Flugverspätungs-Entschädigungsrechner
Prüfen Sie in weniger als 2 Minuten, wie viel Entschädigung Ihnen die Fluggesellschaft schuldet. 100 % kostenlos – keine persönlichen Daten oder Dokumente im Voraus erforderlich.
Der Fluggastrechtevertreter, dem Sie vertrauen können
🌍 Weltweit abgesichert – starker Schutz nach EU-Recht
Wir setzen Ihre Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf allen anspruchsberechtigten Flugverbindungen weltweit durch. Ob Sie in der EU oder außerhalb der EU wohnen – dank unserer internationalen Erfahrung sind Ihre Fluggastrechte auf allen berechtigten Strecken bestens geschützt.
💼 ClaimFlights übernimmt Ihren gesamten Anspruch
Melden Sie Ihren Flug in wenigen Minuten. Wir übernehmen den gesamten Aufwand gegenüber der Fluggesellschaft – von der ersten Anspruchsanmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
🚫 Kein Erfolg, keine Kosten – keine zusätzlichen Gerichtsgebühren
Unsere pauschale Erfolgsgebühr von 25 % (+19 % MwSt.) ist vollständig inklusive. Während andere in ihrem Kleingedruckten versteckte Prozesskostenzuschläge von 15–25 % berechnen, erheben wir keine zusätzlichen Gerichtsgebühren. So stellen wir sicher, dass Sie mehr von Ihrem Geld behalten.
Warum clevere Reisende sich für ClaimFlights entscheiden
ClaimFlights ist ein hervorragend bewerteter, DSGVO-konformer deutscher Rechtsdienstleister, der auf Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung spezialisiert ist und eine nahezu 100-prozentige Erfolgsquote vor Gericht erzielt.
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⚖️ Wir klagen, wo andere nachgeben
Ihre Fluggastrechte sind für uns ein klarer Rechtsanspruch. Lehnt eine Fluggesellschaft einen berechtigten Anspruch rechtswidrig ab, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch – wenn nötig auch vor Gericht und grenzüberschreitend.
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💰 Ein Preis. Keine Gerichtsgebühren. Kein Risiko
Die meisten Anbieter erhöhen ihre Erfolgsgebühren auf 35–50 %, sobald ein Gerichtsverfahren erforderlich wird. ClaimFlights arbeitet mit einem transparenten, pauschalen Erfolgsgebührenmodell von 25 % (+19 % MwSt.) – ohne zusätzliche Gerichtsgebühren.
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🔒 Datenschutz steht an erster Stelle
Ihre Daten sind bei uns sicher. Als deutscher Rechtsdienstleister handeln wir nach den strengen Vorgaben der DSGVO und verfolgen eine klare No-Resale-Politik: Wir verlangen keinen Zugriff auf Ihr E-Mail-Postfach und verkaufen oder vermarkten Ihre personenbezogenen Daten niemals.
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🌍 Mehrsprachiger Support durch echte Experten
Bei uns sprechen Sie mit Menschen, nicht mit Chatbots. Unser Expertenteam unterstützt Sie in 11 Sprachen und begleitet Sie verständlich durch den gesamten Prozess – ohne unnötigen juristischen Fachjargon.
Informieren Sie sich über Ihre Entschädigungsansprüche
Internationale Flugverspätungen
Sie sind unsicher, ob eine Verspätung mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft anspruchsberechtigt ist? Erfahren Sie, wann auch Langstreckenflüge mit Nicht-EU-Airlines zu einer finanziellen Entschädigung berechtigen.
Flugverspätung innerhalb der EU
War Ihr Flug innerhalb Europas verspätet? Informieren Sie sich über Ihre Fluggastrechte, Ihre gesetzlichen Ansprüche und die mögliche Höhe Ihrer Entschädigung.
Flugannullierung in der EU
Hat die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert und Sie erst am nächsten Tag umgebucht? Je nach Fall haben Sie Anspruch auf Hotelunterbringung, Betreuungsleistungen und eine finanzielle Entschädigung.
Überbuchter Flug
Welche Rechte haben Sie, wenn Sie ein gültiges Ticket besitzen, Ihnen das Boarding jedoch verweigert wird, weil die Fluggesellschaft Ihren Sitzplatz überbucht hat?
Nichtbeförderung
Wurden Sie gegen Ihren Willen nicht an Bord gelassen? Erfahren Sie, warum Sie Gutscheine der Fluggesellschaft nicht vorschnell akzeptieren sollten und wann Ihnen stattdessen eine finanzielle Entschädigung zusteht.
Verpasster Anschlussflug
Hat eine kurze Verspätung Ihres ersten Fluges dazu geführt, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben? Wir setzen auch komplexe Ansprüche bei mehrteiligen Flugreisen erfolgreich durch.
