Reiserecht: EU-Verordnung 261/2004/EG
Das Reiserecht innerhalb der Europäischen Union wurde vor etwas mehr 10 Jahren bezüglich Flugreisen vereinheitlicht und damit die Rechte von Flugpassagieren erheblich gestärkt. Während zuvor von verschiedenen Gerichten hauptsächlich Einzelfallentscheidungen bezüglich Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen gefällt wurden, bietet die EU-Verordnung 261/2004/EG eindeutige Regeln und Richtlinien. Dennoch wissen viele Menschen nicht, welche Rechte sie gegenüber den Airlines haben und wie sie diese am besten durchsetzen können. Wir von ClaimFlights wollen deshalb vor allem Aufklärungsarbeit leisten, Ihnen aber gleichzeitig auch die Hand reichen und bei der Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Forderungen helfen. Alle Ansprüche, welche Sie auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004/EG haben, verjähren nach drei Jahren –Sie sollten sich als rechtzeitig darum kümmern!
Wann gilt für mich als Flugreisende(r), die EU-Verordnung 261/2004/EG?
Die EU-Verordnung 261/2004/EG für Fluggäste gilt unter den folgenden Umständen:
– Sie fliegen innerhalb der Europäischen Union
– Sie fliegen von der Europäischen Union in ein Nicht-EU-Land
– Sie fliegen aus einem Nicht-EU-Land, Ihr Zielflughafen liegt in der EU UND dieser Flug wird von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt
Gleichzeitig gilt diese Verordnung für alle Arten von Flügen, wie Flüge innerhalb von Pauschalreisen, Geschäftsreisen und Reisen mit privatem Charakter. Für die Höhe der Entschädigungen, welche Ihnen durch die EU-Verordnung 261/2004/EG zustehen, ist es unerheblich, wie viel das Ticket gekostet hat und wer dieses Ticket bezahlt hat. Die Entschädigung muss von der Airline immer an den tatsächlichen Passagier gezahlt werden, weil dieser ja den tatsächlichen Schaden erlitten hat.
Verspätungen und Nichtbeförderung nach der EU-Verordnung 261/2004/EG
Die EU-Verordnung 261/2004/EG enthält klare Bestimmungen zu den meisten Problemen, welche bei einer Flugreise auftreten können. Das weitaus häufigste Problem sind dabei massive Verspätungen. Sobald Sie mehr als drei Stunden zu spät an Ihrem Endziel ankommen (das gilt auch bei mehreren Flügen hintereinander, so lange diese zusammen gebucht wurden), haben Sie einen entsprechenden Entschädigungsanspruch, der sich nach der zurückgelegten Flugstrecke richtet. Dieser beträgt nach EU-Verordnung 261/2004/EG bis 1.500 km Flugstrecke 250€, darüber hinaus bis 3.500 km 400€ und über 3.500 km (wenn der Flug nicht ausschließlich in der EU erfolgt) sogar 600€ (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall). Auch bei einer Nichtbeförderung (zum Beispiel durch eine Überbuchung) steht Ihnen die gleiche Entschädigung zu, wenn Sie mehr als drei Stunden später am Endziel ankommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nach einer Entscheidung des EuGH im September 2014 das Öffnen der Türen des Flugzeugs und nicht das Aufsetzen auf der Landebahn als Ankunftszeit zu bewerten ist.
Die EU-Verordnung 261/2004/EG: Annullierungen und Flugzeitenänderungen
Ändern sich Ihre Flugzeiten oder wird Ihr Flug annulliert, dann stehen Ihnen unter Umständen ebenfalls Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004/EG zu. Dabei sind diese davon abhängig, wann die Fluggesellschaft Sie über diese Verschiebung bzw. Annullierung informiert hat. Wurden Sie mindestens vierzehn Tage vor Abflug über eine Änderung in Kenntnis gesetzt, dann haben Sie leider keinen Anspruch auf eine entsprechende Ausgleichszahlung. Wurde die Änderung Ihnen mindestens sieben, aber weniger als vierzehn Tage vor Abflug mitgeteilt und wurde Ihre Abflugzeit um mehr als zwei Stunden nach vorne oder die Ankunftszeit um mehr als vier Stunden nach hinten verschoben, dann steht Ihnen eine entsprechende Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft zu.
Werden Sie hingegen noch kurzfristiger informiert, das heißt weniger als sieben Tage vor Abflug, dann steht Ihnen schon eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004/EG zu, wenn der Abflug mehr als eine Stunde vorverlegt oder die Ankunft um mehr als zwei Stunden nach hinten verlegt werden. Diese Ausgleichszahlung ist außerdem deutlich höher. Die genaue, Ihnen zustehende Summe können Sie leicht mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners unter Jetzt Entschädigung ermitteln ermitteln.
Zusammenfassung zur EU-Verordnung 261/2004/EG
Die EU-Verordnung 261/2004/EG stellt eine umfassende Rechtsgrundlage des Reiserechts für Flugreisende innerhalb der Europäischen Union dar. Sie umfasst dabei die meisten Probleme, welche bei einer Flugreise auftreten können. Dabei stehen Ihnen oftmals nicht nur Ausgleichszahlungen sondern auch weitere Rechte zu. Dazu gehören Verpflegung, Hotelübernachtungen oder auch Telekommunikationsmöglichkeiten. Weitere Informationen zu den einzelnen Spezialthemen finden Sie auf unseren entsprechenden Webseiten. Ganz egal, welchen Anspruch Sie gegenüber Ihrer Airline durchsetzen wollen – wir helfen Ihnen gerne und unbürokratisch weiter.
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Petya Petrova
International Legal Strategist