Wissen Sie Bescheid: Entschädigung bei Flugverspätung von Nicht-EU-Flügen

Kenne deine Rechte: Entschädigung bei Flugverspätungen außerhalb der EU

Es ist wirklich frustrierend, wenn man seinen nächsten Urlaub monatelang geplant hat und er aufgrund von Problemen mit der Fluggesellschaft verzögert oder storniert wird. Aber es gibt eine Silberlinie in dieser ansonsten frustrierenden Situation – die EU-Verordnung 261/2004.

Diese Verordnung gibt Nicht-EU-Passagieren das Recht auf Entschädigung, wenn ihr Flug mit einer EU-regulierten Fluggesellschaft verspätet ist oder storniert wird.

Was ist, wenn Sie mit einer nicht in der EU regulierten Fluggesellschaft fliegen? Haben Sie trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung? Und wie können Sie diese geltend machen?

Hier bei ClaimFlights haben wir die Recherche für Sie durchgeführt und können Ihnen mitteilen, dass die Antwort eindeutig ja lautet!

Sie können auch für Ihre Flugverspätung bei einem Nicht-EU-Flug entschädigt werden, und in diesem Artikel werden wir Ihnen alles sagen, was Sie wissen müssen, bevor Sie eine Entschädigung beantragen.

Fluggastrechte-Verordnung EG 261/2004 bei Flugverspätungen

Haben Sie jemals eine Flugverspätung oder Annullierung durch eine Fluggesellschaft erlebt? Wenn ja, könnten Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Die Europäische Union (EU) hat eine Verordnung namens EG 261/2004 erlassen, die Passagieren bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden oder Annullierungen mit EU- und Nicht-EU-regulierten Fluggesellschaften eine finanzielle Entschädigung garantiert.

Die EG 261 Verordnung gilt für Fluggäste, deren Flüge von einem EU-Flughafen abfliegen, sowie für diejenigen, die mit einer EU-regulierten Fluggesellschaft in der EU angekommen sind, unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort.

Um für eine Entschädigung in Frage zu kommen, muss der Flug mehr als 3 Stunden am Endziel verspätet sein. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich sein.

Während man aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ (extrem schlechtes Wetter, Streiks usw.), die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, keinen Anspruch geltend machen konnte.

Unter dieser Verordnung können Passagiere eine Entschädigung von bis zu 600 Euro für Langstreckenflüge und 250 bis 400 Euro für Kurz- und Mittelstreckenflüge erhalten.

Die Höhe hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. Daher ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und zu überprüfen, ob Sie bei einer Flugverspätung oder Annullierung ohne eigenes Verschulden Anspruch auf Entschädigung haben!

Wann können Nicht-EU-Passagiere eine Entschädigung beanspruchen?

Wenn Sie als Nicht-EU-Passagier mit einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft reisen und Ihr Flug verspätet ist, können Sie unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhalten.

Die Regelungen gelten für Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einem EU-Flugzeug auf einem EU-Flughafen landen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab.

Bei Kurzstreckenflüge, die mehr als drei Stunden verspätet sind, sollten €250 als Entschädigung erwartet werden, während Langstreckenflüge, die mehr als vier Stunden verspätet sind, Anspruch auf bis zu €600 haben könnten.

Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug informiert wurden, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets sowie eine Erstattung für zusätzliche Kosten aufgrund der Annullierung.

In bestimmten Fällen, wie wenn Ihnen alternative Beförderungsmittel angeboten wurden, können Sie für diese Zahlungen möglicherweise nicht qualifiziert sein.Wenn Sie das Endziel mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht haben, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Abflug- und Ankunftsort EU-regulierte Airline Nicht-EU regulierte Airline
von innerhalb der EU nach innerhalb der EU ✅ Ja ✅ Ja
von innerhalb der EU nach außerhalb der EU ✅ Ja ✅ Ja
von außerhalb der EU nach innerhalb der EU ✅ Ja ❌ Nein
von außerhalb der EU nach außerhalb der EU ❌ Nein ❌ Nein

*Eine EU regulierte Fluggesellschaft ist eine Gesellschaft mit Sitz in der EU.

Wie man eine Entschädigung für verspätete Flüge außerhalb der EU beantragt

Sie fragen sich vielleicht, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Entschädigung für verspätete Flüge außerhalb der EU zu beantragen, und die Antwort lautet: ja.

Fluggesellschaften sind bei Verspätungen auf Flügen, die außerhalb der EU starten, in der Regel großzügiger, sodass die Regelungen nicht immer einfach sind.

