Entschädigung für Flugverspätungen bei Pauschalreisen
Innerhalb der Europäischen Union sind die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung durch die EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Diese Verordnung sieht eine Entschädigung für Reisende vor, die von erheblichen Flugstörungen betroffen sind.
Das Wichtigste in Kürze zu Flugverspätungen bei Pauschalreisen
Die Buchung einer Pauschalreise in der EU bietet Reisenden einen starken Schutz. Folgendes sollten Sie wissen:
- Wenn Ihre Reise nicht wie versprochen durchgeführt werden kann – beispielsweise aufgrund einer Flugverspätung oder nicht verfügbarer Leistungen – haben Sie das Recht, die Reise ohne zusätzliche Kosten zu stornieren oder zu beenden.
- Wenn ein Teil Ihrer Reise gestört ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung oder eine Ermäßigung des Pauschalpreises.
- Die in Ihrer Pauschalreise enthaltenen Flüge sind durch EU-Recht geschützt. Je nach Entfernung und Dauer der Verspätung können Sie bis zu 600 € pro Passagier erhalten.
- Wenn Sie aufgrund von Verspätungen oder Störungen zusätzliche Kosten für lebensnotwendige Dinge, zusätzliche Transfers oder vorübergehende Unterkünfte tragen müssen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattung durch die Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
- Wenn Ihr Reiseveranstalter wesentliche Änderungen vornimmt, können Sie verlangen, dass Ihr ursprünglicher Reiseplan oder Ihre ursprünglichen Leistungen eingehalten werden, oder um geeignete Alternativen bitten.
- Sie können gemäß der Pauschalreiserichtlinie eine Entschädigung von der Fluggesellschaft für den Flug und eine weitere Preisminderung vom Reiseveranstalter verlangen.
Welche Entschädigung gibt es bei Flugverspätungen im Rahmen von Pauschalreisen?
Die EU-Verordnung 261/2004 garantiert eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € (minus Provision) für Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.
- 250 €: Bis zu 1.500 km und mehr als 3 Stunden Verspätung
- 400 €: 1.500–3.500 km und mehr als 3 Stunden Verspätung
- 600 €: Mehr als 3.500 km und mehr als 4 Stunden Verspätung
Viele Urlauber glauben fälschlicherweise, dass diese Rechte nur für Einzelbuchungen von Flügen gelten, nicht jedoch für Pauschalreisen.
Der Schutz erstreckt sich jedoch auch vollständig auf Flüge innerhalb von Pauschalreisen für Reisende.
Die Verordnung gilt, wenn ein Flug von einem EU-Flughafen abfliegt oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in der EU ankommt.
Sie gilt sowohl für Einzelflüge als auch für Flüge, die in Pauschalreisen enthalten sind, sodass Reisende unabhängig davon, wie sie ihre Reise gebucht haben, die gleichen Entschädigungsansprüche haben.
Welche Rechte habe ich bei Pauschalreisen?
Über die EU-Verordnung 261 hinaus bietet die Pauschalreiserichtlinie zusätzlichen Schutz für Pauschalreisende.
Sie stellt sicher, dass Ihr Reiseveranstalter für die Erfüllung des gesamten Pauschalangebots verantwortlich ist, einschließlich Flügen, Unterkünften und anderen Dienstleistungen.
Wenn Ihre Pauschalreise aufgrund von Flugproblemen oder anderen außergewöhnlichen Umständen nicht wie geplant durchgeführt werden kann, hilft Ihnen die Richtlinie weiter.
Sie ermöglicht Rückerstattungen, erleichtert Umbuchungen und bietet zusätzliche Lösungen, die über die Entschädigung für Flugverspätungen hinausgehen.
Lassen Sie uns nun typische Probleme untersuchen, mit denen Reisende konfrontiert sein können, und klären, wer in solchen Situationen verantwortlich ist.
Zeitänderungen durch den Reiseveranstalter
Wenn Ihr Reiseveranstalter nach der Buchung wesentliche Änderungen am Flugplan vornimmt, können Sie entweder die Änderung akzeptieren oder die Reise ohne Strafgebühr gemäß der Pauschalreiserichtlinie stornieren.
Wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug ändert oder storniert, kann dies als Stornierung gemäß der EU-Verordnung 261 behandelt werden. In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft.
