Flugverspätungen bei schlechtem Wetter

Fluggastrechte Entschädigung für Flugverspätungen bei schlechtem Wetter

Fluggesellschaften ablehnen Anspruch auf Entschädigung aufgrund außergewöhnlich schlechten Wetters. Die Situation ist jedoch ganz anders, wenn es bei dem schlechtem Wetter um ein für den Flughafen normale oder zu erwartende Wetterverhältnis handelt oder, wenn andere Fluggesellschaften fliegen dürfen.

Dauerhaft oder „normales schlechtes Wetter“ am Flughafen gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand, die die Annullierung oder Verspätung von Flügen rechtfertigen könnte. Dies ist aufgrund der Tatsache, dass Fluggesellschaften die gewöhnlichen, und somit vorhersehbaren, Wetterbedingungen stets berücksichtigen müssen, vor allem bei der Planung ihrer Flüge bzw. bei der Entscheidung, ob Flugzeuge von und zu bestimmten Flughäfen fliegen können.

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Schlechtwetter als außergewöhnliche Umstände und Fluggastrechte bei Unwetter

Extrem schlechtes Wetter zählt grundsätzlich zu den sogenannten „außergewöhnlichen Umständen„. Die neueste Rechtsprechung hat in jüngster Zeit sehr hohe Ansprüche für die Voraussetzungen für die Annahme von „höherer Gewalt“ gesetzt.

Wenn es für eine Fluggesellschaft möglich ist bei schlechten Wetterverhältnissen von einem bestimmten Flughafen zu fliegen, wird es auch erwartet, dass andere Fluggesellschaften die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ebenfalls fliegen zu können. Auf der anderen Seite, wenn es aufgrund der schlechten Wetterbedingungen für jede Airline unmöglich ist zu fliegen, sind Ansprüche auf Entschädigungen für Flugverspätungen und Flugannullierungen ausgeschlossen.

Ob Passagiere eine Entschädigung für wetterbedingte Flugverspätungen verlangen können, hängt von der spezifischen Natur des schlechten Wetters ab. Grundsätzlich können Fluggäste im Einklang mit EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung verlangen.

Jedoch kann die Haftung der Airlines, nach der EU-Verordnung 261/2004 und dem Montrealer Übereinkommen, unter bestimmten Umständen, ausgeschlossen oder beschränkt sein. Dies ist dann der Fall, wenn eine Flugverspätung oder Flugausfall das Ergebnis von außergewöhnlichen Umständen ist, und sie nicht hätte vermieden werden können, trotz der Vornahme von allen nötigen and angemessenen Maßnahmen.

Solche außergewöhnlichen Umstände sind beispielsweise meteorologische Bedingungen, die eine sichere Beförderung der Fluggäste ausschließen, politische Instabilität, unerwartete Mängel der Flugsicherheit, Streiks und Sicherheitsrisiken, die den Betrieb eines bereits eingesetzten Flugzeugs beeinträchtigen.

Es ist aber dennoch möglich eine Entschädigung zu verlangen für Flugverspätungen, die das indirekte Resultat von schlechten Wetterbendigungen sind z.B. In Fällen, in denen schlechtes Wetter die Annullierung oder Verspätung eines bestimmten Flugzeugs zu Folge hat, was anschließend zu der Verspätung eines späteren Flugs führt – hier kann der Passagier der den späteren Flug, der verspätet war, nehmen wollte, Schadensersatz verlangen.

EU-Fluggastrechte nach EU-Verordnung 261/2004

Gemäß EU-Verordnung 261/2004, können Fluggäste eine Entschädigung zwischen 250€ und 600€ (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall) verlangen für Flüge, die wegen schlechten Wetters verspätet oder annulliert wurden.

Die Gesamthöhe einer Entschädigung wegen verspäteten oder annullierten Flüge hängt nicht nur von dem Grund der Verzögerung oder des Ausfalls ab, sondern auch von der Entfernung zwischen dem Ankunft- und Abflug-Flughafen.

Die jeweilige Entschädigungshöhe finden Sie in der folgenden Tabelle:


Entfernung Dauer der Verspätung* Entschädigungshöhe
Bis zu 1,500 km ab 3 Std. €250 (£180)
1,500 km bis 3,500 km ab 3 Std. €400 (£290)
Über 3,500 km Über EU-Grenzen und ab 3 Std. €600 (£435)

* bei annullierten Flügen gelten komplexerer Regeln

Entschädigungsanbieter für Flugverspätungen mit den besten Auszahlungsraten

Um den besten Anbieter für Flugentschädigung zu finden ist es wichtig die verschiedenen Fluggastrechteportale zu vergleichen.

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Diese Tabelle zeigt einen direkten Preisvergleich. Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. von 19% wurde bei allen Fluggastrechte Portalen berücksichtigt.

Ihre Auszahlung* (als Entschädigungszahlung)

bei weniger als 1500 km bei 1501 bis 3500 km bei mehr als 3500 km
ClaimFlights 183.06 € 292.90 € 439.35 €
Flightright 125.75 € 201.20 € 301.80 €
AirHelp 125 € 200 € 300 €
Fairplane 162.5 € 260 € 390 €
Flugrecht 125.75 € 201.20 € 301.80 €

* Quelle: Vergleich von Flugastrechteportal Preisen, Stand 11. August 2021.

Schlechtwetterflugrechte bei Flugverspätungen

Ungeachtet des Vorliegens von „höherer Gewalt“, wenn die Flugverspätung aufgrund schlechten Wetters eine Dauer von zwei Stunden oder mehr hat, haben Passagiere folgende Rechte:

  • Unterkunft im Hotel – falls eine Übernachtung nötig ist
  • Verpflegung mit Speisen und Getränke – je nach Wartezeit
  • zwei Telefongespräche / E-Mails / Fax / Telex
  • Transfer zwischen Hotel und Flughafen

Nutzen Sie den kostenlosen Entschädigungsrechner

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Dr. Mirko C. Ulbrich

Dr. Mirko C. Ulbrich

CEO

Dr. Mirko C. Ulbrich ist Gründer und Geschäftsführer der Claim Flights GmbH. Er hat viele Himalaya-Wanderungen unternommen, aber eine Leidenschaft gefunden, Rosen zu züchten und in den Alpen zu wandern.

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