Ein Leitfaden zum Anspruchsprozess gemäß der EU-Verordnung 261/2004

Haben Sie jemals die Enttäuschung erlebt, Ihren Flug verspätet oder abgesagt zu sehen – oder noch schlimmer, überbucht zu werden und stundenlang auf eine Lösung warten zu müssen? In solchen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Die EU-Verordnung 261/2004 ist ein Gesetz, das speziell entwickelt wurde, um Passagiere vor solchen Erfahrungen zu schützen. Das Gesetz verpflichtet Fluggesellschaften, Passagiere zu entschädigen, die von bestimmten Störungen betroffen sind.

Während die Verordnung für alle in der EU ansässigen Fluggesellschaften gilt, die innerhalb Europas operieren, bietet sie auch einen gewissen Schutz für Passagiere von Flügen, die außerhalb Europas abfliegen und an einem EU-Flughafen ankommen.

Bei ClaimFlights sind wir bestrebt, Ihnen die finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen, die Ihnen gemäß diesem Gesetz zusteht, wenn Ihr Flug verspätet ist, abgesagt wird oder überbucht ist. In diesem Artikel werden wir alles über den Anspruchsprozess gemäß der EU-Verordnung 261/2004 abdecken. Von Ihren Rechten bis hin dazu, wie wir sicherstellen können, dass Sie bezahlt werden.

Was ist die EU-Verordnung 261/2004

Sind Sie schon einmal auf einem Flug gewesen, der verspätet oder abgesagt wurde oder sind Sie am Flughafen angekommen, nur um festzustellen, dass Sie von Ihrem Flug gestrichen wurden und einen späteren Flug nehmen mussten? Dies sind alles Unannehmlichkeiten, die bei Flugreisen auftreten können, aber wussten Sie, dass diese durch das EU-Gesetz EG 261 abgedeckt sind?

Die EU-Verordnung 261/2004 ist ein Gesetz, das zum Schutz der Rechte von Fluggästen geschaffen wurde, die unter Flugverspätungen, -stornierungen und der Ablehnung überbuchter Flüge leiden.

Gemäß der Verordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, dem Passagier eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu leisten, die durch eine dieser Ereignisse verursacht wurden. Diese Entschädigung soll eine Erstattung für entstandene Kosten darstellen.

Die Beantragung einer Entschädigung kann jedoch ein schwieriger Prozess sein. Daher ist es wichtig, zu verstehen, was die EU-Verordnung 261/2004 abdeckt und wie sie in Ihrer speziellen Situation angewendet wird. Mit diesem Wissen können Sie sicherstellen, dass Sie das erhalten, was Ihnen aufgrund der Störung Ihres Fluges zusteht.

Voraussetzungen für die Berechtigung zu Fluggastentschädigungen

Sind Sie berechtigt, Fluggastentschädigungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu erhalten? Nun, das hängt von einigen Faktoren ab.

Hier ist eine Aufschlüsselung der Voraussetzungen für die Berechtigung zu Fluggastentschädigungen:

  • Sie müssen innerhalb der Europäischen Union fliegen oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft von einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union reisen.
  • Ihr Flug muss von einem EU-Flughafen abfliegen oder an einem EU-Flughafen ankommen und entweder um drei oder mehr Stunden verspätet sein, ohne 14 Tage vorherige Benachrichtigung abgesagt werden oder überbucht sein und Ihnen das Boarding verweigert werden.
  • Ungeachtet aller Fristen können Sie keinen Anspruch für einen Flug geltend machen, der vor mehr als drei Jahren verspätet war.

Wenn Sie alle diese Kriterien erfüllen, können Sie möglicherweise Fluggastentschädigungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 erhalten. Die Beantragung kann jedoch ein komplizierter Prozess sein, daher ist es wichtig, so viele Informationen wie möglich zu erhalten, bevor Sie Ihren Anspruch einreichen.

Der Prozess der Beantragung von Entschädigungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004

Wenn Sie von einem verspäteten, stornierten oder überbuchten Flug betroffen waren, können Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Der Prozess sieht in etwa wie folgt aus:

Schritt 1: Überprüfen Sie die Berechtigungskriterien

Als erstes sollten Sie überprüfen, ob die Verspätung oder Stornierung den Bedingungen und Kriterien gemäß der EU-Verordnung 261/2004 entspricht. Wenn dies der Fall ist, können Sie zum nächsten Schritt übergehen!