Verpasste Anschlüsse (Rail&Fly oder Transfers)
Wenn Ihr Rail&Fly-Ticket oder Transfer Teil Ihres Pauschalangebots ist, muss der Reiseveranstalter sicherstellen, dass Sie pünktlich am Flughafen ankommen.
Wenn Sie aufgrund von Verspätungen Ihren Flug verpassen, muss der Veranstalter eine Umbuchung vornehmen, alternative Reisearrangements treffen oder eine Rückerstattung für den betroffenen Teil Ihres Urlaubs anbieten.
Die Fluggesellschaft haftet nicht, es sei denn, die Reise wurde als kombinierte Dienstleistung verkauft.
Verlorenes oder verspätetes Gepäck während einer Reise
Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder verspätet ist, haftet die Fluggesellschaft gemäß dem Montrealer Übereinkommen. Wenn die Verspätung Ihres Gepäcks Ihren Urlaub erheblich beeinträchtigt, können Sie gemäß der Pauschalreiserichtlinie eine Preisminderung von Ihrem Reiseveranstalter verlangen.
Obwohl dies nicht mit verlorenem oder verspätetem Gepäck durch die Fluggesellschaft zusammenhängt, erklärt das folgende Szenario, wie ein Reisender nach der Landung während einer Reise Anspruch auf verlorenes oder verspätetes Gepäck hat.
Szenario für verlorenes oder verspätetes Gepäck: Verlorenes Gepäck auf einer mehrtägigen Wanderung
Stellen Sie sich vor, ein Reisender hat eine geführte, mehrtägige Wanderung durch eine Bergkette gebucht.
Das von einem einzigen Reiseveranstalter organisierte Paket umfasst Übernachtungen im Hotel und einen täglichen Gepäcktransfer zwischen den Unterkünften.
Dieser Service ist ein wesentlicher Bestandteil des Pakets (rct_34) , da er es den Gästen ermöglicht, nur mit einem kleinen Tagesrucksack zu wandern.
Der Vorfall:
Am zweiten Tag der Tour ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, den Hauptkoffer des Reisenden vom Hotel A zum Hotel B zu transportieren, während der Reisende an der geführten Wanderung des Tages teilnimmt.
Dieser Koffer enthält wichtige Ausrüstungsgegenstände für die Aktivität des nächsten Tages: eine anspruchsvolle Gletscherüberquerung, für die spezielle, robuste Wanderschuhe, Steigeisen und schwerere Kälteschutzkleidung erforderlich sind, die der Reisende gemäß den Anweisungen eingepackt hat.
Die „Nichtkonformität” und die Notwendigkeit einer sofortigen Abhilfe:
Bei der Ankunft im Hotel B am Abend stellt der Reisende fest, dass sein Gepäck nicht angekommen ist.
Der Vertreter des Reiseveranstalters informiert ihn über einen logistischen Fehler: Die Tasche wurde versehentlich an einen anderen Ort geschickt und kann erst am späten Abend des nächsten Tages abgeholt werden, also lange nach dem geplanten Ende der Gletscherwanderung.
Hat Ihr Urlaub später als geplant begonnen?
Ein verspäteter Urlaubsbeginn bedeutet oft, dass Sie Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen haben.
Wie deutsche Gerichte Preisnachlässe berechnen – die Frankfurter Tabelle
In Deutschland orientieren sich Rückerstattungen oder Preisnachlässe für Mängel und Störungen im Zusammenhang mit Reisen häufig an der Frankfurter Tabelle.
Obwohl es sich dabei nicht um eine rechtsverbindliche Regelung handelt, dient diese Tabelle als anerkannte Richtlinie, anhand derer Gerichte eine angemessene Entschädigung festlegen, wenn ein Urlaub nicht wie geplant verläuft.
Deutsche Gerichte verwenden häufig die Frankfurter Tabelle, um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen. Beispielsweise kann eine Verspätung von etwa vier Stunden eine Ermäßigung von etwa 5 % des Tagespreises der Pauschalreise rechtfertigen.
Schwerwiegendere Verspätungen oder Probleme können zu höheren Ermäßigungen führen, die je nach Situation bis zu 20 % oder mehr betragen können.
