Recht auf Entschädigung bei Flugzeitenaenderungen oder Verschiebung

Wenn Sie sich länger als 3 Stunden verspäten oder Ihr Flug storniert wurde oder Ihnen wegen Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, berechtigt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu einer Entschädigung von bis zu 600€ (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall)

Reiserecht bei Flugzeitenänderungen

Flugzeitenänderungen können ein großes Problem oder einfach nur lästig sein.

Ganz egal, ob Sie eine Geschäftsreise planen, in den Urlaub fliegen oder ein Pauschalreiseangebot nutzen wollen – Die Änderung der Flugzeiten wird nach dem Reiserecht in Europa analog zu einer Annullierung behandelt. Doch die meisten Passagiere, vor allem bei Pauschalreisen, wissen nicht, dass es finanziell sehr lohnend sein kann, nach dem Reiserecht eine Entschädigungszahlung für die Flugzeitenänderung bei Ihrer Airline einzufordern.

Woraus ergibt sich der Anspruch auf eine Entschädigungszahlung bei einer Flugzeitenänderung?

Die meisten Reisenden wissen nicht, dass sich das Reiserecht in Europa im letzten Jahrzehnt deutlich weiterentwickelt hat und fühlen sich noch immer den Fluggesellschaften hoffnungslos ausgeliefert. Dabei hat die Europäische Union als Ergänzung und zur klareren Definition der Rechte von Fluggästen die Verordnung 261/2004/EG verabschiedet, welche klare Fluggastrechte und Regeln des Reiserechts beinhaltet.

Passagieren wissen daher von Anfang an genau, welche eventuellen Entschädigungszahlungen Ihnen zustehen, wenn sich Ihr Flug verspätet, Sie nicht wie vorgesehen am Zielort ankommen, Sie Ihren Flug stornieren oder es eine Flugzeitenänderung gibt.

Ergänzend zur EU-Verordnung 261/2004/EG gelten auch die Rechte, welche Ihnen nach bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zustehen.

Flugzeitenänderung: Für welche Flüge gilt die europäische Fluggastverordnung?

Die europäische Fluggastverordnung 261/2004/EG gilt für alle:

  • Flüge, deren Start- und Zielflughafen innerhalb der EU liegen,
  • Flüge von außerhalb der EU mit Zielflughafen in der EU, wenn eine europäische Fluggesellschaft diesen Flug ausführt,
  • Flüge aus der EU heraus, wenn der Startflughafen in der EU liegt.

Durch die uneinheitliche Rechtsprechung der Vergangenheit versuchen manche Airlines auch heutzutage noch, sich vor Ihren Verpflichtungen durch die Gesetzgebung zu drücken. Dadurch, dass Sie sich selbst über Ihre Rechte informieren haben Sie jedoch den ersten Schritt gemacht, um die Entschädigung zu erhalten, welche Ihnen nach dem einschlägigen Reiserecht zum Beispiel bei einer Flugzeitenänderung zusteht.

Wann stehen Ihnen Entschädigungen bei Flugzeitenänderungen zu?

Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von einigen Kriterien ab. Der entscheidenden Faktoren sind, wie stark sich die neue von der alten Abflug- bzw. Ankunftszeit unterscheidet und wann Ihnen die Änderung mitgeteilt wird. Ändert Ihre Airline die Abflug- oder Ankunftszeit eines von Ihnen gebuchten Fluges und teilt sie Ihnen dieses mehr als vierzehn Tage vor dem eigentlichen Abflug mit, so müssen Sie dies hinnehmen und bekommen keine Entschädigung.

Erhalten Sie davon hingegen mehr als sieben Tage aber höchstens Vierzehntage vor Abflug Kenntnis, ergibt sich ein rechtlicher Anspruch, wenn der Abflug um mehr als zwei Stunden früher oder die Ankunft mehr als vier Stunden später als die ursprünglich geplanten Zeiten stattfinden.

Ändert die Airline die Flugzeiten noch kurzfristiger oder teilt sie Ihnen dies erst maximal sieben Tage vor Abflug mit, so haben Sie schon einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der Abflug um mehr als eine Stunde nach vorne oder die Ankunft um mehr als zwei Stunden nach hinten verschiebt. Beachten Sie dabei, dass Sie zusätzlich zu den Entschädigungszahlungen auch noch eventuelle weitere Rechte haben können, wie zum Beispiel kostenfreie Hotelübernachtungen.

