Anspruch auf Flugentschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004

Entschädigung bei Flugstörungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 beantragen

Haben Sie schon einmal eine Flugstörung aufgrund außergewöhnlicher Umstände erlebt?

In diesem Fall könnten Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben.

Obwohl es manchmal schwierig sein kann, Ihr Geld zurückzuerhalten, ist es dennoch möglich – und ClaimFlights kann Ihnen dabei helfen!

Wir sind der Ansicht, dass jede Straße ein Weg zur Gerechtigkeit sein sollte, dass niemand ausgenutzt werden sollte und keine Fluggesellschaft ungestraft davonkommen darf, ihren Verpflichtungen auszuweichen. Deshalb gibt es uns.

Unsere Mission? Sicherzustellen, dass jeder, der von einer Flugstörung betroffen ist, die richtigen Informationen und Tipps zur Hand hat, um schnell die ihm zustehende Entschädigung zu beantragen.

In diesem Artikel werden wir erläutern, was die EU-Verordnung 261/2004 ist, worauf man bei der Beantragung von Entschädigungen für Flugstörungen durch außergewöhnliche Umstände achten sollte,

Beispiele für außergewöhnliche Umstände geben und erklären, wie ClaimFlights Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen kann.

Also lesen Sie weiter, während wir uns in die Tiefen der Beantragung von Entschädigungen für Flugstörungen stürzen!

Was bedeutet ein gestörter Flug?

Ein gestörter Flug bezieht sich auf einen Flug, der von der Fluggesellschaft storniert, verspätet, umgeleitet oder neu geplant wurde, entweder aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie schlechten Wetterbedingungen, technischen Problemen, Streiks oder aus jedem anderen Grund, der den Flug daran hindert, wie ursprünglich geplant durchzuführen.

Dies kann für Passagiere ärgerlich und frustrierend sein, da sie möglicherweise alternative Reisepläne treffen oder eine längere Wartezeit in Kauf nehmen müssen, bevor ihr Flug abfliegen kann.

Entschädigung bei Flugstörungen gemäß EU-Verordnung 261/2004

Wussten Sie, dass Sie bei Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr.

261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates haben? Diese Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, die Flüge von einem EU-Mitgliedstaat aus anbieten oder mit einer EU-regulierten Fluggesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat ankommen, unabhängig davon, wo sich die Fluggesellschaft befindet.

Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier bei außergewöhnlichen Umständen wie Wetterbedingungen, technischen Defekten, Streiks und politischer Instabilität beantragen.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab – zum Beispiel können Sie bei einem Flug innerhalb der EU bis zu 250 € erhalten, innerhalb von 1.500 km außerhalb der EU bis zu 400 € und über 3.500 km außerhalb der EU bis zu 600 €.

Die EU-Verordnung 261/2004 bietet Passagieren Schutz, wenn die Fluggesellschaften für Flugstörungen verantwortlich sind, jedoch nicht aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände. Das Wissen um Ihre Rechte ist entscheidend, um bei Bedarf handeln zu können.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Die EU-Verordnung 261/2004 legt die Grundlage dafür fest, dass Passagiere eine Entschädigung erhalten, wenn ihre Flüge gestört sind.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle Störungen anspruchsberechtigt sind.

Tatsächlich müssen Passagiere bestimmte Kriterien erfüllen, und es muss nachgewiesen werden, dass die Störung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Was sind also diese außergewöhnlichen Umstände? Die Verordnung definiert sie als „ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen“.

Dazu können politische Probleme in einem bestimmten Land, extreme Wetterbedingungen, Streiks, Gesundheits- und Sicherheitsprobleme, Sicherheitsrisiken und mehr gehören.

Zusammenfassend können außergewöhnliche Umstände einen großen Unterschied machen, wenn es darum geht, eine Entschädigung für Flugstörungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu beantragen.

Das Wissen, was außergewöhnliche Umstände sind – und ob sie auf Ihre Situation zutreffen – kann Ihnen helfen, Ihre Anspruchsberechtigung für Entschädigungen festzustellen.

Welche Arten von Entschädigungen können Sie beantragen?

Also, welche Art von Entschädigung können Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 beantragen? Nun, das hängt alles von den Umständen Ihrer Störung ab. Im Allgemeinen können Sie folgendes beantragen:

Geldliche Entschädigung

Die geldliche Entschädigung basiert auf der Flugstrecke und muss innerhalb von sieben Tagen nach dem gestörten Flug gezahlt werden. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 € pro Passagier.