Je nach Fluggesellschaft und dem Land, in dem Ihr Flug gestartet ist, haben Sie möglicherweise jedoch immer noch Anspruch auf eine Entschädigung für verspätete Flüge, die außerhalb der EU starten.

So können Sie eine solche Entschädigung beantragen:

Überprüfen Sie die Richtlinien der Fluggesellschaft

Jede Fluggesellschaft hat eigene Richtlinien für verspätete Flüge, die außerhalb der EU starten.

Einige Fluggesellschaften haben Richtlinien, die Reisenden eine bestimmte Entschädigungssumme zusprechen, wenn ihre Verspätung eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Tagen überschritten hat.

Andere bieten überhaupt keine Entschädigung an.

Holen Sie sich professionelle Hilfe

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft zu verstehen, kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unternehmen wie ClaimFlights sind darauf spezialisiert, Flugpassagieren zu helfen, ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bei Flugverspätungen oder -stornierungen mit sowohl EU- als auch Nicht-EU-Fluggesellschaften durchzusetzen.

ClaimFlights kümmert sich um alle Papierkram und Recherche, damit Sie wieder ohne Stress oder Verwirrung Ihre Reise genießen können.

So können Sie sicher sein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen für Flüge, die außerhalb der EU gestartet sind und verspätet waren, zusteht!

Gründe, warum Fluggesellschaften Ihre EU-Ansprüche ablehnen

Wussten Sie, dass es nicht immer einfach ist, eine Entschädigung bei Flugverspätungen zu erhalten? Fluggesellschaften lehnen häufig den Anspruch ab oder zahlen nur teilweise, was Sie frustriert und mit leeren Händen zurücklässt.

Gemeinsame Gründe, warum Fluggesellschaften EU-Ansprüche ablehnen

Es gibt einige Gründe, warum Fluggesellschaften möglicherweise einen EU-Anspruch auf Flugverspätung ablehnen, einschließlich:

  • Die Fluggesellschaft konnte am selben Tag einen alternativen Flug anbieten, auch wenn er später als Ihr ursprünglicher Flug ankam.
  • Die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Verspätung durch „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wurde, wie schlechtes Wetter, Streiks oder Terrorakte usw.
  • Der Passagier hat nicht rechtzeitig eingecheckt – die Check-in-Frist wird auf Ihrem Flugticket angezeigt und muss eingehalten werden, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.
  • Der Passagier hat seinen Anschlussflug verpasst, weil er aufgrund einer früheren Verspätung zu spät ankam.
  • Die Passagiere haben ihre eigene „Ersatzbeförderung“ genossen. Wenn Sie zum Beispiel ein Taxi genommen haben, anstatt auf einen von der Fluggesellschaft bereitgestellten verspäteten Bus/Zug zu warten, erlischt Ihr Anspruch, da sie nicht für Kosten haften, die während des Wartens auf Ersatztransport entstehen, wenn Sie selbst andere Vorkehrungen getroffen haben.

Dies sind alles gültige Gründe, die gegen einen EU-Anspruch auf Entschädigung vorgebracht werden können, aber lassen Sie es nicht einfach dabei bewenden – kämpfen Sie für Ihre Rechte und stellen Sie sicher, dass Sie genau das bekommen, was Ihnen zusteht!

Wie man die Ablehnung einer Flugverspätungsentschädigung vermeidet

Wenn Sie sich fragen, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Anspruch auf Flugverspätungsentschädigung nicht abgelehnt wird, ist der erste Schritt, alle erforderlichen Dokumente von Ihrer Fluggesellschaft zu sammeln.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bordkarten, Flugtickets und anderen Dokumente aufbewahren, die mit Ihrem Flug zusammenhängen. Alle diese Details werden benötigt, wenn Sie einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen möchten.

Es ist auch wichtig, sich an die unterschiedlichen Fristen für die Einreichung eines Anspruchs bei einer EU- oder Nicht-EU-regulierten Fluggesellschaft zu erinnern.

Für EU-regulierte Fluggesellschaften müssen Sie einen Anspruch innerhalb von drei Jahren nach dem gestörten Flug einreichen.

Für Nicht-EU-Fluggesellschaften ist die Frist jedoch wesentlich kürzer – nur sechs Monate ab dem Datum, an dem der Flug am endgültigen Zielort eintreffen sollte.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit Ihrem Anspruch auf Entschädigung für eine Flugverspätung außerhalb der EU oder welche Dokumente gesammelt werden müssen, kann Ihnen ClaimFlights helfen.