Flugstörungen wegen schlechten Wetters
Fluggesellschaften berufen sich häufig auf schlechtes Wetter, um Entschädigungen abzulehnen. Wir prüfen historische Wetter- und Flugdaten, um die tatsächlichen Ursachen zu bewerten und berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Streik bei Fluggesellschaft oder Flughafen
Nicht jeder Streik befreit eine Fluggesellschaft von ihrer Entschädigungspflicht. Erfahren Sie, wann Sie trotz eines Streiks Anspruch auf eine Entschädigung haben – insbesondere wenn die Ursache im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Flugentschädigung wirklich seriös oder gibt es einen Haken?
Ja. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Fluggastrechte gesetzlich verankert und durchsetzbar. Sie gelten für Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Wird Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, annulliert oder sind Sie von einer Überbuchung betroffen, haben Sie je nach Fall Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung pro Person. ClaimFlights setzt diese Ansprüche für Sie durch. Wir tragen das vollständige Prozessrisiko – und wenn Ihr Anspruch nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Welche Gebühren berechnet ClaimFlights?
Wir arbeiten mit einer transparenten Erfolgsprovision von 25 % zzgl. MwSt. (für Kunden außerhalb der EU fällt keine Mehrwertsteuer an). Anders als viele Wettbewerber berechnen wir keine zusätzlichen Gerichtsgebühren oder versteckten Prozesszuschläge. Unsere Erfolgsprovision umfasst sämtliche rechtlichen Leistungen – von der Anspruchsprüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Es gibt keine versteckten Verwaltungsgebühren und keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Wie weit kann ich rückwirkend eine Entschädigung geltend machen?
In vielen europäischen Ländern können Ansprüche für Flugstörungen der vergangenen drei Jahre geltend gemacht werden. Je nach nationalem Recht kann die Verjährungsfrist auch länger sein. Wenn Sie Ihre Buchungsnummer oder Flugbestätigung noch besitzen, prüfen wir gerne kostenlos, ob Ihr Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung noch durchsetzbar ist.
Kann ich auch bei einer Nicht-EU-Fluggesellschaft eine Entschädigung erhalten?
Ja, allerdings gelten besondere Voraussetzungen. Sie sind geschützt, wenn Ihr Flug von einem Flughafen in der EU startet – unabhängig von der Fluggesellschaft. Ebenso können Ansprüche bestehen, wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen. Dank unserer Erfahrung mit internationalen Flugverbindungen prüfen wir auch komplexe grenzüberschreitende Fälle zuverlässig.
Was passiert, wenn die Fluggesellschaft meinen Anspruch wegen „außergewöhnlicher Umstände“ ablehnt?
Fluggesellschaften berufen sich häufig auf außergewöhnliche Umstände, um Entschädigungen abzulehnen. Ob diese Begründung rechtlich zulässig ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Wir analysieren unter anderem Wetterdaten, Flugbewegungen und betriebliche Informationen, um festzustellen, ob die Ursache tatsächlich außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft lag. Ist dies nicht der Fall, legen wir Widerspruch ein und setzen Ihren Anspruch – falls erforderlich – auch gerichtlich durch.
Warum bietet ClaimFlights keine mobile App an?
Unser Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – nicht auf einer App. Viele Apps verlangen weitreichende Zugriffsrechte auf persönliche Daten wie Kalender, Fotos oder SMS, um Fluginformationen automatisch auszulesen. Wir verzichten bewusst darauf und bieten stattdessen einen sicheren, webbasierten und DSGVO-konformen Service. Unsere mobil optimierte Website funktioniert auf Smartphones genauso komfortabel wie eine App – ohne unnötige Zugriffe auf Ihre privaten Daten.
Welche Fälle übernimmt ClaimFlights?
Wir bearbeiten sämtliche Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EU261). Dazu gehören unter anderem Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, verpasste Anschlussflüge sowie viele komplexe Fälle. Wir prüfen jeden Fall sorgfältig und übernehmen insbesondere auch Ansprüche, die andere Anbieter häufig ablehnen – etwa bei technischen Defekten, internen Streiks der Fluggesellschaft oder internationalen Anschlussflügen unter einer gemeinsamen Buchung.
Kann ich trotzdem eine Entschädigung verlangen, wenn die Fluggesellschaft mir bereits einen Gutschein gegeben hat?
Ja. Gutscheine für Verpflegung, Getränke oder Hotelübernachtungen während einer Flugstörung haben grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihren gesetzlichen Entschädigungsanspruch. Anders kann es sein, wenn Sie ausdrücklich einer Vereinbarung zugestimmt haben, einen Reisegutschein anstelle einer Geldentschädigung zu akzeptieren. In solchen Fällen prüfen wir sorgfältig, welche Rechte Ihnen weiterhin zustehen, und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Fluggesellschaft.