Flugverspätungs Entschädigung für Geschäftsreisen
Auch wenn Ihr Unternehmen das Ticket bezahlt, haben Sie als Fluggast persönlich Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Geschäftsreisen kosten Sie bereits wertvolle Zeit – lassen Sie sich durch Flugverspätungen nicht auch noch Geld kosten.
Prüfen Sie in nur 2 Minuten, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist, ohne dass Sie persönliche Daten angeben müssen.
Eine Geschäftsreise ist oft mit engen Zeitplänen, wichtigen Besprechungen und hohen Erwartungen verbunden.
Wenn es zu einer Flugverspätung kommt, geht nicht nur Zeit verloren, sondern es können auch Verträge, Kundenbeziehungen oder sogar wichtige Geschäftsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.
Glücklicherweise schützt die EU-Verordnung 261/2004 auch Geschäftsreisende.
Unabhängig davon, ob Ihr Flug von Ihrem Unternehmen gebucht oder privat bezahlt wurde, haben Sie nach europäischem Recht denselben Anspruch auf Entschädigung.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles, was Sie über die Geltendmachung von Entschädigungen für Flugverspätungen auf Geschäftsreisen wissen müssen, von der Frage, wer Anspruch auf eine Entschädigung hat, über die Höhe der Entschädigung bis hin zu den Schritten, die Sie unternehmen müssen, wenn Ihre Fluggesellschaft Ihre Rechte bestreitet.
Das Wichtigste, was Sie wissen müssen
- Anspruch auf Entschädigung: Gilt, wenn die Fluggesellschaft für Verspätungen von 3 Stunden oder mehr verantwortlich ist.
- Wer kann Ansprüche geltend machen: Der Reisende, nicht unbedingt der Arbeitgeber, es sei denn, die Rechte wurden schriftlich übertragen.
- Wo gilt dies: Flüge, die aus der EU abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU ankommen.
- Höhe der Entschädigung: Zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.
- Auszahlungsereignisse: Dazu gehören längere Verspätungen, Annullierungen ohne Vorankündigung, überbuchte Flüge oder verpasste Anschlussflüge.
Ihre Rechte als Geschäftsreisender gemäß EU-Verordnung 261/2004
Die EU-Verordnung 261/2004 (EU261) schützt alle Fluggäste, einschließlich derjenigen, die zu geschäftlichen Zwecken fliegen.
Sie gewährleistet, dass Reisende eine Entschädigung für Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung erhalten, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist.
Dies ist eine passagierorientierte Regelung, keine arbeitgeberorientierte.
Selbst wenn Ihr Unternehmen das Ticket bezahlt hat, haben Sie als Reisender Anspruch auf Entschädigung.
Es ist Ihre Zeit, Ihre Unannehmlichkeit und Ihr Recht nach EU-Recht.
Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben
Sie können eine Flugentschädigung beantragen, wenn Ihr verspäteter oder annullierter Geschäftsflug die folgenden Bedingungen der EU-Verordnung 261 erfüllt:
| Flugstrecke | Fluggesellschaftstyp | Von EU-Verordnung 261 abgedeckt |
| Abflug von einem beliebigen EU-Flughafen | Jede Fluggesellschaft (EU oder Nicht-EU) | ✅ Ja |
| Ankunft in der EU | In der EU registrierte Fluggesellschaft (z. B. Lufthansa, Air France, KLM) | ✅ Ja |
| Ankunft in der EU | Nicht-EU-Fluggesellschaft (z. B. Emirates, Qatar, United) | ❌ Nein |
Beispiel: Ein verspäteter Lufthansa-Flug von New York nach Frankfurt ist anspruchsberechtigt, aber EU261 deckt keinen verspäteten United-Flug auf derselben Strecke ab.
Prüfen Sie, ob Ihr Flug entschädigungsberechtigt ist.
Ihre Rechte als Passagier bleiben unverändert, unabhängig davon, ob die Reise von Ihrem Unternehmen gebucht wurde oder Sie sie selbst bezahlt haben.
