Fluggastrechte für Dienstreisen
Die Fluggastrechteverordnung gilt auch bei Dienst- und Geschäftsreisen. Bei Verspätungen über 3 Stunden oder Annulierungen muß die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten, egal ob Sie im Rahmen einer Dienstreise oder Privat geflogen sind.
Kann ich Fluggastrechte von einer Dienstreise geltend machen?
Oftmals bestehen Zweifen bei Geschäftsreisen, ob Fluggastrechte für Geschäftsreisen geltend gemacht werden können und die Frage hat schon einige Gerichte beschäftigt. Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 kennt ausschließlich den Begrif „Fluggast“, dem diese Kompensationszahlung zusteht.
Im Allgemeinen handelt es sich bei der Fluggastrechte Entschädigung nach EC 261/2004 um eine Kompensation, die ähnlich einer Schmerzensgeldzahlung der jeweiligen Person gehört, die die Beeinträchtigung erlitten hat. Bei der Flugverspätung ist es der jeweiligen Fluggast, der physikalisch auf dem Flugsitz saß, dem die Entschädigung zusteht.
Der Geschäftsreisende hat oftmals nicht die entsprechenden Rechnungen zur Verfügung bzw. die Rechnungen lauten nicht auf ihren Namen sondern auf den Namen des jeweiligen Unternehmens, für das er tätig ist.
Das ist jedoch kein Problem, da keine Rechnung zur Durchsetzung der Fluggastrechte benötigt wird. Der Nachweis, dass der Geschäftsreisende den Flug wahrgenommen hat (über Boardkarte oder Buchungsnummer) reicht für Geschäftsreisende völlig aus um einen Fluggastrechte Anspruch stellen zu können.
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Fluggastrechte auf Dienstreisen für Arbeitnehmer und Privatpersonen
Aktuelle Gerichtsurteile bestätigen, dass der Fluggast, der auch wirklich geflogen ist einen Anspruch auf Entschädigung hat (Aurich 2010 Aktenzeichen: 5 C 197/09), unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Doch wie oftmals bei juristischen Fragestellungen ist die Rechtslage im Bereich Dienstreise nicht einheitlich geregelt.
Die sollten sich als Geschäftsreisender über eventuell vorhandene Betriebsvereinbarungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag informieren. Auch kann es eine Rolle spielen, ob in Ihrem Unternehmen Dienstreisen auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
Als Tendenz in der Rechtsprechung ist zu erkennen, dass bei Fall von Flugverspätungen in der bezahlten Arbeitszeit eher dem Arbeitgeber die Kompensation zugesprochen wird (Emden 2009) während bei Dienstreisen bei denen die Verspätung in privater und nicht bezahlter Zeit stattgefunden hat die Kompensation eher dem Fluggast zuzurechnen ist.
Spesenregelung und Betriebsvereinbarung bei Dienstreisen und Geschäftsreisen
Falls keinerlei Spesenregelungen, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen zur Frage der Flugkompensation im Unternehmen bestehen und keine Abtretungserklärung unterschrieben wurde können die individuellen Fluggastrechte von dem jeweiligen Geschäftsreisenden geltend gemacht werden.
Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern basiert auf Vertrauen. Insbesondere bei Geschäfts- oder Dienstreisen muss ein Arbeitgeber auf die korrekte Abrechnung durch den Arbeitnehmer vertrauen können. Nach unserer bisherigen Erfahrungen wurde es von Arbeitgebern auch als unproblematisch wenn Arbeitnehmer Fluggastrechte für Dienstreisen geltend gemacht haben so lange keine Unternehmensregelung bestand.
Vermutlich ist die beste Variante die Thematik Fluggastrechte ganz offen bei ihrem Arbeitgeber anzusprechen um sicherzustellen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht beschädigt werden kann.
Der Geschäftsreisende kann einfach den ClaimFlights Entschädigungsrechner benutzen und seine Fluggastrechtekompensation nach EC 261/2004 berechnen und einen Anspruch über ClaimFlights stellen. Es werden keine Rechnungen oder Kaufbelege benötigt.
Fluggastrechte auf Dienstreisen für Unternehmen
Bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber Schadenersatz von der Airline verlangen (auch über den Betrag der Fluggastgrechteverordnung hinaus). Das entschied der EuGH in Luxemburg (Rechtssache C-429/14 vom 17.2.2016). Die Fluggesellschaft hafte für Schäden, der dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien.
Die Regelung macht aus Sinn, da ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise zwei Zahlungen erhält, die Arbeitszeit (in der die Verspätung stattgefunden hat) bekommt er von seinem Arbeitgeber bezahlt und zusätzlich erhält er eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. In dem Urteil EuGH Urteil konnte der Arbeitgeber seinen Schaden durch die Verspätung seiner Angestellten gemäss Montrealer Abkommen geltend machen.
ClaimFlights kann bei Flugverspätungen auf Geschäftsreisen helfen
ClaimFlights arbeitet auch mit Unternehmen zusammen, die sich die Fluggastrechte Entschädigungen in einem strukturierten Prozess ermitteln und auszahlen lassen wollen. ClaimFlights analysiert dabei die anonymisierten Flugdaten des Unternehmens und macht alle Fluggastrechte bei den jeweiligen Fluggesellschaften geltend.
ClaimFlights bzw ein von ClaimFlights beauftragter Anwalt kann auch dabei helfen eine Abtretungserklärung in ihre Reiserichtlinien aufzunehmen, bei der der Mitarbeiter die Rechte abtritt an den Arbeitgeber abtritt. Alternativ könnte ein Passus dem Dienstreiseantrag hinzugefügt werden oder bei einer aufgetretenen Verspätung eine Abtretung unterzeichnet werden. Dadurch können Zahlungen an das Arbeitgeber bzw. Unternehmen gezahlt werden. Wir sind in der Lage zuverlässig die Verspätungen zu finden und diese struturiert geltend zu machen. Dadurch wird es nicht dem Zufall überlassen ob Sie Ihr Recht erhalten oder nicht.
Claim Flights kann grössere Datenbestände mit Flugdaten analysieren und Ihnen z.B. sagen welcher Ihre Flüge eine Verspätung hatte und vermutlich einen Entschädigungsanspruch erhalten kann. Dies kann anonym, allein auf Basis der Flugnummer, erfolgen.
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Petya Petrova
International Legal Strategist