Diese Ermäßigungen gelten zusätzlich zu einer etwaigen Entschädigung gemäß EU261 durch die Fluggesellschaft. Die Frankfurter Tabelle hilft Richtern dabei, faire Entscheidungen darüber zu treffen, wie viel Reisende für den Wertverlust oder den entgangenen Urlaubsgenuss erhalten sollten.
Sind die Frankfurter Tabelle und die Pauschalreiserichtlinie ähnlich?
- Die Pauschalreiserichtlinie dient als rechtliche Grundlage und gewährt Reisenden das Recht auf eine Preisminderung oder Rückerstattung, wenn ihr Urlaub beeinträchtigt wird.
- Die Frankfurter Tabelle ist ein praktischer Leitfaden, der in Deutschland verwendet wird. Gerichte nutzen ihn, um auf der Grundlage gängiger Gerichtsentscheidungen die angemessene Preisminderung zu bestimmen.
| Aspekt | Frankfurter Tabelle | Pauschalreiserichtlinie (PRD) |
| Rechtsnatur | Kein Gesetz, sondern eine vom Landgericht Frankfurt (Deutschland) entwickelte gerichtliche Orientierungshilfe. | Ein EU-Gesetz (Richtlinie (EU) 2015/2302), das von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. |
| Geografischer Geltungsbereich | Hauptsächlich in Deutschland von Gerichten angewendet, um Entschädigungen für Mängel bei Pauschalreisen (Verspätungen, mangelhafte Unterkunft usw.) zu berechnen. | Gilt in der gesamten EU und legt Mindeststandards des Verbraucherschutzes für alle in der EU verkauften Pauschalreisen fest. |
| Zweck | Leitet an, um wie viel der Reisepreis gemindert werden kann, wenn Teile der Reise mangelhaft oder gestört sind (z. B. Flugverspätungen, fehlende Leistungen). | Bestimmt, wer verantwortlich ist (in der Regel der Reiseveranstalter), wenn eine Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht wird – einschließlich Rückerstattung, Umbuchung oder Unterstützung. |
| Entschädigungsmechanismus | Schlägt prozentuale Minderungen (z. B. 5–20 % des Tagespreises bei Verspätungen) vor, um faire Erstattungen zu schätzen. | Schlägt prozentuale Minderungen (z. B. 5–20 % des Tagespreises bei Verspätungen) vor, um faire Erstattungen zu schätzen. Verpflichtet Veranstalter, Abhilfe wie Umbuchung, Ersatzleistungen oder Preisminderungen zu bieten, legt aber keine Prozentsätze fest. |
| Verbindlichkeit | Nicht rechtsverbindlich, aber von deutschen Gerichten weithin als Maßstab für angemessene Entschädigung anerkannt. | Rechtsverbindlich – alle EU-Länder müssen nationale Gesetze im Einklang mit ihr haben. |
Flugverspätungen haben Ihren Urlaub ruiniert?
Wenn Flugverspätungen Ihren Urlaub beeinträchtigen, steht Ihnen möglicherweise eine erhebliche Entschädigung zu.
Kurze Checkliste zur Unterstützung bei der Entschädigung für einen verspäteten Pauschalflug
Bevor Sie Ihren Anspruch geltend machen, gehen Sie diese kurze Checkliste durch, um zu prüfen, ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt:
- Ihr Flug hatte eine Verspätung von mehr als 3 Stunden
Beispiel: Ihr Flug von München nach Teneriffa war für 10:00 Uhr geplant, startete aber tatsächlich um 14:30 Uhr.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 400 €. - Ihr Flug startete in der EU (oder landete dort).
Beispiel: Sie sind von Frankfurt nach Kreta geflogen – versichert.
Oder von Dubai nach Berlin mit einer europäischen Fluggesellschaft – ebenfalls versichert. - Der Flug war Teil einer Pauschalreise.
Beispiel: Sie haben Ihren Flug und Ihr Hotel zusammen über TUI, DERTOUR oder einen anderen Anbieter gebucht – dies gilt nach EU-Recht als Pauschalreise. - Die Verspätung hat Ihr Urlaubserlebnis beeinträchtigt.
Beispiel: Sie haben die erste Nacht Ihres Hotelaufenthalts verpasst oder einen Tag Ihrer Ausflüge verloren.
Möglicherweise haben Sie gemäß der Pauschalreiserichtlinie auch Anspruch auf eine Preisminderung durch den Reiseveranstalter. - Die Verspätung dauerte länger als 4 Stunden.