Wem steht Entschädigung bei Flugverspätung zu Dienstreise : Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber?
Diese Frage verwirrt häufig sowohl Geschäftsreisende als auch Reiseverantwortliche in Unternehmen.
Es handelt sich um ein weit verbreitetes Missverständnis, insbesondere wenn Flüge über Firmenkonten oder Reisebüros gebucht werden.
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 steht das Recht auf Entschädigung dem Passagier zu, nicht dem Unternehmen, das das Ticket bezahlt hat.
✅ Die Entschädigung steht dem Reisenden zu.
❌ Die Fluggesellschaft kann die Zahlung nicht direkt an den Arbeitgeber leisten, es sei denn, der Arbeitnehmer hat seine Rechte schriftlich abgetreten.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer
Um Anspruch auf Entschädigung gemäß EU261 zu haben, müssen Geschäftsreisende die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie hatten eine bestätigte Flugbuchung.
- Sie haben rechtzeitig eingecheckt (in der Regel mindestens 45 Minuten vor Abflug, sofern die Fluggesellschaft nichts anderes angibt).
- Der Flug wurde von der für die Verspätung verantwortlichen Fluggesellschaft durchgeführt; bei Codeshare-Flügen haftet nur die ausführende Fluggesellschaft.
Ansprüche des Arbeitgebers – die Ausnahme
Ein Arbeitgeber kann nur dann eine Entschädigung geltend machen, wenn der Arbeitnehmer eine Abtretung der Rechte unterzeichnet hat oder wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält.
Hierbei handelt es sich um private vertragliche Vereinbarungen, die nicht unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen.
Eine Ausnahme kann darin bestehen, wenn die Zeit der Verspätung explizit von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich bezahlt wird.
Bekommen Sie also zum Beispiel bei einer 10 stündigen Verspätung diese 10 Stunden zusätzlich extra bezahlt, so ist es üblich, die Entschädigung an den Arbeitgeber auszuzahlen.
Haben Sie einen „Management-Vertrag“, bei dem Sie keine zusätzliche Zahlung für die Verspätung erhalten, dann ist die Entschädigung für Sie persönlich.
Dies hat sich so in der Praxis etabliert und spiegelt sich auch in den wenigen Gerichtsverfahren zu dieser Thematik wider.
Als kuriosen Sonderfall haben wir auch regelmäßig Piloten, die mit der Fluggesellschaft, bei der sie arbeiten, als Passagier eine Verspätung zum Arbeitseinsatz haben.
Auch hier haben wir Entschädigungen erhalten und an die Piloten ausgezahlt.
Waren Sie aufgrund einer Flugverspätung zu spät zu einem Geschäftstermin?
Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für Flugverspätungen.
Szenarien für Geschäftsreisen: Private Buchungen vs. Buchungen durch den Arbeitgeber
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt zwar für alle Fluggäste, jedoch kann die Art der Buchung – privat oder durch den Arbeitgeber organisiert – Auswirkungen auf die Handhabung der Ansprüche haben.
Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer die Buchung vorgenommen hat und wie das Recht auf Entschädigung geltend gemacht wird.
Privat gebuchte Flüge
Wenn Sie Ihren Geschäftsreiseflug privat gebucht haben, ist die Situation eindeutig:
Sie haben eindeutig Anspruch auf Entschädigung, da Sie sowohl die Ticketkosten als auch den durch die Verspätung oder Annullierung entstandenen Zeitverlust persönlich getragen haben.
Die Entschädigung steht Ihnen als Reisender vollständig zu.
Vom Arbeitgeber gebuchte Flüge
Wenn Ihr Arbeitgeber den Flug organisiert und bezahlt hat, hängt Ihr Anspruch auf Entschädigung von den Vertragsdetails ab.
Das Recht verbleibt in der Regel bei dem Passagier, der tatsächlich von der Verspätung betroffen ist – also dem Fluggast.