Wie hoch sind Ihre Ansprüche bei einer Flugzeitenänderung?

Die Höhe der Entschädigung, die Ihnen bei einer Flugzeitenänderung von Ihrer Fluggesellschaft zusteht ist abhängig von der Gesamtflugstrecke. Bis zu einer maximalen zurückgelegten Strecke von 1.500 km gibt es nach der Gesetzen des Reiserechts 250 €. Handelt es sich hingegen um eine längere Strecke von bis zu 3.500 km, wobei der Start- und Zielflughafen innerhalb der Europäischen Union liegen, dann erhalten Sie 400 €.

Ist die zurückgelegte Flugstrecke länger als 3.500 km und findet diese nicht ausschließlich innerhalb der EU statt, haben Sie sogar Anspruch auf 600 €. Unberührt davon bleiben Ihre Rechte, die durch eine zusätzliche Verspätung Ihres Fluges entstehen können.

Entschädigungsanbieter für Flugverspätungen mit den besten Auszahlungsraten

Um den besten Anbieter für Flugentschädigung zu finden ist es wichtig die verschiedenen Fluggastrechteportale zu vergleichen.

ClaimFlights ist mit 22,5% (zzgl. MwSt.) der günstigste Anbieter um Fluggastrechte durchzusetzen und damit das günstigste Fluggastrechteportal.

Diese Tabelle zeigt einen direkten Preisvergleich. Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. von 19% wurde bei allen Fluggastrechte Portalen berücksichtigt.

Ihre Auszahlung* (als Entschädigungszahlung)

bei weniger als 1500 km bei 1501 bis 3500 km bei mehr als 3500 km
ClaimFlights 183.06 € 292.90 € 439.35 €
Flightright 125.75 € 201.20 € 301.80 €
AirHelp 125 € 200 € 300 €
Fairplane 162.5 € 260 € 390 €
Flugrecht 125.75 € 201.20 € 301.80 €

* Quelle: Vergleich von Flugastrechteportal Preisen, Stand 11. August 2021.

Zusammenfassung zum Reiserecht bei Flugzeitenänderungen

Größere Änderungen der Abflug- und Ankunftszeiten können die gesamte Planung für Ihre Reise durcheinanderbringen. Die Europäische Union hat durch die Reform des Reiserechts mithilfe der Verordnung 261/2004/EG eine Gesetzesgrundlage für umfangreiche Rechte von Flugreisenden geschaffen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit erhebliche Entschädigungszahlungen zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche zu bestimmen und auch durchzusetzen!

Fluggastrechte Infographic
Dr. Mirko C. Ulbrich

Dr. Mirko C. Ulbrich

CEO

Dr. Mirko C. Ulbrich ist Gründer und Geschäftsführer der Claim Flights GmbH. Er hat viele Himalaya-Wanderungen unternommen, aber eine Leidenschaft gefunden, Rosen zu züchten und in den Alpen zu wandern.

Erfahrungen und Bewertungen unserer zufriedenen Kunden

Möglichkeiten Ihren Anspruch durchzusetzen

Anwalt

M

Gebühr von 30€ bis 520€ + Anhörungsgebühr von 30€ bis 385€

M

Verlustrisiko, wenn Sie den Fall verlieren

M

Braucht über 2 Stunden

M

Ergebnis unbekannt

ClaimFlights

N

Zusätzliche Datenbanken und rechtliche Nachweise

N

Kein Kostenrisiko, Sie zahlen nur, wenn wir gewinnen

N

Nur 2 Minuten Ihrer Zeit

N

Experten mit hoher Erfolgsquote

Sie selbst

M

Fluggesellschaften ignorieren Kundenansprüche

M

Nimmt Stunden Ihrer Zeit in Anspruch

M

Papierkrieg und Stress

M

Der Fall könnte sowieso vor Gericht enden

Wir helfen in vielen Sprachen - ClaimFlights Internationale Webseiten