Sie sind spezialisiert auf die Unterstützung von Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bei Flugverspätungen oder -stornierungen mit EU- und Nicht-EU-Fluggesellschaften.

Sie bieten maßgeschneiderte Unterstützung und fachkundige Beratung, damit Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Was tun, wenn Ihr Anspruch abgelehnt wird?

Wenn aus irgendeinem Grund Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen abgelehnt wird, sollten Sie nicht denken, dass dies das Ende der Straße ist. Sie haben immer noch Optionen, also geben Sie nicht auf!

Ein Rechtsmittel einlegen

Sie können bei der Airline einen Einspruch einlegen oder Ihre Rechte durch eine spezialisierte Agentur wie ClaimFlights durchsetzen, die Ihnen bei der Anfechtung der Entscheidung helfen kann. Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein!

Fristen nicht verpassen

Überprüfen Sie sorgfältig sowohl die Fristen für die Einreichung von Ansprüchen als auch den Berufungsprozess für Entschädigungen bei Flugverspätungen.

Die Fluggesellschaft kann Ihnen eine kurze Frist setzen, um Ihren Einspruch einzureichen, und das Verpassen dieser Frist kann verheerend für Ihren Fall sein.

Die Frist für eine Berufung beginnt in der Regel, wenn die Antwort von der Fluggesellschaft eingegangen ist.

Lassen Sie keine Verletzung Ihrer Verbraucherrechte ungelöst und stellen Sie sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung bei Flugverspätungen erhalten.

Mit einer spezialisierten Agentur wie ClaimFlights oder durch Einreichung eines Einspruchs selbst stehen Ihnen Optionen zur Verfügung, die Ihnen helfen könnten, Gerechtigkeit bei verspäteten Flügen oder Stornierungen zu erlangen.

Bei Flugverspätung über 3 Stunden oder Flugannullierung könnte Ihnen ein Ausgleichsanspruch von bis zu 600€ (abzügl. Provision) nach der Verordnung (EG ) Nr. 261/2004 zustehen.

Gratis prüfen

Wir arbeiten auf einer „Kein Gewinn = Keine Gebühr“ Basis. Sie haben keinerlei Kostenrisiko.

Welches ist das beste Unternehmen, um Entschädigung für europäische Flugverspätungen zu fordern?

Um den besten Anbieter für Flugentschädigung zu finden ist es wichtig die verschiedenen Fluggastrechteportale zu vergleichen.

ClaimFlights ist mit 22,5% (zzgl. MwSt.) der günstigste Anbieter um Fluggastrechte durchzusetzen und damit das günstigste Fluggastrechteportal.

Diese Tabelle zeigt einen direkten Preisvergleich. Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. von 19% wurde bei allen Fluggastrechte Portalen berücksichtigt.

Ihre Auszahlung* (als Entschädigungszahlung)

bei weniger als 1500 km bei 1501 bis 3500 km bei mehr als 3500 km
ClaimFlights 183,06 € 292,90 € 439,35 €
Fairplane 162,50 € 260 € 390 €
Myflyright 150,62 € 241 € 361,5 €
Flightright 125,75 € 201,20 € 301,80 €
Airhelp 125 € 200 € 300 €

* Quelle: Vergleich von Flugastrechteportal Preisen, Stand 08. September 2023. Hier basieren die Berechnungen auf der Annahme, dass rechtliche Schritte erforderlich waren.

Fazit

Wenn es um Entschädigungen bei Flugverspätungen für Nicht-EU-Flüge geht, lohnt es sich, Ihre Rechte zu kennen.

Wenn Sie eine verspätete oder stornierte Flugreise oder eine verweigerte Beförderung aufgrund von Überbuchungen erlebt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft, indem Sie einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen stellen.

Stellen Sie sicher, dass Sie die für Ihren Flug geltenden Vorschriften recherchieren und immer Fachleute und erfahrene Anwälte konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Anspruch korrekt einreichen.

Mit den richtigen Informationen und Unterstützung können Sie sicher sein, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Esenia Ulbrich

Esenia Ulbrich

Gründer & Leiter für EU-Fluggastrechte

Esenia Ulbrich ist Gründerin von Claim Flights GmbH und leitet das Rechtsteam. Sie besitzt einen Master of Business Administration und liebt es, im Saronischen Golf zu segeln, in den Alpen zu wandern und Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen.

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