Der Arbeitgeber kann nur dann eine Entschädigung geltend machen, wenn eine Übertragung der Rechte schriftlich vereinbart oder ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt wurde oder er explizit die Verspätungsstunden zusätzlich bezahlt.
Auch bei vom Arbeitgeber bezahlten Buchungen hat gemäß EU261 das Recht des Reisenden Vorrang vor dem Recht des Zahlenden.
Wie viel können Sie bei verspäteten Geschäftsflügen geltend machen?
Die Flugentschädigung hängt sowohl von Ihrer Flugstrecke als auch von der Dauer der Verspätung bei der Ankunft ab.
Geschäftsreisende haben Anspruch auf die gleichen Entschädigungsbeträge wie Urlaubsreisende; das Gesetz macht keinen Unterschied hinsichtlich des Reisezwecks.
EU261-Entschädigungsbeträge auf einen Blick
| Ankunftsverspätung | Flugstrecke | Entschädigung |
| Bis zu 2 Stunden 59 Minuten | Jede Entfernung | Keine Entschädigung |
| 3+ Stunden | Bis zu 1.500 km | 250 € |
| 3+ Stunden | Mehr als 1.500 km (innerhalb der EU) | 400 € |
| 4+ Stunden * | Mehr als 3.500 km (bei Überschreiten der EU-Grenze) | 600 € |
Flugverspätung auf einer Geschäftsreise?
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Häufige Mythen über Geschäftsflüge
Viele Geschäftsreisende kennen ihre genauen Rechte noch immer nicht.
Hier sind einige häufige Mythen und die Fakten, die jeder Vielflieger kennen sollte:
❌ „Mein Unternehmen bekommt das Geld.“
✅ Fakt: Die Entschädigung steht dem Passagier zu, nicht dem Zahler.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber den Flug bezahlt hat, sind Sie es, der die Verspätung und die Unannehmlichkeiten erlebt hat, und daher haben Sie das Recht, eine Entschädigung zu verlangen.
❌ „Geschäftsreisen sind nicht abgedeckt.“
✅ Fakt: Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Passagiere, unabhängig vom Reisezweck.
Unabhängig davon, ob Sie zu einem Kundengespräch oder in den Familienurlaub fliegen, gelten die gleichen Entschädigungsregeln, wenn Ihr Flug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft verspätet war oder gestrichen wurde.
❌ „Nur die Agentur kann Ansprüche geltend machen.“
✅ Fakt: Sie können direkt einen Anspruch geltend machen; es ist keine Genehmigung durch ein Reisebüro oder Ihren Arbeitgeber erforderlich.
Dienste wie ClaimFlights übernehmen für Sie den gesamten Rechtsweg und sorgen dafür, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung schnell und ohne Papierkram erhalten.
Wie kann man eine Entschädigung für eine verspätete Geschäftsreise beantragen?
Die Beantragung einer Entschädigung für eine verspätete Geschäftsreise ist unkompliziert, insbesondere wenn Sie die richtigen Unterlagen bereit haben.
Benötigte Unterlagen
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:
✔ Bordkarte (Foto oder digitale Version)
✔ Buchungsbestätigung oder E-Ticket
✔ Mitteilungen der Fluggesellschaft (E-Mails, SMS oder Benachrichtigungen über Verspätungen)
✔ Erklärung zur Flugverspätung oder -unterbrechung (optional, aber hilfreich)
✔ Wenn Ihr Arbeitgeber den Flug bezahlt hat, ist keine Rechnungsüberweisung erforderlich; Ihr Reisebeleg reicht aus.
Schritte zur Einreichung einer Entschädigungsforderung als Geschäftsreisender
Schritt 1: Sammeln Sie Nachweise für die Verspätung
Notieren Sie sich die geplante und tatsächliche Ankunftszeit von der Flughafen-Anzeigetafel.
Speichern Sie E-Mails oder SMS-Nachrichten der Fluggesellschaft, die die Verspätung oder Annullierung bestätigen.
Bewahren Sie Quittungen für Mahlzeiten, Transfers oder Unterkunftskosten auf (diese können Erstattungsansprüche belegen).