Schritt 2: Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Je nach Ihrer speziellen Situation – verspätete Flüge, stornierte Flüge oder Überbuchung – können sich die erforderlichen Dokumente unterscheiden. Stellen Sie sicher, dass Sie Kopien Ihres Boarding-Passes und Flugtickets sowie alle anderen Dokumente haben, die zur Unterstützung Ihres Anspruchs erforderlich sind (wie Hotelkosten und Transportkosten).

Schritt 3: Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente bereit haben und überprüft haben, dass Sie qualifiziert sind, füllen Sie ein Antragsformular auf der Website von ClaimFlights aus. Es ist darauf ausgelegt, den Aufwand minimal zu halten – geben Sie einfach einige grundlegende Informationen über sich selbst an, zusammen mit Details zur betreffenden Flugverspätung oder -stornierung – es dauert also nicht lange. Sobald Sie den Antrag eingereicht haben, wird einer der Fachleute für Ansprüche von ClaimFlights Ihren Fall überprüfen und sich bald bei Ihnen melden!

Zeitrahmen und Höhe der Entschädigung bei verspäteten Flügen

Hatten Sie jemals eine Flugverspätung? Es kann äußerst ärgerlich sein, insbesondere wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht mitteilt, warum es zu der Verspätung gekommen ist. Die EU-Verordnung 261/2004 legt den Zeitrahmen und die Höhe der Entschädigung fest, auf die Sie bei verspäteten Flügen möglicherweise Anspruch haben.

Gemäß diesem Gesetz sind Fluggesellschaften verpflichtet, den Passagieren eine Entschädigung zu leisten, wenn ihre Flüge verspätet oder storniert werden. Hier ist, was Sie darüber wissen sollten:

Welche Art von Flügen deckt es ab?

Das Gesetz gilt für jeden Flug, der von einem Flughafen in der Europäischen Union (EU) abfliegt, sowie für jeden Flug, der in einem EU-Land von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Es gilt auch für Flüge, die von einem Flughafen in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein abfliegen.

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Die Höhe der Entschädigung wird durch die Dauer der Verspätung und die zurückgelegte Strecke bestimmt. Im Allgemeinen gilt: Wenn Ihr Flug zwischen 3 und 4 Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 250 € pro Person. Wenn jedoch mehr als 3500 km zurückgelegt werden, kann dies auf bis zu 600 € pro Person erhöht werden!

Wann muss ich meine Fluggastentschädigung beantragen?

In den meisten Fällen müssen die Fluggesellschaften innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Rückreise oder nach Abschluss der Rückreise, die stattgefunden haben sollte, über eine Entschädigung informiert werden, um einen Anspruch geltend zu machen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es unter Umständen möglich ist, einen Anspruch auch außerhalb dieses 6-Monats-Zeitraums zu stellen. Dies hängt jedoch von jedem Einzelfall ab.

Bei Flugverspätung über 3 Stunden oder Flugannullierung könnte Ihnen ein Ausgleichsanspruch von bis zu 600€ (abzügl. Provision) nach der Verordnung (EG ) Nr. 261/2004 zustehen.

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Welches ist das beste Unternehmen, um Entschädigung für europäische Flugverspätungen zu fordern?

Um den besten Anbieter für Flugentschädigung zu finden ist es wichtig die verschiedenen Fluggastrechteportale zu vergleichen.

ClaimFlights ist mit 22,5% (zzgl. MwSt.) der günstigste Anbieter um Fluggastrechte durchzusetzen und damit das günstigste Fluggastrechteportal.

Diese Tabelle zeigt einen direkten Preisvergleich. Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. von 19% wurde bei allen Fluggastrechte Portalen berücksichtigt.

