenbank, die uns hilft zu erkennen, welche Airline verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist auch lange Zeit nach dem durchgeführten Flug problemlos möglich.

Dies ist besonders wichtig, da man den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aufgrund einer Flugverspätung innerhalb von drei Jahren geltend machen kann. Wir überprüfen gerne für Sie, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben und welche Airline zur Verantwortung gezogen werden muss.

Die Fluglinie trifft übrigens gemäß Artikel 11 Abs. 1 EU-VO 2111/2005 eine Informationspflicht. Diese besagt, dass der Fluggast erkennen können muss, welche Fluggesellschaft für den Flug verantwortlich ist.

Bei einer Verletzung dieser Aufklärungspflichten gehen Unklarheiten diesbezüglich zu Lasten der Airline. Leider ist immer noch eine beliebte Ausrede der Fluggesellschaften das Codesharing. Mit diesem Thema versuchen die Fluglinien die Passagiere abzuwimmeln und sich vor der Entschädigungszahlung zu drücken.

ClaimFlights hat langjährige Erfahrung mit Codesharing-Fällen und klagt sehr oft erfolgreich Ausgleichszahlungen für seine Kunden ein. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Information!

Petya Petrova

Petya Petrova

International Legal Strategist

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Law (LLM) und verfügt über umfassende Kenntnisse der europäischen Gesetze in verschiedenen Ländern. Sie liebt das Reisen und ihren Hund sowie ihre Familie.

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