Schritt 2: Reichen Sie Ihren Antrag ein
Sparen Sie sich den Papierkram – reichen Sie Ihren Antrag in wenigen Minuten online ein.
Sie können Ihren Antrag über vertrauenswürdige Dienstleister wie ClaimFlights einreichen.
Keine Vorabgebühren: Sie zahlen nur dann eine Servicegebühr, wenn Ihr Antrag erfolgreich ist.
Schritt 3: Überlassen Sie es den Experten
Nach der Einreichung überprüft ClaimFlights Ihre Flugdaten und kontaktiert die Fluggesellschaft in Ihrem Namen.
Bei Bedarf übernehmen Juristen die Verhandlungen oder Gerichtsverfahren, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Sie erhalten Ihre Entschädigung einfach nach der Genehmigung.
Häufige Herausforderungen und wie man sie bewältigt
Hier sind einige häufige Probleme und wie man sie effektiv angeht.
| Herausforderung | Wie man damit umgeht |
| Die Fluggesellschaft lehnt den Anspruch unter Berufung auf „außergewöhnliche Umstände” ab. | Fordern Sie eine schriftliche Begründung von der Fluggesellschaft an und legen Sie unter Berufung auf die EU-Verordnung 261 Widerspruch ein. Wenn die Verspätung auf technische oder personelle Probleme zurückzuführen ist, handelt es sich in der Regel nicht um außergewöhnliche Umstände. |
| Arbeitgeber verlangt Überweisung der Entschädigung | Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder die Reiserichtlinien Ihres Unternehmens. Das EU-Recht gewährt das Recht dem Passagier, nicht dem Zahler. Sie können bei Bedarf eine persönliche Auszahlung oder eine gemeinsame Vereinbarung beantragen. |
| Verspätung von weniger als 3 Stunden, aber mit finanziellen Verlusten verbunden | Die Entschädigung gemäß EU261 basiert ausschließlich auf der Dauer der Verspätung, nicht auf den finanziellen Auswirkungen. Sie können jedoch eine Erstattung für Ausgaben wie Verpflegung oder Unterkunft beantragen. |
| Steuerliche Auswirkungen | In den meisten EU-Ländern wird die Entschädigung für Flugverspätungen nicht als Einkommen besteuert, sondern als Schadensersatz für verlorene Zeit und Unannehmlichkeiten betrachtet. |
Beispiele für berechtigte Gründe im Zusammenhang mit Fluggesellschaften
Sie können eine Entschädigung gemäß EU261 geltend machen, wenn Ihr Geschäftsflug aus Gründen, die die Fluggesellschaft zu vertreten hat, verspätet war oder annulliert wurde, z. B.:
- Flugzeugreparaturen oder technische Defekte
- Personalengpässe bei der Besatzung oder dem Bodenpersonal
- Interne Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft
- Fehler bei der Umbuchung oder Flugplanung
- Überbuchung
- Verpasste Anschlussflüge
Diese Gründe fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, und Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung am Endziel mehr als 3 Stunden beträgt.
Beispiel: Flugentschädigungsfall zwischen Air Baltic und dem Sonderermittlungsdienst Litauens
Der Fall Air Baltic gegen Sonderermittlungsdienst Litauens (EuGH-Rechtssache C‑429/14) ist einer der relevantesten Fälle im Zusammenhang mit Flugverspätungsentschädigungen bei Geschäftsreisen.
Zusammenfassung des Falls:
Zwei Mitarbeiter des litauischen Sonderermittlungsdienstes befanden sich auf einer Dienstreise nach Aserbaidschan.
Ihr Anschlussflug mit Air Baltic hatte mehr als 14 Stunden Verspätung, sodass ihr Arbeitgeber zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von insgesamt etwa 338 € übernehmen musste.
Der Arbeitgeber verklagte Air Baltic auf Erstattung dieser zusätzlichen Kosten.