Betreuungsleistungen

Unter bestimmten Umständen sind Fluggesellschaften verpflichtet, Betreuungsleistungen wie Erfrischungen, Mahlzeiten und Unterkunft bei Bedarf bereitzustellen.

Rückerstattung oder Neubuchung

Im Falle einer Flugstornierung oder einer langen Verspätung sind die Fluggesellschaften verpflichtet, die Möglichkeit zur Rückerstattung des vollen Flugpreises oder zur Neubuchung auf alternative Flüge anzubieten (sofern möglich).

Die Beantragung einer Entschädigung für Flugstörungen ist nicht immer ein einfacher Prozess. Daher ist es am besten, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen hat und Sie auf Ihrem Weg begleitet! Mit der professionellen Hilfe von ClaimFlights wird sichergestellt, dass Ihre Rechte respektiert werden und Sie das bestmögliche Ergebnis für Ihren Anspruch erhalten.

Wie man Entschädigung nach Flugstörungen beantragt

Eine Möglichkeit, Entschädigung für Störungen zu beantragen, besteht darin, dies über die Fluggesellschaft zu tun.

Die Höhe Ihres Anspruchs hängt von der Flugstrecke und davon ab, ob Sie einen Direktflug oder einen Anschlussflug hatten. Selbst wenn die Störung durch etwas verursacht wurde, das außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wie schlechtes Wetter, Streiks des Personals oder Probleme mit der Flugverkehrskontrolle, bieten die meisten Fluggesellschaften eine Form von Entschädigung an – aber sie machen das nicht immer deutlich.

Glücklicherweise kommt hier ClaimFlights ins Spiel. Wir bieten einen Entschädigungsrechner, mit dem Sie genau sehen können, wie viel Ihnen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zusteht, und bieten dann Unterstützung bei der Antragsstellung, damit Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen.

So funktioniert es:

  1. Geben Sie Ihre Flugdaten in den Entschädigungsrechner ein.
  2. Senden Sie das Antragsformular für Ihren Anspruch ab.
  3. Ein Vertreter von ClaimFlights wird sich in Ihrem Namen mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen und Ihren Anspruch bearbeiten.
  4. Wir übernehmen jegliche Kommunikation zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft, bis Sie eine zufriedenstellende Lösung für Ihren Anspruch erhalten.
  5. Sobald die Fluggesellschaft den genehmigten Entschädigungsbetrag auszahlt, berechnen wir eine Servicegebühr in Höhe von 25% des Gesamtbetrags.

Tipps zum Sammeln von Beweisen zur Unterstützung Ihres Anspruchs

Sie fragen sich vielleicht, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Anspruch erfolgreich ist? Die Antwort ist einfach: Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich, um Ihren Anspruch zu unterstützen.

Dazu können Unterlagen, Fotos, Videos, E-Mails und andere Formen von Beweismitteln gehören, die die von Ihnen erlebte Störung belegen.
Hier sind einige Tipps zum Sammeln von Beweisen zur Unterstützung Ihres Anspruchs:

Besorgen Sie sich Kopien der erforderlichen Dokumente

Stellen Sie sicher, dass Sie Kopien aller relevanten Dokumente wie Flugtickets, Bordkarten und anderer relevanter Quittungen erhalten.

Je mehr Unterlagen Sie zur Verfügung haben, um Ihren Anspruch zu belegen, desto besser!

Notieren Sie sich Details des Vorfalls

Es ist wichtig, Details der Störung aus Ihrer eigenen Perspektive festzuhalten, wie z.B. Flugstornierungen und -verspätungen.

Machen Sie sich Notizen darüber, wann es passiert ist, wer beteiligt war und alle anderen relevanten Informationen, die dazu beitragen könnten, Ihren Fall zu beweisen.

Machen Sie bei Möglichkeit Fotos oder Videos

Das Fotografieren oder Filmen am Flughafen kann auch sehr hilfreich sein, um Ihren Fall zu belegen.

Wenn Sie eine längere Verzögerung erlebt haben oder auf eine Umbuchung warten mussten, kann dies zeigen, wie störend dies für Sie war.