Beispiel: Eine Verspätung von 5 Stunden kann eine Preisminderung von 5 % auf den Tagespreis der Pauschalreise (basierend auf der Frankfurter Tabelle) bedeuten, die bei 6 Stunden auf 10 % und bei 7 Stunden auf 15 % steigt. - Sie haben einen Nachweis über Ihre Reisedaten.
Bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, Bordkarte, Verspätungsmitteilung oder jede andere Nachricht der Fluggesellschaft/des Reiseveranstalters auf.
Diese Dokumente stärken Ihren Anspruch erheblich.
Beantragen Sie Ihre Entschädigung
Wenn Ihr Pauschalflug verspätet ist oder gestrichen wurde, können Sie eine Entschädigung beantragen. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten ein. Nach EU-Recht haben Sie in der Regel bis zu drei Jahre nach dem Flug Zeit, um einen Antrag zu stellen.
Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung in 60 Sekunden: Unsere Experten führen Sie durch den Entschädigungsprozess, prüfen Ihren Anspruch und helfen Ihnen, Ihre Erfolgschancen zu maximieren. Starten Sie noch heute Ihren Entschädigungsanspruch für Ihren verspäteten oder annullierten Pauschalreiseflug. Lassen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung nicht entgehen.
Wann gibt es keine Entschädigung für Flugverspätungen?
Sie erhalten keine Entschädigung, wenn die Verspätung durch „außergewöhnliche Umstände” wie Unwetter, politische Unruhen oder Streiks verursacht wurde.
Wenn Ihre Verspätung jedoch mehr als 2 Stunden beträgt, muss die Fluggesellschaft Ihnen Betreuungsleistungen wie Speisen und Getränke anbieten.
Bei einer Verspätung von 5 Stunden oder mehr haben Sie Anspruch auf einen Alternativflug oder eine Rückerstattung Ihres Tickets.
Wurde Ihr Flug während Ihrer Pauschalreise verspätet oder gestrichen?
Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung für Flugverspätungen!
Häufig gestellte Fragen bei Flugverspätungen im Rahmen einer Pauschalreise
Kann ich eine Entschädigung für eine Flugverspätung geltend machen, wenn diese Teil einer Pauschalreise ist?
Sie können eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat (oder 4 Stunden bei Langstreckenflügen), unabhängig davon, ob der Flug separat oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde.
Kann ich sowohl von der Fluggesellschaft als auch vom Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen?
Welche Preisreduzierung kann ich im Falle einer Flugverspätung verlangen?
- 4 Stunden: 5 %
- 5 Stunden: 10 %
- 6 Stunden: 15 %
- 7 Stunden oder mehr: 20 %
Hat die Frankfurter Tabelle Auswirkungen auf meine Entschädigung?
Beispielsweise könnte eine Verspätung von vier Stunden einen Preisnachlass von 5 % auf den Tagespreis der Pauschalreise rechtfertigen, während längere oder schwerwiegendere Verspätungen zu höheren Preisnachlässen führen können, manchmal bis zu 20 %.
Was soll ich tun, wenn mein Gepäck während einer Pauschalreise verspätet ist?
In Deutschland wird häufig die Frankfurter Tabelle zur Berechnung solcher Ermäßigungen herangezogen.
Wie lange habe ich Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen?
Die Frist variiert je nach Land. Andere EU-Länder können andere Fristen haben.
Sind ermäßigte Flüge eingeschlossen?
Was passiert, wenn die Fluggesellschaft „außergewöhnliche Umstände” geltend macht?
Die Fluggesellschaft muss jedoch weiterhin die „Betreuungsleistungen” wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Unterkunft bereitstellen.
Kann ich meine Pauschalreise stornieren, wenn der Flug mehrere Stunden Verspätung hat?
Sie können dies auch mit der EU261-Entschädigung der Fluggesellschaft kombinieren.
Dr. Mirko C. Ulbrich
CEO
Möglichkeiten Ihren Anspruch durchzusetzen
Anwalt
Gebühr von 30€ bis 520€ + Anhörungsgebühr von 30€ bis 385€
Verlustrisiko, wenn Sie den Fall verlieren
Braucht über 2 Stunden
Ergebnis unbekannt