Ihre Auszahlung* (als Entschädigungszahlung)

bei weniger als 1500 km bei 1501 bis 3500 km bei mehr als 3500 km
ClaimFlights 183,06 € 292,90 € 439,35 €
Fairplane 162,50 € 260 € 390 €
Myflyright 150,62 € 241 € 361,5 €
Flightright 125,75 € 201,20 € 301,80 €
Airhelp 125 € 200 € 300 €

* Quelle: Vergleich von Flugastrechteportal Preisen, Stand 08. September 2023. Hier basieren die Berechnungen auf der Annahme, dass rechtliche Schritte erforderlich waren.

Zeitrahmen und Höhe der Entschädigung für stornierte Flüge

Sie haben vielleicht gehört, dass Sie bei einer Flugstornierung in Europa gemäß der EU-Verordnung 261/2004 möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten können. Aber was Sie möglicherweise nicht wissen, ist, wie viel Zeit Sie haben und wie genau die Höhe des Geldbetrags ist, der geltend gemacht werden kann.

Höhe des erstattungsfähigen Betrags

Gemäß der Verordnung 261/2004 können Sie basierend auf der Entfernung Ihrer Reise und der Dauer der Verspätung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro geltend machen. Die genaue Höhe hängt von der Flugstrecke und der Verspätung oder Annullierung des Fluges ab.

Zeitrahmen für Ansprüche

Die gute Nachricht ist, dass es keine zeitliche Begrenzung gibt, innerhalb derer Sie einen Anspruch auf einen annullierten Flug geltend machen können, solange er anderen Kriterien gemäß EU-Recht entspricht.

Abhängig vom Land, in dem Ihr Flug gebucht und betrieben wurde, bedeutet dies, dass Ihre rechtlichen Ansprüche bis zu drei Jahre nach dem Datum Ihres annullierten Fluges gültig bleiben können! Darüber hinaus ermöglichen einige Länder Ansprüche bis zu zwei Jahre nach dem Datum, an dem Passagiere eine Annullierung erlebt haben.

Vergessen Sie also nicht: Wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet ist, lohnt es sich, Ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu prüfen.

Zeitrahmen und Höhe der Entschädigung bei überbuchten Flügen

Nun, da Sie wissen, wie Sie eine Entschädigung für einen überbuchten Flug beantragen können, sollten Sie auch wissen, welche Art von Entschädigung Sie erwarten können. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 gibt es keinen spezifischen Zeitrahmen, innerhalb dessen die Entschädigung gezahlt werden muss. In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung jedoch innerhalb von 7-10 Tagen. Es kommt jedoch häufig vor, dass Fluggesellschaften die Entschädigung um bis zu 30 Tage oder länger verzögern.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

  • Für Flüge bis zu einer Länge von 1.500 km haben Sie Anspruch auf eine Barentschädigung von 250 €.
  • Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km Länge erhöht sich der Betrag auf 400 €.
  • Für Flüge, die länger als 3.500 km sind (sowohl EU- als auch Nicht-EU-Flüge), beträgt die Barentschädigung 600 €.

Es ist zu beachten, dass Ihre Fluggesellschaft möglicherweise nicht verpflichtet ist, eine Entschädigung zu zahlen, wenn Ihr Flug unerwartet aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie schlechtem Wetter oder einem medizinischen Notfall an Bord verspätet oder annulliert wurde – aber das ist nicht immer der Fall! Es lohnt sich, vor dem Einreichen eines Anspruchs bei einem vertrauenswürdigen Fluggastentschädigungsunternehmen wie ClaimFlights nachzufragen, ob es noch andere wertvolle Leistungen gibt, die Sie erhalten könnten.

Fazit:

Die Beantragung einer Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist nicht so kompliziert, wie es sich anhören mag. Mit dem richtigen Wissen können Sie problemlos einen gültigen Anspruch einreichen und die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Bei ClaimFlights stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Wir bieten eine umfassende Anleitung zum Beantragungsprozess, angefangen von der Bestimmung des Anspruchsbetrags bis hin zur Unterstützung bei der Einreichung des Anspruchs.

Lassen Sie sich also nicht von einer Flugannullierung oder -verspätung Ihre Reisepläne verderben. Das Wissen über Ihre Rechte kann Ihnen Sicherheit geben und Ihnen die maximale Rückerstattung bieten, wenn etwas mit Ihrem Flug schiefgeht. Mit ClaimFlights erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen, um eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu beantragen.

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