Indem Sie diesen Schritten folgen, sollten Sie genügend Beweise haben, um einen erfolgreichen Entschädigungsanspruch gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen.

Bei Flugverspätung über 3 Stunden oder Flugannullierung könnte Ihnen ein Ausgleichsanspruch von bis zu 600€ (abzügl. Provision) nach der Verordnung (EG ) Nr. 261/2004 zustehen.

Gratis prüfen

Wir arbeiten auf einer „Kein Gewinn = Keine Gebühr“ Basis. Sie haben keinerlei Kostenrisiko.

Welches ist das beste Unternehmen, um Entschädigung für europäische Flugverspätungen zu fordern?

Um den besten Anbieter für Flugentschädigung zu finden ist es wichtig die verschiedenen Fluggastrechteportale zu vergleichen.

ClaimFlights ist mit 22,5% (zzgl. MwSt.) der günstigste Anbieter um Fluggastrechte durchzusetzen und damit das günstigste Fluggastrechteportal.

Diese Tabelle zeigt einen direkten Preisvergleich. Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. von 19% wurde bei allen Fluggastrechte Portalen berücksichtigt.

Ihre Auszahlung* (als Entschädigungszahlung)

bei weniger als 1500 km bei 1501 bis 3500 km bei mehr als 3500 km
ClaimFlights 183,06 € 292,90 € 439,35 €
Fairplane 162,50 € 260 € 390 €
Myflyright 150,62 € 241 € 361,5 €
Flightright 125,75 € 201,20 € 301,80 €
Airhelp 125 € 200 € 300 €

* Quelle: Vergleich von Flugastrechteportal Preisen, Stand 08. September 2023. Hier basieren die Berechnungen auf der Annahme, dass rechtliche Schritte erforderlich waren.

Der rechtliche Prozess der Beantragung von Entschädigungen

Nun sind Sie mit der EU-Verordnung 261/2004 sowie den Bedingungen vertraut, die Ihnen eine Entschädigung ermöglichen. Aber wissen Sie auch, wie der Prozess abläuft?
Der erste Schritt besteht darin, eine Reihe von Beweisen zusammenzustellen, die belegen, dass Ihre Flugstörung auf das Verschulden der Fluggesellschaften zurückzuführen ist. Dies könnte beinhalten:

  1. Beweise für die Störung und ihre Auswirkungen auf Ihre Reise (z. B. Flugtickets, Bordkarten, Hotelbuchungen)
  2. Eine Kopie der EU-Verordnung 261/2004, die Ihnen von Ihrer Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt wurde (oder ein anderer rechtlicher Nachweis von der Fluggesellschaft)
  3. Ausgefüllte Antragsformulare und unterstützende Dokumente von Mitreisenden, die von der Störung betroffen waren
  4. Fotografien oder Videoaufnahmen aus dem Flughafen oder an Bord des Flugzeugs

Sobald Sie diese Unterlagen bereit haben, können Sie bei Ihrer Fluggesellschaft eine Beschwerde einreichen wegen deren Verstoß gegen EU-Vorschriften und eine angemessene Entschädigung für Verspätungen und Störungen während Ihrer Reise beantragen.

Ein erfahrenes Fluggastrechte-Unternehmen kann sicherstellen, dass Sie schnell eine faire Entscheidung erhalten – sie können Ihre Unterlagen überprüfen und sicherstellen, dass diese in Ordnung sind, bevor sie einen Anspruch bei der Fluggesellschaft und gegebenenfalls bei Gerichten oder Regulierungsbehörden einreichen.

Fazit

Es ist klar, dass Sie auch bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter weiterhin Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben können.

Wenn Sie also von einem annullierten oder verspäteten Flug betroffen waren und sich unsicher sind, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, nehmen Sie einfach Kontakt mit ClaimFlights auf.

Wir werden Ihnen helfen, den Anspruchsprozess zu bewältigen und für Ihr Recht auf die Ihnen zustehende Entschädigung zu kämpfen. Leiden Sie nicht stillschweigend – Ihre Rechte sind geschützt.

Esenia Ulbrich

Esenia Ulbrich

Gründer & Leiter für EU-Fluggastrechte

Esenia Ulbrich ist Gründerin von Claim Flights GmbH und leitet das Rechtsteam. Sie besitzt einen Master of Business Administration und liebt es, im Saronischen Golf zu segeln, in den Alpen zu wandern und Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen.

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