Der EuGH bestätigte, dass die Entschädigung gemäß EU 261 nur Passagieren zusteht, ein Arbeitgeber jedoch nach nationalem Recht separate Ansprüche für nachgewiesene finanzielle Verluste geltend machen kann.
Dieser Fall stellte klar, dass EU 261 zwar den Reisenden schützt, Unternehmen jedoch unabhängig davon eine Erstattung für direkte geschäftsbezogene Verluste beantragen können.
Warum ClaimFlights wählen
Die Wahl des richtigen Partners ist entscheidend, wenn es darum geht, Entschädigungen für verspätete Geschäftsflüge geltend zu machen.
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Häufig gestellte Frage
Kann ich eine Entschädigung geltend machen, wenn mein Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat?
Gilt die Entschädigung gemäß EU261 auch für Business-Class-Tickets oder Firmenbuchungen?
Ja. Die Ticketklasse oder der Zweck der Reise (geschäftlich oder privat) spielt keine Rolle; die EU-Verordnung 261 gilt gleichermaßen für Budget-, Standard- und Firmenbuchungen.
Kann mein Arbeitgeber meine Entschädigung rechtmäßig einziehen, wenn ich sie persönlich geltend mache?
Was ist, wenn meine Unternehmensrichtlinie besagt, dass alle Rückerstattungen und Entschädigungen dem Unternehmen zustehen?
Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung direkt an den Reisenden zahlen, es sei denn, der Reisende tritt seinen Anspruch freiwillig ab.
Falls die Unternehmensrichtlinie Teil des Arbeitsvertrages ist, kann es sein, dass Sie die Entschädigung abtreten müssen.
Kann ich eine Entschädigung geltend machen, wenn mein Flug verspätet war, aber ich trotzdem rechtzeitig zum Meeting gekommen bin?
Ist die Entschädigung steuerpflichtig, wenn ich sie während einer Geschäftsreise erhalten habe?
Es wird nur ein Schaden wieder gut gemacht, aber kein Zusatzertrag erzielt. Informieren Sie sich jedoch über die lokalen Steuervorschriften oder die Erstattungsrichtlinien Ihres Unternehmens.
Kann ich einen Anspruch geltend machen, wenn ich über ein Reisebüro oder ein Unternehmensportal gebucht habe?
Hat die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen Auswirkungen auf die Beziehung meines Unternehmens zur Fluggesellschaft?
Kann ich Entschädigungsansprüche für Anschlussflüge während einer Geschäftsreise geltend machen?
Was ist, wenn ich auf einer Geschäftsreise war, aber mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft geflogen bin?
Wenn Sie jedoch außerhalb der EU gestartet sind und mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in der EU gelandet sind, gilt die Entschädigung nicht.
Was ist, wenn mehrere Kollegen gemeinsam verspätet waren?
Wenn jedoch alle Kollegen denselben Flug und dieselbe Buchung hatten, kann ClaimFlights die Fälle gemeinsam bearbeiten, um die Dokumentation und die Kommunikation mit der Fluggesellschaft zu vereinfachen.
Ist es zu spät, eine Entschädigung für eine Reise aus dem letzten Jahr zu beantragen?
Nein. Sie können auch für vergangene Verspätungen einen Antrag stellen; die Frist hängt davon ab, in welchem Land die Fluggesellschaft ihren Sitz hat oder in welchem Land der Flug gestartet ist.
In Deutschland gilt die sogenannte BGB-Verjährung mit 3 Jahren zum Jahresende. In den meisten EU-Ländern können Sie eine Entschädigung für verspätete oder gestrichene Flüge beantragen, die innerhalb der letzten 2 bis 3 Jahre verspätet waren oder gestrichen wurden.
Kann ich eine Entschädigung von 600 Euro für einen 1 Euro Flug erhalten?
Dr. Mirko C. Ulbrich
CEO
Möglichkeiten Ihren Anspruch durchzusetzen
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Verlustrisiko, wenn Sie den Fall verlieren
Braucht über 2 Stunden
Ergebnis unbekannt
